Hessen-Nassau diskutiert neue Kirchenverfassung

Einführung des Bischofsamtes geplant

Auf ihrer Kirchensynode vom 24. bis 26. April diskutiert die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) den Entwurf einer neuen Kirchenverfassung. Er sieht eine straffere Leitungsstruktur und mehr Transparenz vor. Auch neuen Gemeindeformen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich innerhalb der Landeskirche zu entwickeln.

Offeneres Gemeindebild, klarere Leitungsstrukturen

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat auf ihrer Tagung vom 24. bis zum 26. April in Frankfurt in erster Lesung die Revision der Kirchenordnung (KO) beraten. Die KO beschreibt die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die Kirchengemeinden, Dekanate sowie die Gesamtkirche und stellt damit die verfassungsrechtliche Grundlage der EKHN dar. Den Revisionsentwurf der KO und weiterer Gesetze wie die Neufassung der Kirchengemeindeordnung hat der Kirchenordnungsausschuss der Synode unter der Leitung von Prof. Dr. Hermann Weber und Pfarrer Dr. Ulf Häbel erarbeitet. Der Ausschuss schlägt überarbeitete Strukturen der Kirchengemeinden und Dekanate sowie klarere und straffere Leitungsstrukturen auf gesamtkirchlicher Ebene vor. Dazu gehört auch, der leitenden geistlichen Person in der EKHN nicht mehr die Amtsbezeichnung Kirchenpräsident oder Kirchenpräsidentin sondern den Titel Bischöfin oder Bischof zu geben sowie der Verzicht auf das Leitende Geistliche Amt als Organ der EKHN. Die neue KO soll deutlich kürzer werden, da der Entwurf vieles strafft oder in nachgeordnete Gesetze überführt. Die Kirchensynode, die gemäß der KO das maßgebliche Organ der geistlichen Leitung und kirchlichen Ordnung ist, wird den Entwurf in drei Lesungen beraten. Eine endgültige Entscheidung ist frühestens während der Herbsttagung im November 2008 zu erwarten.

Präses Schäfer: Spagat zwischen Bewahrung und Neuorientierung

Nach Auffassung von Präses Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer müssen bei der Kirchenordnungsrevision „bewährte Strukturen mit der notwendigen Offenheit für neue Wege und gesellschaftliche Wandlungsprozesse in Einklang gebracht werden“. Dabei müsse die Synode den im Entwurf „vorgeschlagenen Spagat zwischen Bewahrung des historischen Erbes und den bewährten Strukturen einerseits und klarstellenden Änderungen und inhaltlicher Neuorientierung andererseits sorgfältig prüfen und bewerten“. Die Leitungsstrukturen der EKHN seien in den vergangenen 60 Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben. Dies zeuge von starker Kontinuität und gebiete „Respekt und Anerkennung vor der Leistung unserer Verfassungsväter“. Schäfer betonte, dass der Grundartikel der EKHN, der ein „Markenzeichen der Kirchenordnung der EKHN“ sei, nicht verändert werden solle. Er stamme von Martin Niemöller und wurde 1991 um eine Aussage zum Verhältnis von Juden und Christen ergänzt. Auf ihn werden alle Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN ordiniert. Reformen seien aber erforderlich, um die Gestaltungsfähigkeit der EKHN angesichts einer Zukunft, die viele Veränderungen mit sich bringen werde, zu verbessern. Die Aufgabe einer Kirche sei, so Schäfer wörtlich, „das Gerücht von Gott nirgends und nie verstummen zu lassen“. Demzufolge müsse die Kirche angemessen auf die Menschen in ihren konkreten und verschiedenen Lebenswelten zugehen. Dem diene die Überarbeitung der Kirchenordnung. Sie flexibilisiere das Handeln der Kirche.

