Herbstsynode in Detmold

Beteiligung von Kirchengemeinden an Finanzierung der Pfarrstelle - Sonderfond für Erstaufnahme von Asylsuchenden - Fracking abgelehnt


Berichte von der Herbstsynode der Lippischen Landeskirche:

Fracking wird abgelehnt

Beschluss der Lippischen Landessynode

Kreis Lippe/Detmold. Die Synode der Lippischen Landeskirche lehnt den Einsatz der umstrittenen Fracking-Methode zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ab, da die Methode erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringt.
Die Lippische Landessynode ist der Überzeugung, dass Fracking eine hohe Gefährdung insbesondere der natürlichen Ressource Wasser darstellt. Der Schutz der Heilquellen und des Trinkwassers ist unbedingt zu gewährleisten. Die Landessynode begrüßt die Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, bis auf weiteres keine Genehmigungen für Erkundung und Gewinnung der Lagerstätten unter Einsatz der Fracking-Methode zu erteilen.

Die Landessynode bittet die EKD, sich beim Bundesgesetzgeber für eine Novellierung des Bundesberggesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, dass bei Bergbauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben wird.
Unter Fracking versteht man ein Verfahren der unkonventionellen Erdgasförderung. Dabei werden kleine Erdgasbläschen, die in Gestein eingeschlossen sind, freigesetzt und das Gas gefördert.
In NRW wurde interessierten Unternehmen eine Aufsuchungserlaubnis für fast die gesamte Landesfläche erteilt. In Lippe ist die gesamte Fläche inklusive der Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete in die Aufsuchungserlaubnisse einbezogen. Für die geplante Förderung liegen bisher jedoch keine belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse über Risiken und Folgen für Umwelt und Gesundheit vor. Es ist zu befürchten, dass die betroffenen Regionen durch das Fracking mit extremen Umweltbelastungen konfrontiert werden.

Sonderfonds

Geld für Asylverfahrensberatung

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landessynode hat einen Sonderfonds in Höhe von 50.000 Euro für die Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber in Bad Salzuflen, Oerlinghausen und Detmold beschlossen.
Dieser Sonderfonds soll vor allem den schnellen Beginn einer Asylverfahrensberatung für die 900 bis 1.150 Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Bad Salzuflen, Detmold und Oerlinghausen ermöglichen. Neben diesem Schwerpunkt sollen auch Einzelfallbeihilfen, Dolmetscherkosten und Sachmittelzuschüsse für landeskirchliche Gemeinden, die sich in den Erstaufnahmeeinrichtungen engagieren, aus diesem Fonds gefördert werden.

Haushalt beschlossen

Grundlage: 31,5 Mio Euro geschätzte Einnahmen aus der Kirchensteuer

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landessynode hat heute auf ihrer Tagung den Haushalt für die Lippische Landeskirche 2015 beschlossen. Er hat ein Volumen von rund 42,5 Millionen Euro.
Das geschätzte Kirchensteueraufkommen für 2015 liegt bei 31,5 Mio. Euro und damit um 1 Million Euro über dem geschätzten Aufkommen für das laufende Jahr.
Dr. Arno Schilberg, Juristischer Kirchenrat der Lippischen Landeskirche: „Bei aller Vorsicht denken wir, dass wir uns damit den tatsächlichen Verhältnissen angepasst haben. Diese Mehreinnahmen werden entsprechend unserem Finanzausgleichsgesetz anteilmäßig an die Kirchengemeinden weitergeleitet. Um unsere Aufgaben weiterhin wahrnehmen zu können, werden diese Einnahmen dringend benötigt.“ Auch wenn die Einnahmen kontinuierlich gestiegen seien, stehe fest, dass die Lippische Landeskirche mittel- bis langfristig mit sehr viel weniger Geld auskommen müsse. Die Kirchenmitgliedschaftsentwicklung dürfe nicht schöngeredet, aber auch nicht dramatisiert werden: „Wir unterliegen dem säkularen Trend zu einer auch religiös immer pluraleren Gesellschaft. Über Säkularisierung, Pluralisierung und Individualisierung zu jammern nützt nichts. Wir sollten nicht alten Zeiten hinterher trauern, sondern uns auf unserer Stärken besinnen: auf Grund des Glaubens können wir mit großem Herzen leben und arbeiten.“ Deshalb wolle er auch den Kirchensteuerzahlern einen besonderen Dank aussprechen: „Geld ist notwendig und das brauchen wir für unsere Arbeit. Wichtiger sind die Menschen. Deshalb danken wir auch all den vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie unterstützen unsere Kirche seit Jahren durch ihr Engagement, ihre Fachkompetenz und sehr viel Zeit. Auf allen Ebenen sind sie nicht wegzudenken. Möge das so bleiben!“

