''Den Dritten Weg stärken!''

Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD zur Auseinandersetzung um das kirchliche Arbeitsrecht

EKD. Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prof. Dr. Hans Michael Heinig, hat vor einem Ende des „Dritten Weges“ gewarnt, zugleich aber durchgreifende Reformen angemahnt.

„Wenn der Dritte Weg fällt, wird auch die hohe Tarifbindung wegfallen, die heute noch im Raum von Kirche und Diakonie vorherrscht“, sagte Heinig anlässlich der Vorstellung des Buches „100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht“ am heutigen Dienstag in Berlin. Es drohten Lohnsenkungen, eine weitere Zunahme von ersetzender Leiharbeit und eine Schwächung der Diakonie als wichtiger Akteur in der Sozialpolitik. Heinig erklärte, dass der Verzicht auf Streik und Aussperrung dem besonderen Verständnis der kirchlichen Dienstgemeinschaft geschuldet sei. Dem Einsatz von Kampfmitteln zur Durchsetzung von Interessen stünde der Gemeinschaftscharakter des kirchlichen Dienstes entgegen.

Voraussetzung für die mit dem Dritten Weg verbundene Einschränkung der Koalitionsfreiheit sei jedoch die Gleichwertigkeit der erreichten Lohnabschlüsse und Einflussmöglichkeiten der Dienstnehmerseite. Um diese Gleichwertigkeit unter geänderten sozialstaatlichen Refinanzierungsbedingungen sicherzustellen, müsse die Dienstnehmerseite organisatorisch gestärkt werden. Heinig: „Das wird Geld kosten!“ Es sei dringend notwendig, die Zahl der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die es im Raum von Kirche und Diakonie anstelle von Tarifverträgen gibt, deutlich zu reduzieren, da das „unübersichtliche Geflecht unterschiedlicher Vertragsrichtlinien“ eine „Grauzone mit Kontrolldefiziten“ schaffe. Auch für Leiharbeit und Outsorcing bedürfe es verbindlicher Standards.

Außerdem müsse der Bruch kirchlichen Rechts effektiv sanktioniert werden. Heinig begrüßte in diesem Zusammenhang, dass es in den vergangenen Monaten zu berechtigten Ausschlüssen „schwarzer Schafe“ aus den Verbänden des Diakonischen Werkes gekommen ist. Allerdings seien neben dem Ausschluss abgestufte Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen und die Kontrollrechte der verfassten Kirche gegenüber der Diakonie zu stärken. Heinig regte an, im Raum der Diakonie eine unabhängige Clearingstelle zu schaffen, die Dienstnehmern die Möglichkeit gebe, Verstöße gegen das kirchliche Arbeitsrecht zu melden und überprüfen zu lassen.

Heinig, der seit 2008 eine Professur für Staatsrecht in Göttingen hält und im Nebenamt das Kirchenrechtliche Institut der EKD leitet, stellte am heutigen Dienstag vor Medienvertretern sein Buch „100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht“ vor. Das handliche Buch erklärt in 100 kurzen Artikeln wichtige Begriffen und Bereiche aus dem deutschen Kirchenrecht (u. a. Dienstgemeinschaft, Feiertage, Kirchenfinanzen, Kirchenmitgliedschaft, Körperschaftsstatus, Laizismus, Pfarrerdienstrecht, Religionsunterricht, Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, Subsidiarität, Trennung von Staat und Kirche, Zeugnisverweigerungsrecht). Unter den 31 Autorinnen und Autoren der Artikel finden sich viele bekannte Staatskirchenrechtler.

Buchtipp: 100 Begriffe aus dem Staatskirchenrecht, hrsg. von Hans Michael Heinig und Hendrik Munsonius, Tübingen 2012, ISBN 978-3-16-151738-9; 303 Seiten; 9,80 Euro.

Hannover, 20. März 2012

Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick

Kundgebung der 11. Synode auf ihrer 4. Tagung: “Zehn Forderungen zur solidarischen Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts“ 

EKD-Pressemitteilung Nr. 47/2012 "Dritter Weg für faire Arbeitsbedingungen"