Anbetung oder Darstellung

Das Bilderverbot im heutigen Judentum

Pfarrerin Bettina Hanke Postma (rechts) freute sich, Dr. Elisa Klapheck zum Vortrag begrüßen zu können.

Kreis Lippe/Detmold. „Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen…“, das zweite Gebot des Alten Testaments in jüdischer und auch evangelisch-reformierter Lesart steht am Beginn der Diskussion über ein Bilderverbot im Judentum.

Das Alte Testament sei der Boden, auf dem Judentum und Christentum heute stehen, erklärte Dr. Elisa Klapheck, Rabbinerin der liberalen Synagogengemeinschaft „Egalitärer Minjan“ in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt (Main). Dr. Klapheck sprach im Haus Münsterberg in Detmold – auf Einladung der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Lippe und der Evangelischen StudierendenGemeinde (ESG) Detmold/Lemgo. Ihr Vortrag über das Bilderverbot im heutigen Judentum war Teil der Reihe „Bild und Bilderverbot in jüdischer, christlicher und islamischer Perspektive. Religionen im Gespräch“.

In Folge der Texte des Alten Testaments (im Judentum: Tanach) sei es dann aber der Talmud gewesen, der das heutige Judentum geprägt habe. Er entstand ab dem zweiten Jahrhundert und in ihm werden die biblischen Texte von den Rabbinern diskutiert und ausgelegt. „Das Verbot, Gott abzubilden, ist geblieben“, stellte Dr. Klapheck fest. Dennoch gebe es kein durchgängiges Bilderverbot im Judentum. Beispielsweise sei die Darstellung von Karten und Wegbeschreibungen durchaus erlaubt (damit man die Welt versteht). Verboten hingegen blieben „Reliefs und Bilder, die der Anbetung dienen“. Und wie ist es etwa einzuordnen, wenn vom Mund Gottes, vom Auge Gottes oder vom Arm Gottes gesprochen wird? Der Talmud ordne diese Bilder als „Funktionen Gottes, die wir auf uns beziehen müssen“, so Dr. Klapheck. Der Mensch solle Gott nachahmen, er solle ihm ähnlich werden durch seine Taten, seinen Handlungen folgen, erläuterte sie.

Grundsätzlich seien Bilder im Judentum sehr verpönt, immer wieder müsse man sich die Frage stellen, ob es sich um eine (verbotene) Anbetung oder lediglich eine Darstellung handle.

Dr. Klapheck bezog sich auf die Philosophin Margarete Susmann, die im Bilderverbot des Alten Testaments drei Aspekte sieht:  Erstens das Verbot, sich ein Gottesbild zu machen. Zweitens ein Gebot der Entbildlichung. Wenn etwas durch Zusammenfügen verhärtet würde, müsse man es auflösen. Das dritte sei das Gebot, seine Fähigkeiten zu nutzen und „sich dem Ebenbild Gottes entgegenzubilden“. Man dürfe den Bildern nicht auf den Leim gehen. Im Grunde sei das Bilderverbot die Voraussetzung für die demokratische Verfassung unserer Gesellschaften und zur Maxime „dem anderen die Freiheit lassen, er selbst zu sein – so wie er ist und nicht wie ich ihn festlege“.


Pressemeldungen der LL, 23. November 2015, verantwortlich: Birgit Brokmeier
 

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