Trauung auch für Eingetragene Lebenspartnerschaften

Eintragung in Kirchenbücher wie bei Hetero-Ehen


Die rheinische Landessynode stimmt der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare zu. Foto: Anna Neumann / ekir.de

Die Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren hat die rheinische Landessynode am 15. Januar bei ihrer Tagung in Bad Neuenahr mit sehr großer Mehrheit beschlossen.

Nach der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Trauung „ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird. Dabei bekennen die Eheleute, dass sie einander aus Gottes Hand annehmen, und versprechen, ihr Leben lang in Treue beieinander zu bleiben und sich gegenseitig immer wieder zu vergeben“.

Dieser Artikel der Kirchenordnung findet künftig auch auf Eingetragene Lebenspartnerschaften Anwendung. Die Trauung Eingetragener Lebenspartner wird dann wie bei Eheleuten in die Kirchenbücher eingetragen.

Im Jahr 2000, also noch ehe der Gesetzgeber Eingetragene Lebenspartnerschaften möglich gemacht hat, hatte die rheinische Synode bereits eine sogenannte Gottesdienstliche Begleitung für gleichgeschlechtlich Liebende möglich gemacht. Anders als die jetzt beschlossene Trauung war diese aber keine Amtshandlung. Gleichgeschlechtliche Paare, die von solch einer Gottesdienstlichen Begleitung Gebrauch gemacht haben, können eine Gleichstellung – möglichst innerhalb von drei Jahren – beantragen, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt. Dann wird diese Gleichstellung ins Kirchenbuch eingetragen.

Nach dem heutigen Beschluss können Pfarrerinnen und Pfarrer die Trauung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen oder -partnern aus Gewissensgründen ablehnen. Haben Presbyterien vor 15 Jahren die Durchführung Gottesdienstlicher Begleitungen von Lebenspartnern abgelehnt, können sie diesen Beschluss aufrecht erhalten. In beiden Fällen ist die Gemeindeleitung aber verpflichtet, mit Hilfe der Superintendentin oder des Superintendenten dafür zu sorgen, dass die Trauung des Paares in einer anderen Kirchengemeinde stattfindet. Mit diesen Regelungen trägt die Synode dem unterschiedlichen Bibelverständnis zum Thema Homosexualität Rechnung. So hatten einige Landessynodale in der Debatte deutlich gemacht, dass sie die Trauung von schwulen und lesbischen Paaren für unvereinbar mit der Bibel halten

Diese Gleichstellung homosexueller mit heterosexuellen Paaren hat die Landessynode heute bei ihrer Tagung in Bad Neuenahr mit sehr großer Mehrheit beschlossen. Dieser Kirchenordnungsänderung war bereits gestern bei der 1. Lesung eine intensive und respektvolle Diskussion vorausgegangen.