Neuer Juristischer Vizepräsident der westfälischen Landeskirche eingeführt

Winterhoff geht – Kupke kommt

In einem feierlichen Gottesdienst in der Zionskirche Bethel (Bielefeld) hat Präses Annette Kurschus Klaus Winterhoff entpflichtet und Dr. Arne Kupke in sein neues Amt als Juristischer Vizepräsident der westfälischen Landeskirche eingeführt. Foto: EKvW

Wechsel im Amt des leitenden Juristen der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW): In einem feierlichen Gottesdienst in der Betheler Zionskirche wurde Dr. Arne Kupke am Freitag (29.4.) von Präses Annette Kurschus als neuer Juristischer Vizepräsident eingeführt.

Die Landessynode, das »Kirchenparlament«, hatte den 45-Jährigen im November 2015 zum Nachfolger von Klaus Winterhoff gewählt. Winterhoff (65), der in den Ruhestand tritt, war seit 1982 im Landeskirchenamt in Bielefeld tätig, seit 1996 als ranghöchster Jurist der EKvW.

Kupke steht von nun an gemeinsam mit dem Theologischen Vizepräsidenten Albert Henz an der Seite von Präses Annette Kurschus, der leitenden Theologin der westfälischen Kirche. Die drei sind Mitglied der 18-köpfigen Kirchenleitung – eine Amtszeit dauert acht Jahre.

»Gott hat das Recht lieb«

In ihrer Predigt über den Satz »Gott hat das Recht lieb« (Psalm 37) schilderte Präses Annette Kurschus den scheinbaren Gegensatz zwischen Leidenschaft und Ordnung, Liebe und Recht. Dem Ungewissen und Fraglichen »eine Ordnung anschmiegen«, dem Chaos ein Gespür für Rhythmen geben – das sei durchaus auch eine kirchenjuristische Führungsqualität. Zwar lasse sich Christus nicht in kirchlichen Ordnungen abbilden. »Aber uns in Spannung versetzen lassen, um Annäherung ringen, Abstände und Abgründe ehrlich benennen: das steht uns wohl an«, sagte Annette Kurschus. Dem scheidenden Vizepräsidenten Winterhoff bescheinigte sie eine umfassende Kenntnis nicht nur der Kirchengeschichte und Kirchenordnung, sondern auch der Bibel. Er könne »genial haushalten und dazu noch brillante Reden halten«, komplizierte Sachverhalte mit kluger Scharfsicht auf den Punkt bringen.

Sicheres Urteil, Entscheidungswillen und westfälische Durchsetzungskraft

Winterhoff war lange Vorsitzender des Finanzbeirates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Seinen damit verbundenen großen Einfluss habe er zielgerichtet für überzeugende Zwecke genutzt »und das Nein zu nicht erfüllbaren Wünschen mit glättendem Talent vermittelt«, sagte Dr. Eckhart von Vietinghoff, früherer Präsident des hannoverschen Landeskirchenamtes und juristischer Kollege von Winterhoff. Dieser zeichne sich aus durch ein sicheres Urteil, »verbunden mit Entscheidungswillen und westfälischer Durchsetzungskraft«. Dr. Wolfgang Huber, ehemaliger Berliner Bischof und Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 2003 bis 2009, bescheinigte dem scheidenden Vizepräsidenten, »was sonst von kirchlichen Stiftungen gesagt wird: Er war selbstlos tätig. Er verfolgte ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke.«
Etwa 400 Gäste nahmen an dem Festakt zu Abschied und Einführung teil, darunter Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und weitere Vertreter der Politik. Mit dabei waren auch drei frühere leitende Theologen der westfälischen Landeskirche: Hans-Martin Linnemann, Manfred Sorg und Alfred Buß.

Vita: Klaus Winterhoff

Klaus Winterhoff, 1950 in Plettenberg geboren, studierte Jura in Bochum und wurde 1980 juristischer Mitarbeiter beim Beauftragten der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung NRW in Düsseldorf. Seit 1982 hat er im Landeskirchenamt Bielefeld gearbeitet, zunächst als Landeskirchenrat, zuständig für Personalangelegenheiten der Pfarrerinnen und Pfarrer einschließlich Personalplanung, Grundsatzfragen der kirchlichen Verfassung und Gesetzgebung sowie Staatskirchenrecht. 1996 wurde er Juristischer Vizepräsident der EKvW und war damit auch für die Finanzen verantwortlich. Er übernahm darüber hinaus zahlreiche Aufgaben: Unter anderem gehörte er von 2003 bis 2015 dem Rat der EKD an, war stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (Berlin) und ebenso der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) in Dortmund. Weiterhin gehört er dem Verwaltungsrat der Deutschen Bibelgesellschaft und der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel an.
Klaus Winterhoff lebt mit seiner Frau in Bielefeld. Er besucht gerne Opern und mag gute Krimis und Zigarren.

Vita: Arne Kupke

Dr. Arne Kupke, geboren 1970 in Mönchengladbach, studierte Rechtswissenschaften und war zunächst Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Kirchenrecht und Rechtsphilosophie in Bayreuth, bevor er 2002 in das Landeskirchenamt Bielefeld wechselte. Als Dezernent trägt er Verantwortung für Steuerwesen, Mitgliedschaft, Neues Kirchliches Finanzmanagement und IT. Seit 2009 ist Oberkirchenrat Kupke Mitglied der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Er ist unter anderem Mitglied im Finanzbeirat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Vorsitzender des Verwaltungsrats der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) in Dortmund und Dozent an der Fachhochschule für Finanzen des Landes NRW. Arne Kupke ist verheiratet und Vater zweier Töchter. In Bielefeld ist er Kindergottesdiensthelfer und Schatzmeister der Bielefelder Lionshilfe; auch er liebt klassische Musik.

Pressemeldung der EKvW