Rheinische Landeskirche beschließt Orientierung zur Organspende

Transplantation: Kontrolle und Ordnung müssen verlässlich sein

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat bei ihrer Tagung in Bad Neuenahr am Freitag einen Orientierungstext zur Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet.

Der Text geht zurück auf ein Positionspapier, das eine Arbeitsgruppe Bioethik der Landeskirche zur Landessynode 2012 vorbereitet hatte. Seitdem waren durch das neue Transplantationsgesetz und die Manipulationen von Patientendaten in der Transplantationsmedizin Anpassungen notwendig geworden.

Der Text des Beschlusses vom 11. Januar 2013:

„1. Die Landessynode begrüßt die intensive und differenzierte Diskussion, die zur jüngsten Änderung des Transplantationsgesetzes geführt hat. Die im Gesetz verankerte Entscheidungslösung fördert die Auseinandersetzung mit dem Thema und bedeutet eine Entlastung für die Angehörigen, die sonst im Todesfall eine Entscheidung treffen müssen.

2. Organspende muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen ein freiwilliger, auf Grundlage einer bewussten Willensbildung vollzogener Akt sein, der nahegelegt und angeraten, aber nicht erzwungen werden darf. Beide Entscheidungen - Zustimmung wie Ablehnung - sind zu respektieren. Die Entscheidungslösung trägt überdies konkreten Lebenssituationen Rechnung, in denen sich Menschen aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen außerstande sehen, eine Erklärung zur Organspende abzugeben.

3. Es gibt gewichtige Gründe, sich für eine Organspende zu entscheiden. Jeder Mensch, der durch ein ihm gespendetes Organ neue Lebensmöglichkeiten, Kraft und Hoffnung gewinnt und dies einem anderen Menschen verdankt, ist lebender Beweis für die Sinnhaftigkeit einer solchen Spende. Die Organspende kann ein Ausdruck der Nächstenliebe sein.

4. Die Landessynode erkennt an, dass es auch gewichtige Gründe gibt, eine Organspende abzulehnen. So gibt es den verständlichen Wunsch von Angehörigen, einen Menschen bis zu seinem Lebensende zu begleiten und in Ruhe von ihm Abschied zu nehmen. Die Hirntod-Definition bleibt eine Hilfskonstruktion, die die Frage nach dem Zeitpunkt des Lebensendes nicht auflöst.

5. Mit Sorge blickt die Evangelische Kirche im Rheinland auf bekannt gewordene Vorfälle von Manipulation in der Transplantationsmedizin. Diese unterstreichen die Notwendigkeit eines klaren und verlässlichen Kontroll- und Ordnungsrahmens. Dies gilt auch für Fragen des Datenschutzes. Die Aufsicht über die Organvergabe muss verbessert und personell angemessen ausgestattet werden. Die unbedingte Achtung der Menschenwürde schließt jede Instrumentalisierung und Ökonomisierung des Menschen aus.

6. Die Landessynode bittet die Gemeindeglieder in der Evangelischen Kirche im Rheinland, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung für oder gegen Organspende zu treffen. Die Kirchenkreise und Gemeinden werden deshalb gebeten, das Thema Organspende zu behandeln und den Gemeindegliedern Mut zur eigenen Entscheidung zu machen.

7. Die Evangelische Kirche im Rheinland sieht es als ihre Aufgabe an, Menschen, die für sich selbst eine Entscheidung treffen wollen, seelsorglich und ethisch zu begleiten. Dies gilt ebenso für die beratende und informierende Begleitung von Angehörigen vor, während und nach der Organspende sowie für die Begleitung des medizinischen und pflegerischen Personals.“


Pressemeldung der EKiR, 11. Januar 2013
Fritz Baarlink: ''Im Grab benötigen wir die Organe nicht mehr, aber andere können damit wieder leben!''

Das eigene Kind kann kaum noch atmen, seine Lunge ist in einem desolaten Zustand. Nur eine gespendete Lunge kann helfen. Und die Hilfe kommt. Fritz Baarlink, altreformierter Pastor in Veldhausen, dankt den Unbekannten, die seinem Kind neues Leben schenkten, und plädiert an alle potentiellen Organspenderinnen und -spender, den Protest nach dem Göttinger Skandal nicht auf Kosten der hilflosen Patienten auszutragen.