Kurzmeldungen




Freiheit und Pluralität auf sozialem Gebiet

Winterhoff: Kirchensteuer macht unabhängig vom Staat

WESTFALEN/BIELEFELD - Die Vielfalt nichtstaatlicher Träger auf sozialem Gebiet ist für Klaus Winterhoff, Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), ein bewährtes Modell. Kirche und Diakonie, andere Wohlfahrtsverbände wie das Rote Kreuz und private Anbieter „übernehmen stellvertretend für den Sozialstaat soziale Aufgaben, zu denen der Sozialstaat verpflichtet ist. Er stellt dafür die nötigen Mittel bereit.

Das ist keine Subvention“, sagte Winterhoff nach der Westfälischen Landessynode am Freitag (22.11.) in Bielefeld.

Dahinter stehe vielmehr der Grundgedanke, dass der Staat nur dann etwas selbst ausführen soll, wenn die Bürger oder gesellschaftlichen Kräfte es nicht oder nicht in ausreichendem Maße tun können. Winterhoff: „Das gewährleistet Freiheit und Pluralit

Er äußerte sich dankbar, dass es in Deutschland hier kein Staatsmonopol gibt. Der Staat rechne mit der Aktivität verschiedener sozialer Dienstleister. Das gelte auch für andere Bereiche staatlicher Aufgaben: „Unsere Gesellschaft lebt davon, dass sich in den unterschiedlichsten Lebensbereichen die Vielfalt der Kräfte in Freiheit entfaltet: Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und eben auch Religion.“ Deshalb, so Winterhoff, erteilen Pfarrer im Auftrag des Staates Religionsunterricht und lehren Professoren an staatlichen Universitäten Theologie.

Die Kirchensteuer mache die Kirchen unabhängig vom Staat. Dass die Finanzämter diesen Beitrag einziehen, sei eine Dienstleistung, „die wir dem Staat reichlich kostendeckend bezahlen“, nämlich mit drei Prozent des Kirchensteueraufkommens. Das waren 2012 fast 13,7 Millionen Euro allein in der westfälischen Landeskirche. Dennoch sei es für sie preiswerter als ein eigener Verwaltungsapparat. Die Kirchensteuer beschrieb Winterhoff als Mitgliedsbeitrag in der rechtlichen Form einer Steuer: „Das sorgt für Gerechtigkeit.“ Die Kirchensteuer, neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer, beruht auf dem Prinzip: Die Lasten werden nach der Leistungsfähigkeit der Mitglieder verteilt. Etwa ein Drittel der Evangelischen zahlen Kirchensteuer.

Rund 3,76 Millionen Euro im Jahr, so viel wie 0,9 Prozent ihres Netto-Kirchensteueraufkommens, erhält die EKvW als Entschädigungen für enteigneten Kirchenbesitz zu Beginn des 19. Jahrhunderts. „Das ist lange her“, räumte Winterhoff ein. Aber auch altes Recht bleibe geltendes Recht. „Doch wir hängen nicht an diesen staatlichen Geldern, und wir hängen nicht von ihnen ab.“ Nach der Verfassung soll sie der Staat durch eine Einmalzahlung abgelten. „Wir würden uns dem gewiss nicht verschließen“, so der leitende Jurist der westfälischen Landeskirche.

www.landessynode.de

Pressemeldung der EKvW, 22. November 2013

 

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