Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund: Gemeinsam Kirche bewegen

Die Vernehmlassung zur Verfassungsrevision ist eröffnet.

Auf www.sek.ch/de/verfassungsrevision ist die Vernehmlassung zur Verfassungsrevision des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes ab sofort bis 30. November der Öffentlichkeit zugänglich.

Die Vernehmlassung zur Verfassungsrevision ist öffentlich. Anfang Juni wurden die Mitgliedkirchen zur Vernehmlassung eingeladen. Ab sofort können alle weiteren Interessierten den Vorschlag des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes für eine neue Verfassung kommentieren.

Die neue Verfassung ist eine grosse Chance, ist der Kirchenbund überzeugt: Gemäss dem Motto Kräfte bündeln – Vielfalt leben erhalten die Kirchen mehr Gewicht und stärken gleichzeitig ihre Zusammenarbeit.

„Wie können wir die Kirche bewegen?“ fragt ein kurzer Animationsfilm, der heute parallel zur Freischaltung der Internetseite während der Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes seine Premiere feierte und einige der vorgeschlagenen Änderungen erläuterte: Eine jährliche nationale Synode soll gemeinsame Strategien für die Zukunft entwickeln. Alle zwei Jahre sind alle Interessierten zu einem „Tag der Kirche“ eingeladen, um dort die bewegte Kirche in ihrer ganzen Vielfalt zu erleben. Schliesslich soll der Kirchenbund umbenannt werden in „Evangelische Kirche in der Schweiz EKS“.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende November 2013. Der Verfassungsentwurf wird anschliessend überarbeitet, der Abgeordnetenversammlung vorgelegt und voraussichtlich im Sommer 2015 verabschiedet. Die neue Verfassung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Die öffentliche Vernehmlassung sowie der Animationsfilm „Kirche bewegen“ stehen ab sofort auf www.sek.ch/de/verfassungsrevision bereit.


Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Medienmitteilung, Filzbach, 17. Juni 2013