Wer für Notleidende gebürgt hat, soll nicht bestraft werden

Westfälische Landeskirche: Forderungen aussetzen, bis Rechtslage klar ist


Dr. Thomas Heinrich sprach am Mittwoch in einer Anhörung vor dem Integrationsausschuss des Landtags in Düsseldorf © EKvW

Wer für einen Flüchtling eine Bürgschaft übernommen hat, dem soll daraus keine unverhältnismäßige Belastung entstehen. Deshalb setzt sich die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) dafür ein, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung einen ausreichenden Hilfsfonds auflegt. Dafür hat sich Landeskirchenrat Dr. Thomas Heinrich im Düsseldorfer Landtag ausgesprochen.

Hunderte von Privatpersonen, aber auch Kirchengemeinden, engagierten sich für Menschen, die vor Krieg und Elend geflohen waren. Insgesamt wurden für 2.593 Personen Verpflichtungserklärungen abgegeben. Solche Bürgschaften wurden geleistet im Vertrauen auf eine entsprechende Erklärung des damaligen NRW-Innenministers, dass die Verpflichtungserklärung "mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels" ende. Doch obwohl diese Voraussetzung erfüllt war, kamen saftige Rechnungen von den Sozialämtern: Rund 20.000 Euro pro geleisteter Bürgschaft.

Dagegen erklärte der Jurist Heinrich in einer Anhörung vor dem Integrationsausschuss des Landtags, das Landeskirchenamt sei, ebenso wie die Bürgen, schlüssig davon ausgegangen, dass der Staat, wenn er Asyl gewährt, neben diesem Schutzrecht auch für das Existenzminimum aufkommt. Wenn das unterbleibt, sieht Heinrich "eine deutliche Teilprivatisierung einer staatlichen Aufgabe". Damit die betroffenen Bürgen möglichst unbürokratisch entschädigt werden können, unterstützt die EKvW einen Antrag an die Landesregierung, einen Hilfsfonds mit zunächst fünf Millionen Euro einzurichten. Außerdem soll sich die NRW-Regierung beim Bund dafür einsetzen, dass die Rückforderungen der Sozialleistungsträger so lange ausgesetzt werden, bis eine tragfähige bundesweite Lösung gefunden ist.

Mit dem Beschluss ihrer Synode hatte die westfälische Landeskirche im November 2017 das gesellschaftliche Engagement für Flüchtlinge gewürdigt. Gleichzeitig appellierte die Synode an die Bundesregierung, eine Lösung zu finden, die Bürgen von unverhältnismäßigen Zahlungsverpflichtungen befreit. An die Landesregierung ging der Appell, die Forderungen und die bereits angelaufene Vollstreckung auszusetzen, bis die Rechtslage geklärt ist.


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