Fusion der Diakonischen Werke

Lippische Landessynode stimmt zu

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung der Fusion des Diakonischen Werkes (DW) der Lippischen Landeskirche mit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen zugestimmt. Die endgültige Entscheidung trifft allerdings die Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes, die am 5. November zusammenkommt.
Seit dem vergangenen Jahr verhandelt das DW Lippe mit dem DW Westfalen über eine Fusion. Zuvor bestand bereits eine umfangreiche Kooperationsvereinbarung. Darüber hinaus sind beide Werke verbunden in dem Verein Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Das bestehende Diakonische Werk Lippe soll als Förderverein weitergeführt werden, die Anbindung der Mitarbeitenden soll in einem Referat Diakonie im Landeskirchenamt erfolgen. Damit wird die regionale Präsenz gewährleistet. Die inhaltliche Arbeit wird fortgesetzt, unter anderem die Flüchtlingsarbeit, der Jugendmigrationsdienst oder auch die Förderung der Gemeindediakonie. Der Personalübergang soll zum 1. Januar 2015 erfolgen.

Thema Familie    

Beschluss der Lippischen Landessynode

Kreis Lippe/Detmold. Der Landeskirchenrat soll eine Beschlussvorlage zur Frage der gottesdienstlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften für den reformierten Teil der Lippischen Landeskirche erstellen. Das hat die Lippische Landessynode heute auf ihrer Tagung beschlossen.

Der Theologische Ausschuss soll dies vorbereiten. Die bereits eingereichten Voten aus den Gemeinden, Gremien und Einrichtungen sollen dabei berücksichtigt werden, ebenso wie der Beschluss des Lutherischen Klassentages vom April 2014, der die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in lutherischen Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche ermöglicht.

Zur weiteren Bearbeitung des Themas „Familien heute“ beauftragt die Lippische Landessynode die zukünftige Kammer für Diakonie in Zusammenarbeit mit landeskirchlichen Werken und Einrichtungen mit der Erarbeitung konkreter Vorschläge zur Stärkung der Situation von Familien in Kirche und Gesellschaft im Sinne der Vorlage „Familien heute“. Auch hier sollen die diesbezüglich eingereichten Voten aus Gemeinden, Gremien und Einrichtungen berücksichtigt werden.

 

Lippische Landessynode beschließt Beteiligung der Kirchengemeinden

Kreis Lippe/Detmold. Künftig werden die Kirchengemeinden an der Finanzierung der Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer beteiligt. Das hat die Lippische Landessynode heute (27.10.) auf ihrer Tagung beschlossen. Eine alternative Finanzierung ohne Beteiligung der Gemeinden ist nach Überzeugung der Synodalen künftig nicht mehr möglich.

Die Pensionen der Pfarrer und Kirchenbeamten werden aus einer gemeinsamen Versorgungskasse der drei evangelischen NRW-Landeskirchen bestritten. Damit die Rücklagen eine höhere Deckung zur Finanzierung der künftigen Pensionen aufweisen (der aktuelle Deckungsgrad liegt bei rund 47 Prozent, angestrebt wird ein Deckungsgrad von 70 Prozent), wurde ein Versorgungssicherungsbeitrag eingeführt, den die drei Landeskirchen zusätzlich zu den Beiträgen für die Versicherten abführen. Beide Zuweisungen an die Versorgungskasse in Dortmund sind gekoppelt an die Kirchensteueraufkommen der drei Landeskirchen in NRW.

