Kirchenasyl im Raum der evangelischen Landeskirchen

Eine Broschüre gibt Tipps für die Praxis des Kirchenasyls

Kirchenasyl für Flüchtlinge eröffnet keinen rechtsfreien Raum. Es ist vielmehr eine letzte Möglichkeit für Kirchengemeinden, Flüchtlingen beizustehen, wenn staatliches Handeln im Einzelfall fundamentale Rechtsnormen übersieht oder gar missachtet.

Auf dieser Grundlage haben die drei evangelischen Kirchen in NRW und ihre Diakonie jetzt eine Arbeitshilfe für Kirchengemeinden herausgegeben.Die Broschüre „Kirchenasyl im Raum der evangelischen Landeskirchen” bietet praxisnahe Hilfestellungen für die Gemeinden, um über die Gewährung von Kirchenasylen zu entscheiden und diese mit Erfolg durchzuführen.

direkt zur Broschüre (PDF)

Der Titel „Wenn ein Fremdling bei euch wohnt...“ bezieht sich auf das biblische Gebot, Flüchtlinge menschenfreundlich aufzunehmen. Der Schutz bedrohter Flüchtlinge gehöre zum Selbstverständnis der Kirche, erklären die leitenden Theologen der verantwortlichen Landeskirchen: Präses Manfred Rekowski von der Evangelischen Kirche im Rheinland, Präses Annette Kurschus, Evangelische Kirche von Westfalen, und der designierte Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche Dietmar Arends.

„Wenn trotz Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die Abschiebung eines Flüchtlings bevorsteht, die diesen möglicherweise der Gefahr für Leib und Leben aussetzt, fordert unser Glaube von uns, diesem Menschen beizustehen“, so die Herausgeber. In einem solchen Fall sei das von einer Gemeinde gewährte Kirchenasyl ein legitimes Mittel – auch im Sinne der internationalen Menschenrechte und des Grundgesetzes. „Das Gewissen von Christen kann also in Widerspruch zu staatlichen Regelungen und Maßnahmen geraten und zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen führen“, sagt die Arbeitshilfe. Die handelnden Personen müssten deshalb bereit sein, die volle, notfalls auch strafrechtliche Verantwortung zu tragen. Entscheidend ist, dass sie den Flüchtling nicht heimlich verstecken, sondern in jedem Fall die zuständige Ausländerbehörde informieren.

Rekowski, Kurschus und Arends danken allen Engagierten in den Kirchengemeinden, die sich für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge einsetzen.

Dass Kirchengemeinden die Entscheidung für ein Kirchenasyl nach reiflicher Überlegung und Beratung treffen, zeigt ein Blick in die Statistik: Mehr als 90 Prozent der Kirchenasyle in Deutschland sind für die Flüchtlinge positiv verlaufen.

Die Broschüre enthält zahlreiche praktische Hinweise für Gemeinden, die vor der Entscheidung für oder gegen ein Kirchenasyl stehen oder bereits ein Kirchenasyl durchführen. Zur Zeit gibt es im Bereich der drei Landeskirchen mehrere Kirchenasyle.

Kontakt und Bestellung:
Pfarrer Helge Hohmann
Landeskirchlicher Beauftragter für Zuwanderungsarbeit
Telefon: 02304 755-329
E-Mail: helge.hohmann(at)kircheundgesellschaft.de 

Die Broschüre zum Download (pdf)

Januar 2014