Warum der religiös neutrale Staat Religion braucht

Präses Alfred Buß: Selbstbestimmungsrecht der Kirche ist unverzichtbar

EKvW. Gerade weil der Staat religiös neutral sein muss, ist er darauf angewiesen, dass die Kirche gesellschaftliches Leben mitgestaltet. Der Staat braucht eine starke Zivilgesellschaft, in der ethische Überzeugungen öffentlich diskutiert werden. Diese Überzeugung vertrat Präses Alfred Buß am Samstag (19. September) in einem Vortrag vor der Reformierten Konferenz Südwestfalen in Erndtebrück.

Über Gottesdienst und Seelsorge hinaus gehöre zu den Aufgaben der Kirche ihr öffentliches Wirken in Bildung, Diakonie und im Engagement für das Gemeinwohl. Dabei sei das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht unverzichtbar, sagte der leitende Theologe der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Die Kirche organisiere sich selbst im Blick auf ihre Rechtsordnung, ihr Personal und ihre Ziele und Aufgaben. Das schließe auch das Arbeitsrecht ein.

In Kirche und Diakonie verhandeln Arbeitsrechtliche Kommissionen über die Tarife der Angestellten. Sie sind paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt, so dass keine Seite die andere überstimmen kann. Streik und Aussperrung sind ausgeschlossen, weil ein Arbeitskampf dem Dienst am Nächsten widerspricht. Das bedeute aber auch, betonte Präses Buß, dass Kirche und ihre Diakonie sich selber an Maßstäben messen, die sie an andere anlegen. „In diakonischen Arbeitsfeldern muss das christlich-religiöse Profil erkennbar bleiben”, betonte der Theologe.

Eine gemeinsame Verantwortung für Regierende und Regierte
Buß sprach über das Barmer Bekenntnis, mit dem sich 1934, also vor 75 Jahren, die Bekennende Kirche in Wuppertal-Barmen gegen den Totalitätsanspruch der herrschenden Nazi-Ideologie abgrenzte. Evangelische Christen wandten sich damals gegen die Überhöhung des Staates im Sinne einer religiös verbrämten Weltanschauung. Sie erkannten, dass der Staat „in sich selbst keine Bedeutung und keinen Wert hat”. Buß: „Das Monopol der Gewalt besitzt der Staat nur um seiner Aufgabe willen, nämlich für Recht und Frieden zu sorgen. Zu diesem und nur zu diesem Zweck ist ihm das Mittel der Gewalt anvertraut.” Die Kirche erkenne in dieser angeordneten Aufgabe des Staates eine Wohltat.

Hier hätten Regierende und Regierte eine gemeinsame Verantwortung. Die „politische Existenz des Christenmenschen” sei darin begründet, dass die Kirche an Gottes Gebot und Gerechtigkeit erinnert. Daraus folgen Maßstäbe für politisches Handeln. Für das Handeln der Kirche werde es allerdings immer darauf ankommen, „dass sie nicht Politik machen, sondern Politik möglich machen will.”

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