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Was ist reformiert?

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Glauben und glauben lassen - Eine Ausstellung über Freiheiten und Grenzen
27.09.2023-15.07.2024, Hamburg-Altona

Eine Sonderausstellung spannt einen Bogen vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart und zeigt, dass die Geschichte der Glaubensfreiheit eine Geschichte über Freiheiten und Grenzen ist. Auch unsere reformierte Gemeinde konnte bekanntlich ab 1602 in Altona siedeln und eine Kirche an der Großen Freiheit errichten. Die Ausstellung erzählt Altonas Glaubens- und Freiheitsgeschichte und führt die religiöse Vielfalt damals wie heute vor Augen. Einen lebendigen Dialog zwischen Vergangenheit und Gegenwart soll die Ausstellung ermöglichen, denn auch heute muss um Freiheiten gerungen werden. Weltweit ist die Freiheit zu glauben - oder nicht zu glauben - ein Vorrecht weniger.

Schon im Oktober 2020 stand die Ausstellung auf der Agenda. Dann kam die Pandemie und hat die Ausstellung ausgebremst. Jetzt endlich ist sie erneut zugänglich. Damals hat Kuratorin Dr. Hirsch über ein halbes Jahr den Kontakt zu unserer Gemeinde gepflegt. Im gemeinsamen Gespräch haben wir die reformierte Gemeindegeschichte erforscht und Exponate für die Ausstellung ausgewählt. So stellten wir dem Altonaer Museum alte Abendmahlskelche, eine alte französische Bibel und ein französisches Gesangbuch als Leihgaben zur Verfügung. Diese Exponate werden gleich im Eingangsteil der Ausstellung zu sehen sein... neben jüdischen, katholischen und mennonitischen Leihgaben. Außerdem sind Videoclips von Gemeindegliedern zum Thema „Glaubensfreiheit“ zu sehen. Und die Familiengeschichte der Familie Boué ist – exemplarisch für eine hugenottische Flüchtlingsfamilie – dokumentiert.

Eine unserer Leihgaben ist die silberne Abendmahlskanne, die von Johann Peter Menadier gespendet wurde (siehe Abbildung). Er ist der Erfinder der Altonaischen Kronessenz. In unserer Dauerausstellung – so schreibt Dr. Hirsch - findet sich folgender Text über ihn:

Nach der Vertreibung der französischen Protestanten, der Hugenotten, aus Frankreich bildete sich ab 1685 auch in Altona eine franzö- sisch-reformierte Gemeinde. Der Hugenotte Johann Peter Menadier (1735–1797) emigrierte nach Altona und verkaufte eine von ihm seit 1773 hergestellte Gesundheitsessenz, die „Essentia Coronata“. Ab 1796 ist das Mittel als „Keisserliche privilegirt Altonatiche W. Krones- sents“ nachweisbar. In kleinen Glasflaschen wurde die Kräutertinktur als „Wundermedizin“ gegen eine Vielzahl von Erkrankungen verkauft und weltweit verbreitet. Nach Menadiers Tod führte seine Witwe Anna Cecilia geb. Sparka die Geschäfte weiter. Die Firma „J. P. Menadier Wwe & Sohn“ wurde 1951 von der Firma Asche & Co. AG übernommen, die seit 1972 zur Schering AG gehört.



Keine Einführung einer Sonderjustiz für Soldaten

Soldatinnen und Soldaten nicht aus der zivilen Gerichtsbarkeit herauslösen

Im Auftrag der Mitgliederversammlung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) erklärt der Bundesvorsitzende Walter Herrenbrück zu den Plänen der Bundesregierung, eine gesonderte „Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten“ im Ausland zu schaffen:

„Die  Bestrebungen des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Sonderjustiz für Soldatinnen und Soldaten erfüllen uns mit Sorge. Ein Herauslösen der Soldatinnen und Soldaten aus der zivilen Gerichtsbarkeit und damit auch aus ihrer Verantwortung während ihres Einsatzes im Ausland ist genauso wenig hinnehmbar wie die Einführung einer Sondergerichtsbarkeitim Inland. Mit gutem Grund wurde nach den Erfahrungen mit der Militärjustiz im 2. Weltkrieg auf eine Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige in der Bundesrepublik verzichtet. Diese Entscheidung darf nicht revidiert werden. Herausforderungen, vor denen die deutsche Justiz durch Auslandseinsätze von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr steht, sollten gründlich und ausführlich im Deutschen Bundestag beraten werden. Es ist nicht ersichtlich, warum Soldatinnen und Soldaten in ihrem Auslandseinsatz mit einer anderen Gerichtsbarkeit beurteilt, und somit an andere Rechte gebunden, sein sollten, als bei ihrem Dienst im Inland.“

Zum Hintergrund:
Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbarten CDU/CSU und FDP, eine einheitliche Zuständigkeit für die Verfolgung der Straftaten der Soldaten im Auslandseinsatz zu schaffen. Dort heißt es: „Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.“ (vgl. http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf, Stand 13.02.2012, S.125).

Seit dem 28. April 2010 liegt ein Referentenentwurf zu der Frage vor, der aber nicht öffentlich diskutiert wird. Am 25. Januar 2011 wurde eine überarbeitete Version des Referentenentwurfs vorgelegt. Der Referentenentwurf kann eingesehen werden unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_Gesetz_fuer_einen_Gerichtsstand_bei_besonderer_Auslandsverwendung_der_Bundeswehr.html(Version vom 25.01.2012) und unter  http://www.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/uploads/Dateien/Stellungnahmen/RefEGesetzfGerichtsstandAuslandsverwendungBundeswehr.pdf(Version vom 28.04.2010).


Pressemeldung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), 23. Februar 2012