Koreanische Gemeinde in badische Landeskirche aufgenommen

Koreanische Gemeinde mit Festgottesdienst in Landeskirche aufgenommen


Heidelberg, (26.03.2017). Mit einem Festgottesdienst in der Petruskirche in Heidelberg ist am Sonntag (26.3.) erstmals eine fremdsprachige Gemeinde offiziell in die Evangelische Landeskirche in Baden aufgenommen worden.

In Vertretung des Landesbischofs überreichte Prälat Traugott Schächtele dem koreanischen Pfarrer Jun-Bong Jeon eine Urkunde, die die im Juli 2016 beschlossene Aufnahme bestätigt. 

„Dies ist ein erfreulicher Präzedenzfall für Baden, der die weltweite Ökumene unserer Landeskirche beispielhaft vor Augen führt“, kommentierte Schächtele die Aufnahme der badenweit ersten fremdsprachigen Migrationsgemeinde in den Kirchenbezirk Heidelberg. „Damit verbinde ich auch die Hoffnung, dass diesem Bespiel weitere nachfolgen werden“, so der Prälat des Kirchenkreises Nordbaden weiter.

„Wir haben uns heute zum Gottesdienst versammelt, um zu feiern, dass wir eins werden“, begann Pfarrer Jun-Bong Jeon seine Predigt auf Koreanisch. Dass zwei unterschiedliche Sprachen und Kulturen zusammenfinden konnten, habe auch manches Kopfzerbrechen bereitet und Anstrengungen erfordert, erläuterte der Pfarrer. „Von nun an gilt es herauszufinden, wie wir dieses Zusammensein gestalten und vertiefen können“, richtete sich Jeon an die anwesenden Gottesdienstbesucher beider Gemeinden. „Das ist nun unser neues Kopfzerbrechen, aber auch unsere Hoffnung.“

Seit über 40 Jahren gibt es die Koreanische Gemeinde in Heidelberg. Der erste Gottesdienst fand am 2.12.1973 mit 16 Gemeindegliedern unter Leitung von Young-Han Kim in der Klinikkapelle der Thorax-Klinik in Rohrbach statt. Nachdem sie häufig den Ort wechseln musste, fand sie im Juni 2002 in der Kirchheimer Blumhardt-Gemeinde eine Bleibe.

Nach mehreren Jahren Verhandlung hat die Evangelische Landeskirche in Baden die koreanische Migrationsgemeinde am 26. Juli 2016 mit allen Rechten und Pflichten einer Pfarrgemeinde aufgenommen. Das bedeutet, dass die Heidelberger Dekanin  Mitspracherecht bei der Wahl des Pfarrers sowie Visitationsrecht hat. Außerdem muss sich die Gemeinde  beim Gottesdienstablauf und in der Buchhaltung an die Regularien der Landeskirche halten. Zu den Rechten gehören die Mitgliedschaft im Pfarrkonvent, Stimmrecht in der Synode und der „Versicherungsschirm“ der Landeskirche. Im Unterschied zu den anderen Heidelberger Pfarrgemeinden müssen die Koreaner ihre Pfarrstelle selbst finanzieren. Anspruch auf eine von der Landeskirche bezahlte Stelle hätte sie erst ab einer Größe von 3000 Gemeindegliedern.

Die Zusammenarbeit mit den sog. „Gemeinden anderer Sprache und Herkunft“ hat in der Evangelischen Landeskirche in Baden viele Gesichter: In vielen Kirchengemeinden sind am Wochenende „Gemeinden anderer Sprache und Herkunft“ zu Gast. Christinnen und Christen aus ganz unterschiedlichen Traditionen und Kulturen: Lutherische, methodistische, anglikanische oder pfingstlich geprägte Gemeinden aus Europa und Übersee sind ebenso vertreten wie orthodoxe Traditionen aus Europa und dem Nahen Osten. "Ein wichtiges Anliegen der Landeskirche ist es, dass gastgebende Gemeinde und Gastgemeinde nicht nur 'nebeneinanderher leben', sondern dass ein wirkliches ökumenisches Miteinander entsteht, in dem beide Partner voneinander lernen", so Pfarrerin Anne Heitmann, die Leiterin der Abteilung Mission und Ökumene der Landeskirche.


Karin Wilke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit evangelische Kirche Heidelberg / ekiba