40 Jahre Leuenberger Konkordie

Am 16. März 1973 wurde auf dem ''Leuenberg'' in Baselland, Schweiz die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen Lutheranern, Reformierten und Unierten in Europa in einer Konkordie ''besiegelt''.

"Aus konfessioneller Gegnerschaft ist eine sich bereichernde Gemeinschaft gewachsen. Wir leben 'Einheit in versöhnter Verschiedenheit'", schreibt Peter Bukowski zu Beginn des Jahres 2013 über die Wirkung der Leuenberger Konkordie. In der Gemeinschaft der verschiedenen evangelischen Kirche sei Konfessionalität ein "Ressource". Die "eigene Prägung wird als Bereicherung für das Ganze evangelischen Kirche-Seins eingebracht", so der Moderator des Reformierten Bundes, der als solcher von 1996 bis 2012 im Rat der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) war.

Mit der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und die aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen Europas sowie den ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder in der Bindung an die sie verpflichtenden Bekenntnisse und unter Berücksichtigung ihrer Traditionen die theologischen Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt. Dies schließt Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und die gegenseitige Anerkennung der Ordination ein.
Die 49 Artikel umfassende Konkordie trat am 1. Januar 1974 in Kraft. Sie wurde bisher von 105 Kirchen unterzeichnet (Stand 2011; vgl GEKE).


bs, 14. Januar 2013