Kurzmeldungen




Pegida-Kreuz: Hand angelegt an das Symbol der doppelten Liebe

Glosse von Christoph Landré, Berlin

Wenig auskunftsfreudig sind die Demonstranten der Pegida, wenn ihnen ein Mikrofon eines deutschen Senders hingehalten wird. Sie weigern sich, verantwortlich Rechenschaft zu geben (1 Petr 3,15) über das, wofür sie eintreten. Am 22. Dezember und am 5. Januar war das schwarz-rot-gold lackierte Kreuz vor der Kulisse der hell erleuchteten Dresdner Hofkirche zu sehen.

Ist übel meinend der, der darin den Beitrag der Demonstranten zum Jahresthema der Reformationsdekade sieht? Denn dieses Bild spricht Bände. Es gibt Auskunft über die Feigheit und die Unbildung seines Trägers.

Wie ein Täter, der keine Spuren, keinen Fingerabdruck zu seiner Identifizierung hinterlassen will, wird das Kreuz in schwarzen Lederhandschuhen gehalten. So geschützte Hände hielten die Gummiknüppel am 9. Oktober 1989 in Leipzig bereit. Gegrüßt seist du Wiedergänger des in Unschuld gebadeten Pontius Pilatus.

Das Kreuz als Symbol der Befreiung aller Menschen von ihrer Schuld und als Zeichen der unverbrüchlichen Treue Gottes zu seinen Geschöpfen lackiert in Schwarz-Rot-Gold, den Nationalfarben Deutschlands. Welch eine deutende Ironie dieser infamen Häresie, dass das Rot wie Blut aus einer frisch klaffenden Wunde in das goldene Farbfeld läuft. Denn ärger kann die Botschaft der Bergpredigt und der Menschwerdung Gottes nicht pervertiert werden, als dass sie nationalstaatlich verengt in Anspruch genommen wird. Da hilft auch kein pegides  Singen von Advents- und Weihnachtsliedern. Dumpf war der dünne Gesang ohne das Verständnis für die Botschaft seiner Texte. Deutsch sprechen können reicht eben nicht, das (Nach-)Denken adelt.

Die Verteidigung des Abendlandes mit dem Farbendreiklang: Wissen denn Cindy und Ronny nichts von dem Dreiklang der Französischen Revolution: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit? Das heißt eben nicht Deutschland den Deutschen. Sondern das ist die Geschichte der unveräußerlichen, vorpositiven Menschenrechte: Die Gewährleistung der unantastbaren Würde eines jeden Menschen (Art. 1 GG), des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG) und der Religions- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 GG). Anstatt dafür einzutreten, dass das Menschenrecht des Asyls (Art. 16a GG) nicht weiter ausgehöhlt und seiner Wirkung entkleidet wird, berufen sich die selbsternannten Retter des Abendlandes trotzig auf das Bürgerrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). So kurz springt der, der das Licht der Christnacht nicht in sein Herz lässt und wer Aufklärung für eine Veränderung der Wetterlage, nicht aber für den Sieg der Vernunft über den Aberglauben hält.

Solcher Art willentlich Ahnungslose müssen im Dunkeln wohnen. Daher Hände weg vom Kreuz, aber Hand anlegen an die Lichtschalter und ausschalten! Nicht die leuchtend angestrahlte Hofkirche, nein gar keine Wohnung Gottes darf zu einer Kulisse der Perversion der christlichen Botschaft, der gleichen Liebe zu Gott und zu unserem Nächsten werden.

Christoph Landré, 6. Januar 2015

 

Nach oben   -   E-Mail  -   Impressum   -   Datenschutz