In Folge der gestiegenen Kirchensteuereinnahmen der drei Landeskirchen hat sich der jährlich von der Lippischen Landeskirche zu finanzierende Betrag für die Versorgungssicherung von ca. 2,86 Mio. Euro im Jahr 2013 auf ca. 3,96 Mio. Euro für das Jahr 2014 erhöht.
Zusätzlich gibt es einen „freiwilligen“ Versorgungssicherungsbeitrag, um den individuellen Fehlbetrag der einzelnen Landeskirchen zu tilgen. Von dieser Möglichkeit hat die Evangelische Kirche im Rheinland mit einem dreistelligen Millionenbetrag und die Evangelische Kirche von Westfalen mit einem zweistelligen Millionenbetrag Gebrauch gemacht. Die Lippische Landeskirche hat beschlossen, ebenfalls einen freiwilligen zusätzlichen Betrag in Höhe von ca. 4 Mio. Euro einzuzahlen.

Trotz des positiven Verlaufs der Einnahmen aus der Kirchensteuer ist absehbar, dass die ganze Lippische Landeskirche in den kommenden Jahren die Zuweisungen an die Versorgungskasse als Gemeinschaftsaufgabe wird tragen müssen. Darum wird künftig der jährlich aufzubringende Betrag auf die Landeskirche, den Gemeindepfarrstellen-Haushalt und die Kirchengemeinden verteilt.
Um es den Kirchengemeinden zu ermöglichen, sich auf diese Mehrbelastung einzustellen, wird die Beteiligung von 2016 an bis 2019 schrittweise von 500.000 Euro auf 1, 5 Mio. Euro erhöht.

 

Besondere Fürsorgepflicht

Landessuperintendent Dietmar Arends legt Bericht des Landeskirchenrates vor

Kreis Lippe/Detmold. Aktuelle politische Themen wie Flüchtlingsarbeit, Umgang mit dem IS-Terror, die Debatte zur Sterbehilfe, aber auch die Entwicklung der Mitgliederzahlen in der evangelischen Kirche und die besondere Fürsorgepflicht den Pfarrerinnen und Pfarrern gegenüber sind Punkte, die Landessuperintendent Dietmar Arends im Bericht des Landeskirchenrates aufgegriffen hat.

Die Lippische Landeskirche hat, wie die anderen evangelischen Landeskirchen auch, in diesem Jahr verstärkt mit Kirchenaustritten* zu tun. Dietmar Arends: „Im August dieses Jahres hatte die Zahl der Austritte aus unserer Landeskirche die gesamte Zahl des letzten Jahres bereits erreicht.“ Als ein Grund hierfür gelte das geänderte Verfahren bei der Abführung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Meist stünde aber anderes dahinter, vermutet Arends: „Wer die Umstellung bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge zum Anlass nimmt, aus der Kirche auszutreten, hat sich innerlich wahrscheinlich oft schon längst von der Kirche verabschiedet.“
Menschen, die persönlichen Kontakt zu ihrer Pfarrerin, ihrem Pfarrer hatten, fühlten sich oft stärker verbunden mit der Kirche, Menschen, die keinen solchen Kontakt hatten, wüssten sich häufig der Kirche kaum bis gar nicht verbunden - dies sei ein Ergebnis der 5. Mitgliedschaftsstudie der EKD. Auftrag der Kirche sei allerdings in erster Linie nicht die Mitgliederpflege oder -bindung, so Arends, sondern, wie es die Barmer Theologische Erklärung von 1934 (Dokument des kirchlichen Widerstands im Nationalsozialismus) formuliert, der Auftrag: „…die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk“.
Dabei komme sicher den Pfarrerinnen und Pfarrern eine besondere Bedeutung zu, „weil sie es sind, die in besonderer Weise mit der Predigt des Evangeliums und der Verwaltung der Sakramente beauftragt sind. Aber sie sind es eben nicht allein.“ Die Weitergabe des Glaubens, die Verkündigung des Evangeliums sei die gemeinsame Verantwortung der Gemeinde.
Es verbiete sich aber noch aus einem anderen Grund, auf Basis der Ergebnisse der Mitgliedschaftsstudie zu sagen, die Pfarrer sollten es richten: „Ich habe wahrgenommen, dass wir sehr viele unglaublich engagierte Pfarrerinnen und Pfarrer in unserer Kirche haben!“ Ihnen sei mit den notwenigen Strukturveränderungen der letzten Jahre viel zugemutet worden: „Und es war eine große Bereitschaft, das mitzutragen“. Es sei viel an zusätzlicher Belastung durch Stellenreduktionen, Zusammenlegungen und zusätzlichen Beauftragungen für die Pfarrerinnen und Pfarrer hinzugekommen: „Wir haben, so sehe ich es, eine Fürsorgepflicht für unsere Pfarrerinnen und Pfarrer. Und die besteht auch darin, bei zurückgehenden Stellenanteilen nicht immer mehr von ihnen zu erwarten.“ Es sei insgesamt festzustellen, dass sehr viele Menschen in der Kirche der Reformprozesse müde sind – auch die Lippische Landeskirche befinde sich gerade wieder in einer Reform, in der die Klassen (Kirchenkreise) von derzeit sieben auf vier reduziert werden. Dies binde viele Kräfte.

