Beschlüsse von der Herbstsunode der Lippischen Landeskirche

Zukunft des Gemeindepfarrdienstes - Haushalt - Neuaufnahme von Pfarrern

Zukunft des Gemeindepfarrdienstes

Lippische Landessynode beschließt Konzept

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landessynode hat ein Konzept für den Gemeindepfarrdienst beschlossen. Darin wird vorgeschlagen, dass die Kirchenvorstände der Gemeinden eine Gesamtkonzeption für ihre Gemeindearbeit mit der Perspektive einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit entwickeln. 

Ob dies in den Kirchengemeinden jeder der sieben Klassen (Kirchenkreise) notwendig ist, sollen jeweils die Klassentage selbst entscheiden. Sie sollen weiterhin für ihre Klassen beschließen, ob Dienstbeschreibungen für Gemeindepfarrer eingeführt werden.

Außerdem sollen nach dem Beschluss der Synode die Klassenvorstände bis zum 01.01.2015 verbindliche Konzepte für die Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden entwickeln.

Hintergrund für das „Konzept zu den künftigen Strukturen des Gemeindepfarrdienstes in der Lippischen Landeskirche“  ist die in den letzten Jahren immer weiter fortgeschrittene Arbeitsverdichtung für Pfarrerinnen und Pfarrer im Zusammenhang der gesellschaftlichen und innerkirchlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte. Es soll helfen, sich den Herausforderungen durch diese Veränderungen zu stellen und die Möglichkeiten des Gemeindepfarrdienstes zu erhalten und zu stärken.

Landessynode beschließt Haushalt

Grundlage sind geschätzte 29,5 Mio. Euro Kirchensteuereinnahmen

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landessynode hat den Haushalt für die Lippische Landeskirche 2013  beschlossen. Er hat ein Volumen von 39 Millionen Euro.

Grundlage des landeskirchlichen Haushalts sind die Einnahmen aus der Kirchensteuer. Das geschätzte Kirchensteueraufkommen für 2013 liegt bei 29,5 Mio. Euro. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung wird für das laufende Jahr mit  mindestens 30 Mio. Euro Kirchensteuern gerechnet. Dr. Arno Schilberg (Juristischer Kirchenrat): „Die positive, konjunkturell bedingte Entwicklung des Kirchensteueraufkommens wird durch die demografische Entwicklung des Gemeindegliederbestandes und dessen Zusammensetzung negativ beeinflusst. Wir wären schon froh, wenn es eine „Seitwärtsentwicklung“ geben würde, d.h. wenn wir das Aufkommen von 2012 auch in 2013 erreichen.“

Als Rücklagenentnahme sind rund 1,8 Mio. Euro eingeplant. Schilberg: „Dies geschieht vor allem zur Finanzierung der Versorgungssicherungsleistungen bei der Versorgungskasse für Pfarrer in Dortmund. Wir sind mit unseren Schätzungen aber sehr vorsichtig. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung so anhält wie in diesem Jahr, sind Rücklagenentnahmen in dieser Höhe hoffentlich nicht nötig.“ Es gebe aber deutliche Anzeichen, dass sich das Wirtschaftswachstum auch in Lippe abschwächt, so dass Vorsicht angebracht sei.

Die Kirchensteuereinnahmen bilden die Grundlage des landeskirchlichen Haushalts. Weitere Einnahmen setzen sich zusammen u.a. aus Grundstückspachten, Mieten, Zinsen, Teilnehmerbeiträgen, etc. Staatliche Zuwendungen erhält die Lippische Landeskirche z.B. für Pfarrer, die im Auftrag des Staates Religionsunterricht erteilen.

Neuaufnahme von Pfarrern

Ab 01. Januar 2013 können Pfarrstellen wieder ausgeschrieben werden

 

Kreis Lippe/Detmold. Die Lippische Landeskirche will ab 1. Januar 2013 wieder Pfarrerinnen und Pfarrer einstellen. Auch sollen wieder maßvoll Personen in das Vikariat und den Probedienst aufgenommen werden. Das hat die Landessynode auf ihrer Tagung am Dienstag, 27. November, beschlossen.

 

Zwar bestehe weiterhin die Notwendigkeit, die Anzahl der Pfarrstellen zu reduzieren, da die Einnahmen aufgrund der demographischen Entwicklung weiter zurückgehen werden. Zugleich müssten junge Theologinnen und Theologen für den Dienst in Lippe gewonnen werden. Um diese Ziele miteinander in Einklang zu bringen, hat die Landessynode auch Richtlinien zur Besetzung von Pfarrstellen im Gemeindepfarrdienst beschlossen. So sollen möglichst nur Stellen mit 100% Stellenumfang ausgeschrieben werden, um Bewerber zu gewinnen.

Freie Pfarrstellen mit mindestens 50% Dienstumfang sollen zunächst intern unter den lippischen Pfarrstelleninhabern ausgeschrieben werden, im nächsten Schritt kann der Landeskirchenrat einen Vorschlag zur internen Besetzung machen. Wenn beides ohne Erfolg bleibt, kann im dritten Schritt die Stelle EKD-weit ausgeschrieben werden. In der Regel soll der Stellenumfang 100% erreichen.


Pressemeldung der LL, 27. November 2012