Ab August 2018: Schärfere Regeln für Kirchenasyl

Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) kritisiert Sanktionen


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Die Praxis des Kirchenasyls soll erschwert und sanktioniert werden: Im Juni beschloss die Innenministerkonferenz der Länder, die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr zu verlängern, wenn für die Behörden keine außergewöhnliche Härte erkennbar wird.

Bislang mussten von der Dublin-Regelung betroffene Flüchtlinge sechs Monate im Kirchenasyl ausharren, um vor Abschiebung geschützt zu werden. Mit der Entscheidung der Innenministerkonferenz verlängert sich die Frist auf eineinhalb Jahre. Die BAG kritisierte die Entscheidung scharf: Zwar sehe die Dublin III-Verordnung eine Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl sei den Behörden jedoch stets bekannt. „Die Anwendung der Verlängerungsregelung halten wir deshalb für rechtswidrig. Wir gehen davon aus, dass dies auch einige Verwaltungsgerichte so sehen“, sagt Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG.

Die Pläne von Bundesinnenminister Seehofer, in einem anderen Mitgliedsstaat schon registrierte Geflüchtete bereits an der Grenze zurückzuweisen, hält die BAG ebenfalls für unvereinbar mit geltendem Recht. Dieses Vorhaben sei auch in Bezug auf die humanitäre Praxis des Kirchenasyls äußerst bedenklich: „Zurückweisungen an der Grenze würden auch diejenigen treffen, die von Zwangsprostitution, Misshandlungen, Obdachlosigkeit und Verelendung in einzelnen Mitgliedsstaaten betroffen sind“, so Jochims. Durch die Gewährung von Kirchenasyl werde bisher versucht, in solchen Härtefällen einzugreifen.

Nach Angaben der BAG befinden sich in Deutschland derzeit (Stand 9.7.18) insgesamt 872 Personen in Kirchenasyl, davon 185 Kinder. 502 sind vom Dublin-Verfahren betroffen.  2015 hatten sich die Kirchen und das BAMF über den Umgang mit Kirchenasylen in sogenannten Dublinfällen geeinigt: Kirchen und BAMF benannten Ansprechpartner, um die besonderen Härten in solchen Fällen darzulegen und zu bewerten. Das BAMF sicherte zu, keine Verlängerung von Fristen wegen eines Aufenthalts im Kirchenasyl vorzunehmen. „Wir fordern nach wie vor eine Würdigung jedes Einzelfalls und eine Diskussion über Qualität im Flüchtlingsschutz, nicht Quantität von Abwehr“, sagt Jochims. „Natürlich werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass Geflüchtete nicht an Leib und Leben gefährdet werden, auch wenn es für Kirchengemeinden jetzt nicht einfacher wird.“


Quelle: BAG / ime
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