Landessuperintendent Arends sprach in seinem Bericht auch Themen aus dem gesellschaftspolitischen Bereich an, so wie die Situation der Flüchtlinge: „Obwohl die stark steigenden Zahlen von Flüchtlingen und Asylbewerbern seit langem bekannt waren, war unser Land nicht ausreichend vorbereitet.“ Positiv hob Arends das vielfältige Engagement von Ehrenamtlichen für die Flüchtlinge hervor: „Es gibt viele Menschen die sich hier einbringen – auch viele Mitglieder unserer Gemeinden – das ist ein Engagement, für das wir nur dankbar sein können. Es zeigt, dass viele Menschen gewillt sind, Flüchtlingen die Zuflucht zu gewähren, die sie suchen. Sie sind Teil einer Willkommenskultur, die wir so dringend brauchen.“ Dabei solle nicht verschwiegen werden, dass die Unterbringung einer großen Zahl von Flüchtlingen auch die Kommunen und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen stellt, dass es Fragen gibt, die dringend einer Beantwortung auf Bundesebene oder europäischer Ebene harren.

Ein weiteres Thema, das viele Menschen in den vergangenen Wochen und Monaten sehr beschäftigt habe, seien die Nachrichten und die Bilder des Schreckens durch den Terror des sogenannten IS: „An der Not der verfolgten Yeziden, Christen und anderer Gruppen im Nordirak und in Syrien ist auch die ethische Frage nach dem Einsatz militärischer Gewalt neu aufgebrochen. Auch kirchenleitende Personen wurden immer wieder zu ihrem Standpunkt befragt.“ Große Einigkeit bestehe bei den leitenden Geistlichen in der EKD unter anderem darin, dass der Schutz der Flüchtlinge oberste Priorität haben müsse oder dass es im Blick auf eine militärische Intervention dringend eines UN-Mandates bedarf. Keine völlige Übereinstimmung herrsche aber in der Frage der Waffenlieferungen aus Bundeswehrbeständen an die Kurden. „Ich selbst gehöre zu denen, die sich hier eher sehr kritisch geäußert haben, vor allen Dingen, da überhaupt nicht absehbar ist, wo diese Waffen künftig noch überall eingesetzt werden, gegen wen sie sich richten werden.“

Die dritte gesellschaftliche Frage, die auch mit den Kirchen intensiv diskutiert werde, sei die Frage nach dem Leben und Sterben an der Grenze des Lebens. „Wir werden aufgefordert sein, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens uns als Kirchen dazu zu verhalten, weil es unsere ureigenste Frage ist“, so Landessuperintendent Arends. „Ich teile die Sorge vieler in der anstehenden Diskussion, dass ein Verbot allein der gewerblichen Beihilfe zum Suizid anderen Formen der organisierten Beihilfe erst zu gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen würde und wir vor allen Dingen die Hospizarbeit und die Palliativmedizin stärken müssen.“


• Bis 21.10.2014: 1111
• 2013 gesamt: 1001
• 2012 gesamt: 702

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:

Rund 171.000 Gemeindeglieder
69 reformierte und lutherische Gemeinden (58 ref., 10 luth., 1 ev.*)
6 reformierte und 1 lutherische Klasse
52 Synodale

* Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse Bad Salzuflen und in der Lutherischen Klasse.

www.lippische-landeskirche.de


Pressemeldungen der LL, 27. Oktober 2014, verantwortlich: Birgit Brokmeier