Westfalen: Kirchengesetz sichert musikalische Versorgung

Im Jahr der Kirchenmusik: Synode beschließt Mindeststandards

BIELEFELD/WESTFALEN - Die Kirchenmusik soll überall in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) auch in Zukunft auf hohem Niveau und in großer Breite an Stilrichtungen erklingen. Um dies zu gewährleisten, hat die Synode als höchstes Leitungsgremium am Donnerstag (15.11.) in Bielefeld ein neues Kirchenmusikgesetz beschlossen.

Nach dem Willen des „Kirchenparlaments“ muss die professionelle musikalische Versorgung in der Fläche erhalten bleiben. „Das Jahr der Kirchenmusik 2012 geht bald zu Ende, aber die Musik erklingt natürlich weiter“, erklärt dazu Präses Annette Kurschus: „Musik trägt das Evangelium weiter – unvergleichlich und unersetzlich. Das Kirchenmusikgesetz sorgt dafür, dass dies nicht dem Zufall oder dem Belieben überlassen wird.“

So legt das Gesetz fest, dass es in jedem der 31 Kirchenkreise „mindestens eine A- oder B-Kirchenmusikstelle (100 Prozent) geben muss“. Weitere A- oder B-Kirchenmusikstellen sollen je nach Größe und Konzeption des Kirchenkreises eingerichtet werden. Die A-Prüfung (nach sechsjährigem Studium) ist die höchste Qualifikation in der Kirchenmusik. In jedem Kirchenkreis soll es nach dem neuen Gesetz außerdem „hinreichend“ C-Kirchenmusikstellen geben. Sie setzen eine zweijährige berufsbegleitende Ausbildung voraus und werden nebenamtlich wahrgenommen.

In der EKvW gibt es derzeit 38 A- und 52 B-Kirchenmusikstellen. Rund tausend C-Kirchenmusikerinnen und -musiker sind aktiv, ebenso viele im Vertretungsbereich.


Pressemeldung der EKVW, 15. November 2012