Neue Formen in Gemeinden und Dekanaten erwünscht

Der Entwurf profiliert die EKHN stärker als missionarisch orientierte Volkskirche. Das Leitbild wird mit den Begriffen „offen, einladend, aufsuchend, gesellschaftsbezogen“ beschrieben. Laut Entwurf sollen neben den traditionellen Gemeindeformen auch neue Ansätze ausdrücklich erwünscht sein und erprobt werden. Der Kirchenvorstand soll künftig zwingend von einem Ehrenamtlichen geleitet werden und mehr Aufgaben an Ausschüsse delegieren können. Mehr Beteiligung soll auch eine stärkere Stellung der Gemeindeversammlung ermöglichen.
Die Ergebnisse der Strukturreformen, die das Dekanat als Kirche in der Region gestärkt haben, sollen in die KO einfließen. Der Entwurf betont das Dekanat als Gestaltungsraum für missionarisch orientiertes Handeln in der Region. Das Dekanat wird dabei nicht als Addition der Ortsgemeinden verstanden, sondern als Gemeinschaft der Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen in der Region. Entsprechend wird die bisherige Funktion der Gemeindeaufsicht durch den Begriff „Mitverantwortung der Gesamtkirche“ ersetzt. Damit wird das Augenmerk von der Kontrolle auf die Befähigung und Unterstützung der Gemeinden und der überwiegend ehrenamtlich besetzten Leitungsorgane auf Dekanats- und Gemeindeebene verschoben.

Entflechtung der Leitungsgremien

Dem Entwurf der neuen KO liegt das Ziel zugrunde, die derzeit eng miteinander verflochtenen Leitungsstrukturen zu vereinfachen sowie Doppelstrukturen, Doppelzuständigkeiten und personelle Doppelzugehörigkeiten zu vermeiden. Dazu sollen die Verantwortungsbereiche klarer der Synode, Kirchenleitung und Kirchenverwaltung zugeordnet werden. Der Ausschuss schlägt deshalb eine andere Zusammensetzung der Kirchenleitung (KL) vor. Die zwei Sitze, die bisher der Kirchensynodalvorstand besetzt, sollen zwei von der Synode gewählte Gemeindemitglieder bekommen. Die Leiterin der Kirchenverwaltung soll der KL nicht mehr als stimmberechtigtes Mitglied sondern nur noch beratend angehören. Aus dem Kreis der Pröpste und Pröpstinnen, die derzeit im rollierenden Verfahren jeweils einen Platz in der KL besetzen, soll die Synode künftig zwei in die KL wählen.

Aufgabe der Pröpstinnen und Pröpste soll es künftig sein, die KL in geistlichen und theologischen Fragen zu beraten und in ihrem Auftrag die geistliche Leitung im Gebiet der Propstei, darunter auch die Dienstaufsicht über die Dekaninnen und Dekane auszuüben. Das Leitende Geistliche Amt, das derzeit aus den sechs Pröpstinnen sowie dem Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin besteht, soll als Organ nicht mehr fortgeführt werden. Die Leitungsverantwortung würde sich damit auf die KL mit dem oder der Leitenden Geistlichen an der Spitze und die Synode, die nach wie vor „das maßgebende Organ der geistlichen Leitung der Gesamtkirche“ ist, konzentrieren. Der Gesamtkirchliche Ausschuss für Religionsunterricht, der bislang eigenständig kirchenleitende Funktionen für den Religionsunterricht ausübt, soll nach dem Ende der laufenden Amtszeit im Jahr 2013 als Ausschuss der Kirchenleitung fortgeführt werden.

Synodales Bischofsamt auf Zeit

Für die geistliche Leitung soll die bisherige Amtsbezeichnung Kirchenpräsident/in in Bischöfin oder Bischof geändert werden. Der Kirchenordnungsausschuss betont, dass es sich dabei nicht um ein hierarchisches, sondern um ein synodales Bischofsamt handele, weil die Bischöfin oder der Bischof von der Kirchensynode auf Zeit gewählt werde und wie bisher für die Amtsführung der Synode gegenüber verantwortlich sein solle. Nach Auskunft von Präses Schäfer werde der Nachfolger oder die Nachfolgerin des Ende 2008 aus dem Amt scheidenden Kirchenpräsidenten Prof. Dr. Peter Steinacker noch für die derzeitige Amtsbezeichnung gewählt, da die synodalen Beratungen bis zum 27. September 2008, dem vorgesehenen Wahltag für die Nachfolge von Steinacker, nicht abgeschlossen seien.

Die kürzeste evangelische Verfassung

Präses Schäfer wies darauf hin, dass der Entwurf der KO die EKHN verfassungsrechtlich an die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck annähere. Das könne weitere Kooperationen beider Kirchen erleichtern.
Schäfer dankte dem zwölfköpfigen Kirchenordungsausschuss, der den Entwurf unter der rechtskundigen und theologisch fundierten Leitung von Prof. Dr. Hermann Weber und Pfarrer Dr. Ulf Häbel in gründlicher zweijähriger Arbeit erstellt habe.

 


Stephan Krebs, Pressesprecher der EKHN / Georg Rieger