Um jeden Preis?

Mittwochs-Kolumne. Von Paul Oppenheim

Foto: Wikipedia Commons

"Im Rückblick werden natürlich alle gwusst haben, dass Abschiebungen ohne Ankündigung eine Verletzung der Menschenrechte darstellen."

Abschieben, abschieben um jeden Preis! Darauf haben sich Regierung und Opposition verständigt. Diejenigen, die hier keinen Anspruch auf Schutz haben, sollen so schnell wie möglich abgeschoben werden. Von Menschen aus den Balkanländern ist die Rede. Ja, sie sollen zurück in ihre armseligen Lebensverhältnisse, auch wenn sie als Roma dort diskriminiert werden. Immerhin fallen ja in Albanien, Mazedonien oder im Kosovo keine Bomben. Nur die „echten“ Kriegsflüchtlinge sollen bei uns bleiben dürfen, die aus Syrien, Irak und Eritrea. Für die anderen gilt: Abschieben, abschieben um jeden Preis!

In einer Veröffentlichung der Diakonie Hessen[1] liest man: „Um 5 Uhr in der Nacht wird Khalid von Polizeibeamten geweckt, die in großer Zahl in seine Unterkunft eingedrungen sind. Der völlig verstörte Flüchtling hat gerade noch Zeit, einige Sachen zusammenzuraffen, dann wird er zum Flughafen nach Frankfurt gebracht und um 8 Uhr morgens nach Budapest abgeschoben.“

Khalid ist Flüchtling aus Syrien. Er wurde im Morgengrauen unsanft aus dem Schlaf gerissen. Die Umstände einer solchen Nacht- und Nebelaktion kann man sich vorstellen. Wir haben Filmszenen vor Augen, denken an Gestapo oder Stasi, und wollen uns nicht vorstellen, dass das bei uns Alltag ist. Khalid wurde abgeschoben, weil er in Ungarn unter Zwang seine Fingerabdrücke hinterlassen musste. Als sogenannter „Dublinflüchtling“ soll er nach europäischem Recht gegen seinen Willen nach Ungarn zurückgeführt werden. Wie ihm, ergeht es jetzt tausenden von Schutzsuchenden, die nach Italien, Kroatien, Österreich, Ungarn und die Slowakei abgeschoben werden.

Die Abschiebung ohne Vorankündigung war bisher noch die Ausnahme, und in manchen Bundesländern war sie sogar ganz untersagt. Aber das ist jetzt anders. Im Zuge der letzten Gesetzesänderungen, auf die sich Bundestag und Bundesrat in Windeseile verständigt haben, wurde auch folgender Satz ins Aufenthaltsgesetz neu eingefügt: „Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin der Abschiebung dem Ausländer nicht angekündigt werden.“ (Aufenthaltsgesetz §59 Abs.1 letzter Satz). An dieses Bundesgesetz sind jetzt alle Bundesländer gebunden, auch diejenigen die ohne solche Methoden eine hohe Quote freiwilliger Ausreisen erzielten.

Das „freundliche Gesicht“, das Frau Merkel der Welt zeigen wollte, wird zur hässlichen Fratze, wenn Abschiebungen bei Nacht-und Nebel zur Norm werden. Schutzsuchende so zu behandeln, als seien sie gefährliche Kriminelle, ist eines Rechtsstaates unwürdig. So bleibt nur zu hoffen, dass diejenigen, die von Berufs wegen an solchen Abschiebungen mitwirken müssen, die Zivilcourage haben, einen Dienst zu verweigern, der mit der Achtung der Menschenwürde nichts zu tun hat. Im Rückblick werden natürlich alle gewusst haben, dass Abschiebungen ohne Ankündigung eine Verletzung der Menschenrechte darstellen. Dann wird es aber zu spät sein. Deshalb kann es keine Abschiebungen um jeden Preis geben, vor allem nicht um den Preis unserer Menschlichkeit.


[1] Aus gutem Grund – Kirchenasyle in der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau, hrsg. Von Diakonie Hessen –Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck.e.V., September 2015, S.75

Paul Oppenheim, 11. November 2015

 

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