Kurzmeldungen




Die Kirchen entlasten den Staat

Fachtagung im Düsseldorfer Landtag: Staat und Kirche in NRW - Mehr als 330 Gäste diskutierten

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eröffnet das staatkirchenrechtliche Symposion. Rechts: Präses Annette Kurschus, Erzbischof Hans-Joseph Becker (Paderborn) und Präses Manfred Rekowski. Foto: EKvW

Die Kirchen entlasten den Staat, indem sie ortsnah und sachgerecht Aufgaben übernehmen, die dem Staat obliegen. Darauf hat die westfälische Präses Annette Kurschus am Montag, 16. Juni 2014, in Düsseldorf hingewiesen.

Die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen wirkte an einer Fachtagung zum Thema „Staat und Kirche in NRW“ im Düsseldorfer Landtag mit. Dazu hatten die evangelischen Landeskirchen gemeinsam mit den katholischen (Erz-)Bistümern eingeladen.

Staat und Kirche seien getrennt, stünden sich aber als Kooperationspartner gegenüber, sagte Präses Kurschus, die im Pressegespräch auch für die Evangelische Kirche im Rheinland und die Lippische Landeskirche sprach. Der weltanschaulich neutrale Staat garantiert Religionsfreiheit und die Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften. Deshalb, so Kurschus, sei Religion „nicht nur Privatsache, sondern auch öffentliche Angelegenheit – aber eine öffentliche Angelegenheit, die dem Zugriff des Staates entzogen ist“.

Als aktive Glaubensgemeinschaften seien die Kirchen Trägerinnen einer verantwortungsbewussten Grundhaltung, einer Art Gemeinsinn, der die Bürger verbinde. Der freiheitliche Staat brauche eine solche Grundlage: „Sie reguliert den Gebrauch der Freiheit durch die Bürger gleichsam von innen her; nur kann der Staat – eben weil und so lange er freiheitlich ist – dies nicht erzwingen.“

6000 kirchliche Baudenkmäler, aber immer weniger Fördermittel vom Land

Als Beispiel für ein gemeinsames Thema von Staat und Kirche nannte Präses Kurschus den Denkmalschutz. Sie begrüßte die Signale von Bauminister Michael Groschek, „in enger Absprache mit den Kirchen Lösungen zu entwickeln, die einen angemessenen Umgang mit unseren Denkmälern ermöglichen.“

Etwa 6000 Baudenkmaler sind im Besitz der drei evangelischen Landeskirchen und der fünf katholischen (Erz-)Bistümer in NRW. Sie wurden in den vergangenen Jahren mit einem Einsatz von rund 130 Millionen Euro denkmalgerecht in Stand gesetzt und erhalten. Die Fördermittel des Landes NRW haben dagegen stetig abgenommen, künftig werden sie nur noch als Darlehen gezahlt. Gleichzeitig werden immer weitere Kirchen unter Denkmalschutz gestellt. „Die Kirchen sind mit ihren Denkmälern zunehmend finanziell überfordert“, gab Annette Kurschus zu bedenken. Viele Gemeinden seien nicht mehr in der Lage, ihre Kirchengebäude zu unterhalten. Die Denkmalförderung ist nach Landesverfassung und Denkmalschutzgesetz eine öffentliche Angelegenheit. „Kirchen sind Räume der Begegnung und Zuflucht. Kirchen mit ihren weithin sichtbaren Türmen symbolisieren für viele Menschen ein Stück ihrer Heimat.“ Die Übernahme von sakralen Denkmälern durch die öffentliche Hand biete dafür keinen Ersatz und wäre sicher auch nicht billiger für den Staat.

Erstmals fand ein staatskirchenrechtliches Symposium statt, das die Leitungsverantwortlichen aus Kirche, Diakonie und Caritas in Nordrhein-Westfalen mit den Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Landesregierung sowie Journalisten, Wissenschaftlern und Repräsentanten anderer gesellschaftlicher Kräfte ins Gespräch brachte. Mehr als 330 Personen nahmen daran teil.

Pressemeldung der EKiR, 16. Juni 2014

 

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