Buß- und Bettag: Präses Nikolaus Schneider und Bischof Stephan Ackermann feiern ökumenischen Gottesdienst in Trier

Nach Diskussion über Religionsfreiheit gemeinsame Feier in Basilika

Gleich eine doppelte Premiere gibt es morgen, Mittwoch, 17. November 2010, in der Konstantin-Basilika zu Trier: Dann werden der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Nikolaus Schneider, erstmals in neuer Funktion als Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Trierer Bischof Stephan Ackermann, zum ersten Mal als Prediger in der Basilika, einen ökumenischen Buß- und Bettagsgottesdienst halten. Die Feier beginnt um 19 Uhr, Konstantinplatz 10.

Der Gottesdienst steht unter dem Leitwort: „Es ist kein Ansehen der Person vor Gott“. Die Predigt hält Bischof Stephan Ackermann. Musikalisch gestaltet wird die Veranstaltung von Kreiskantor Martin Bambauer. Bambauer spielt im Rahmen des diesjährigen Orgelzyklus Werke von Johann Sebastian Bach.

Der ökumenische Buß- und Bettagsgottesdienst hat Tradition in Trier und findet abwechselnd im Dom und in der Basilika statt.

Vor dem Gottesdienst diskutiert ein hochrangig besetztes Podium über die Grenzen der Religionsfreiheit in den Räumen der Evangelischen Studierendengemeinde an der Universität Trier. Mit dabei sind neben Präses Nikolaus Schneider und Bischof Dr. Stephan Ackermann, der katholische Theologieprofessor Walter Euler sowie profilierte Vertreter muslimischer Gemeinden, der jüdischen Kultusgemeinde und der Bahai-Gemeinde. Beginn der Veranstaltung ist 16 Uhr in der Studentengemeinde, Im Treff 19, 54296 Trier.

Professor Andreas Mühling vom Ökumenischen Institut für interreligiösen Dialog an der Universität Trier erklärt den Hintergrund: „Noch immer zählt das interreligiöse Gespräch zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Bei diesem Dialog geht es um einen interreligiösen Austausch, der von gegenseitigem Respekt getragen sein und die Pluralismusfähigkeit aller Beteiligten fördern soll. Allerdings sehen sich – angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen – die an diesem Gespräch Beteiligten verstärkt mit der Frage konfrontiert, ob und unter welchen Bedingungen das Recht freier Religionsausübung begrenzt werden müsse.“


Pressemeldung der EKiR