ERK: Zwei Kandidaten für Kirchenpräsidentenwahl

Oberkirchenrat Dr. Martin Heimbucher (Hannover/Göttingen) und Oberkirchenrat Dr. Werner Weinholt (Berlin/Detmold)

Das Moderamen der Evangelisch-reformierten Kirche schlägt der Gesamtsynode zwei Kandidaten für die Wahl des Kirchenpräsidenten vor. In einem Schreiben an alle Mitglieder der Gesamtsynode hat der amtierende Kirchenpräsident Jann Schmidt am 6. Mai über die Kandidaten informiert. Die Evangelisch-reformierte Kirche wird auf einer Sondersitzung der Gesamtsynode am 21. Juni einen neuen Kirchenpräsidenten wählen.

Nach Vorgesprächen über mehrere Monate und nach ersten Auswahlgesprächen schlägt das Moderamen für die Wahl des Kirchenpräsidenten vor:
(Nennung in alphabetischer Reihenfolge)

Oberkirchenrat Dr. Martin Heimbucher (Hannover/Göttingen)

Oberkirchenrat Dr. Werner Weinholt (Berlin/Detmold)

Zu den Personen:

Martin Heimbucher ist seit 2007 Theologischer Referent der Union Evangelischer Kirchen (UEK) im Kirchenamt der EKD in Hannover. Zuvor war er sieben Jahre lang Pastor der Evangelisch-reformierten Gemeinde Eddigehausen (bei Göttingen).

Der 57-jährige promovierte Theologe ist in Kassel aufgewachsen, er studierte in Göttingen und Mainz und absolvierte sein Vikariat in der Lippischen Kirche. Dort wurde er auch ordiniert und war bis 1999 als Gemeindepastor tätig. Als Theologischer Referent der UEK ist er mit aktuellen theologischen Fragestellungen, insbesondere dem innerprotestantischen Dialog befasst. Dabei ist er für die Geschäftsführung der Gremien und Einrichtungen der UEK zuständig.

Für die UEK hat Heimbucher das Jubiläumsjahr „450 Jahre Heidelberger Katechismus“ mit vorbereitet und in diesem Zusammenhang zwei Publikationen herausgegeben.

Werner Weinholt gehört als Oberkirchenrat der Leitung für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr mit Sitz in Berlin an und leitet das Büro des Evangelischen Militärbischofs Martin Dutzmann. Der 43-jährige promovierte Theologe stammt aus der Lippischen Landeskirche, wo er vier Jahre lang als Gemeindepastor in Bösingfeld (bei Detmold) tätig war.

Sein erstes Leitungsamt übernahm er in der Lippischen Landeskirche von 2006 bis 2008 als Superintendent des Kirchenkreises Bösingfeld.  In dieser Zeit gehörte er auch der Lippischen Landessynode an. Seit 2008 ist er für die Evangelische Militärseelsorge tätig.

Für seine Lippische Landeskirche war er 2009 als Beauftragter für das Calvinjahr zuständig und begleitet seitdem die Themenjahre der Reformationsdekade, in diesem Jahr mit dem Schwerpunkt „450 Jahre Heidelberger Katechismus“. In den Jahren als Superintendent machte er umfangreiche Erfahrungen mit Fragen der kirchlichen Strukturentwicklung. In der Militärseelsorge engagiert er sich besonders in einem Projekt für die seelsorgerliche Begleitung von Soldaten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren.

Zum Wahlverfahren:

Mit dem Schreiben vom 6. Mai hat das Moderamen die 57 Synodalen über seine Kandidaten informiert. Die Synodalen haben jetzt bis zum 23. Mai Zeit, die Liste um weitere Personen zu ergänzen.

Vier Wochen vor dem Wahltermin wird die Liste geschlossen. Die Kirchenverfassung regelt, dass Theologinnen und Theologen das Amt des Kirchenpräsidenten oder der Kirchenpräsidentin übernehmen können, wenn sie die kirchengesetzlich vorgeschriebene Ausbildung für das Amt des Pfarrers oder der Pfarrerin und die erfolgreiche Ablegung einer ersten und zweiten theologischen Prüfung nachweisen können und ordiniert sind.

Die Wahl findet im Rahmen einer Sondersynode am Freitag, 21. Juni  in Emden statt. Zuvor konstituiert sich die neu gewählte Gesamtsynode am 22. und 23. Mai und wählt dabei einen neuen Präses oder eine neue Präses sowie ein neues Moderamen. Der amtierende Kirchenpräsident, Jann Schmidt, tritt im Oktober 2013 in den Ruhestand.


Pressemeldung der ERK, Leer, 8. Mai 2013; Foto Martin Heimbucher: Jens Schulze; Foto Werner Weinholt: Uwe Rottkamp