'Jeder Einzelfall muss sorgfältig betrachtet werden'

ErK: Kirchenvertreter in Niedersachsen und Bremen fordern mehr Beratung für suizidgefährdete Menschen

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Die katholischen Bischöfe und die leitenden evangelischen Theologinnen und Theologen aus Niedersachsen und Bremen haben eine gemeinsame Stellungnahme zur bevorstehenden Debatte über die vorliegenden und noch zu erwartenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids erarbeitet.

Damit melden sich zum ersten Mal kirchenleitende Personen aus beiden großen Kirchen gemeinsam in der Debatte zu Wort. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit zwölf Punkten sprechen sich die katholischen Bischöfe und die evangelischen leitenden Geistlichen in Niedersachsen und Bremen für den Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung für schwerkranke Menschen aus.

Für suizidgefährdete Menschen müsse es ein größeres und stärkeres Netz professioneller Beratungsstellen geben. Hier seien insbesondere auch die Kirchen bereit mitzuarbeiten. Nicht ausschließen wollen die Theologinnen und Theologen, dass in Grenz- und Notsituationen auch in kirchlichen Einrichtungen der Vollzug des assistierten Suizids möglich sein könnte. Sie betonen, dass „gesetzliche Regelungen für einen angemessenen Umgang mit konkreten Grenzsituationen zwischen Leben und Tod nicht ausreichen; jeder Einzelfall muss sorgfältig und multiperspektivisch betrachtet werden.“

Unterzeichnet haben das Papier die evangelischen Bischöfe Thomas Adomeit, Ralf Meister, Christoph Meyns und Karl-Hinrich Manzke, Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden und der bremische Schriftführer Bernd Kuschnerus sowie die katholischen Bischöfe Franz-Josef Bode, Heiner Wilmer und Weihbischof Wilfried Theising.