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Gewissenloses Urteil nicht vollstrecken

ÖRK ruf sudanesischen Präsidenten auf, Mariam Yahya Ibrahim Ishag zu beschützen

Das Urteil eines Gerichts im Sudan, das Mariam Yahya Ibrahim Ishag zu Peitschenhieben und der Todesstrafe verurteilt hat, hat Pastor Dr. Olav Fykse Tveit, den Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), veranlasst, seine „tiefe Besorgnis“ zum Ausdruck zu bringen und den sudanesischen Präsidenten Omar Hassan Ahmad Al-Bashir dringend aufzufordern, „die Vollstreckung dieses ungerechten und gewissenlosen Urteils zu verhindern“.

Ishag, eine 27-jährige Sudanesin, wurde laut Medienberichten für ihre Konvertierung vom Islam zum Christentum strafrechtlich verfolgt und wegen Ehebruchs angeklagt, weil sie einen Christen geheiratet hat.

In einem Brief an Präsident Omar Hassan Ahmad Al-Bashir vom 23. Mai brachte Tveit seine Bestürzung über die Entscheidung des Gerichts zum Ausdruck. „Egal ob Mariam Yahya Ibrahim Ishag das Kind muslimischer oder christlicher Eltern ist, widerspricht ein solches Urteil dem Wortlaut und dem Sinn der sudanesischen Verfassung“, schrieb Tveit. Laut der sudanesischen Verfassung, so Tveit weiter, hätten alle sudanesischen Staatsbürger das „Recht auf Religionsfreiheit und auf freie Religionsausübung“.

Tveit sagte, die Verurteilung Mariam Yahya Ibrahim Ishags verletze einen elementaren Grundsatz der internationalen Menschenrechtsnormen, die Teil der sudanesischen Verfassung seien.

Lesen Sie den Brief des ÖRK-Generalsekretärs im vollständigen Wortlaut (in englischer Sprache)

Presseerklärung der Abteilung für Inneres der Bischöflichen Kirche des Sudan (in englischer Sprache)

ÖRK-Mitgliedskirchen im Sudan


Pressemeldung des ÖRK, 23. Mai 2014
 

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