Kurzmeldungen




Deutschlands historische Verantwortung für den Völkermord in Afrika

Namibia: Westfälischer Oberkirchenrat für Reparationszahlungen gegen die Armut

Dr. Ulrich Möller, Oberkirchenrat der Ev. Kirche von Westfalen, ist mit einer Kirchenleitungsdelegation in Namibia/Südafrika unterwegs. Foto: EKvW

NAMIBIA/WESTFALEN - Deutschland kann seiner historischen Verantwortung gegenüber Namibia am besten gerecht werden, wenn mit finanziellen Entschädigungen für die Verbrechen der Kolonialzeit die heutige Armut bekämpft wird. Das hat Oberkirchenrat Dr. Ulrich Möller von der Evangelischen Kirche von Westfalen am Donnerstag (6.8.) in Windhoek betont.

Der Genozid (Völkermord) an etwa 85.000 Herero, Nama und anderen Afrikanern im damaligen Deutsch-Südwestafrika geschah zwischen 1904 und 1908, nachdem es einen Aufstand gegen die deutschen Kolonialherren gegeben hatte. Möller begrüßte bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung, dass die offizielle Position der Bundesrepublik dies nun als Genozid bezeichnet.

Viel zu lange sei in Deutschland von den Opfern einer „Rebellion“ gesprochen worden. Der Befehl des Generals Lothar von Trotha habe aber eindeutig auf die Vernichtung der Herero und Nama gezielt. „Erinnerung ist die Voraussetzung für Versöhnung“, sagte Möller. Nur wenn die Wahrheit offen und eindeutig benannt werde, könne eine neue Perspektive entstehen.

In Namibia fordern verschiedene Vertreter der Herero und Nama vom deutschen Staat finanzielle Entschädigungen. Es ist in beiden Ländern umstritten, ob solche Reparationszahlungen an die Vertreter der Volksgruppen oder an den namibischen Staat gehen sollten.

Möller plädierte für zwischenstaatliche Verhandlungen, wobei die Vertreter der betroffenen Volksgruppen einbezogen werden sollten. Als Möglichkeit für eine nachhaltige Verwendung deutscher Reparationszahlungen beschrieb er das bedingungslose Grundeinkommen, das die jetzige namibische Regierung landesweit einführen will. Dafür hat sie ein eigenes Ministerium geschaffen. In einem kleinen Dorf wird das bedingungslose Grundeinkommen von der Evangelisch-lutherischen Kirche in der Republik Namibia (ELCRN) bereits erfolgreich als Pilotprojekt auf Spendenbasis praktiziert.

Zurzeit ist eine Kirchenleitungsdelegation der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) im südlichen Afrika zu Partnerschaftsbesuchen unterwegs. Die ELCRN ist mit der westfälischen Landeskirche partnerschaftlich verbunden.

Blog:
kirchenleitung-unterwegs.ekvw.de

 

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