Kurzmeldungen




60 Jahre EAK: Gewissen beraten und schärfen ist Aufgabe der Kirche

EKD-Friedensbeauftragter: „Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung im soldatischen Dienst ist ein Prüfstein für eine Parlamentsarmee in einer Demokratie“.

Non violence-Skulptur in Malmö von Carl Fredrik Reuterswärd; Foto: Francois Polito / CC BY-SA 3.0

Der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Renke Brahms, hat die Bedeutung der Beratung von Kriegsdienstverweigerern nachdrücklich unterstrichen. „Das Gewissen zu beraten und zu schärfen, gehört zu den elementaren friedensethischen Aufgaben der Kirche“, betonte Brahms unter Verweis auf die EKD-Friedensdenkschrift von 2007 bei einer Pressekonferenz aus Anlass des 60-jährigen Bestehens der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in Bonn.

Auch wenn die Zahl der Verweigerer derzeit gering sei, so sei es wichtig, dass Menschen, die von diesem Menschenrecht Gebrauch machen würden, eine professionelle Unterstützung erhielten. „Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung im soldatischen Dienst ist ein Prüfstein für eine Parlamentsarmee in einer Demokratie“, so der EKD-Friedensbeauftragte.

Brahms kritisierte, dass viele Soldatinnen und Soldaten, die den Kriegsdienst verweigern, vor den Verwaltungsgerichten landen würden. Es sei eine neue Aufgabe der EAK, diese Prozesse zu beobachten und die Durchsetzbarkeit des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung zu dokumentieren, so der EKD-Friedensbeauftragte. Doch auch die Bundeswehr sieht er gefordert. „Hier ist es wichtig, dass auch in der Bundeswehr Verständnis für die Situation von Soldatinnen und Soldaten in Gewissensnot besteht“, machte Renke Brahms deutlich und betonte dabei die Rolle der Pfarrerinnen und Pfarrer in der evangelischen Militärseelsorge. „Ihnen kommt hier eine wichtige Aufgabe zu“, unterstrich der EKD-Friedensbeauftragte.

Renke Brahms warnte aber auch davor, den Dienst in der Bundeswehr zu beschönigen oder zu verharmlosen. „Soldatinnen und Soldaten sind nicht per se Mörderinnen und Mörder, aber Soldatinnen und Soldaten sind per se potenzielle Kriegsteilnehmer“, machte der EKD-Friedensbeauftragte deutlich. Dies müsse auch bei der Nachwuchswerbung deutlich werden, betonte er mit Blick auf den „Tag der Bundeswehr“ am 11. Juni in Bonn.

Das Thema Kriegsdienstverweigerung ist auch nach Aussetzung der Wehrpflicht hochaktuell, betonte Dr. Christoph Münchow, der Bundesvorsitzende der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), bei der Pressekonferenz aus Anlass des 60-jährigen Bestehens des evangelischen Friedensverbandes. „Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht“, unterstreicht Münchow. Und er fügte hinzu: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Dies ist in jedem Land der Erde zu achten und zu respektieren.“

„Leider gibt es aber nach wie vor viele Staaten, nicht zuletzt auch in der Europäischen Union, in denen eine Kriegsdienstverweigerung nicht möglich ist und in denen Menschen, die ihrem Gewissen folgen, mit sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung oder sogar mit Gefängnis bedroht sind. Hier gilt es, wachsam zu sein und immer wieder darauf hinzuweisen, dass hier ein Menschenrecht missachtet wird“, machte der EAK-Bundesvorsitzende deutlich.

Doch auch in Deutschland gibt es nach wie vor Menschen, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe verweigern, betonte Jasmin Schwarz, die Referentin für Kriegsdienstverweigerung in der EAK, bei der Pressekonferenz in Bonn. „Wir erhalten immer wieder Anrufe von Soldatinnen und Soldaten, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe ablehnen und daher während ihrer Dienstzeit einen KDV-Antrag stellen“, erläuterte sie. Dies zeige, wie wichtig die Arbeit der EAK auch heute noch sei.

Sie kritisierte, dass es keine konkreten Angaben über die Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland gibt. „Die Angaben für das vergangene Jahr schwanken zwischen 178 und 284 KDV-Anträgen. Gleiches gilt auch für die Jahre davor. Das kann eigentlich nicht sein“, meinte Jasmin Schwarz. Ebenso würden keine Informationen darüber vorliegen, welche KDV-Verfahren auf welchem Weg, ob schriftlich oder vor Gerichten, entschieden würden. „Interessant wäre es zudem, zu wissen, wie viele abgelehnte KDVler im Nachhinein noch ein Dienstunfähigkeitsverfahren einleiten müssen, weil sie sich nach der Ablehnung erst recht nicht mehr in der Lage sehen, bei der Bundeswehr zu arbeiten. Hier gibt es noch großen Nachholbedarf“, unterstrich die EAK-Referentin.

Mittlerweile gehöre die EAK zu den wenigen Organisationen, die noch bundesweit eine KDV-Beratung anbieten, nachdem nach der Aussetzung der Wehrpflicht viele Beratungsstellen geschlossen wurden, macht die EAK-Referentin deutlich. „Allerdings kann der Deutsche Bundestag diese Aussetzung der Wehrpflicht wieder rückgängig machen“, gab sie zu bedenken. Darum müsse die EAK gemeinsam mit ihren Mitgliedern auch zukünftig darauf vorbereitet sein, Menschen in ihrer Gewissensbildung und Gewissensnot zu begleiten, betonte Jasmin Schwarz. Und Christoph Münchow ist überzeugt: „Auch nach 60 Jahren ist unsere Arbeit nach wie vor wichtig und sie ist dringend erforderlich.“

EAK-Pressemedung, 11. Juni

 

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