Die Kurpfalz - Asyl für Glaubensflüchtlinge im 16. Jahrhundert

Wanderungen aus konfessionellen Gründen und ihre Folgen


Palatinatus Rheni nova et accurata descriptio (1652) © Wikicommons/Biblioteca comunale di Trento

Die Kurpfalz des 16. und 17. Jahrhunderts ist ein Beispiel für die Integrationsfähigkeit der damaligen Gesellschaft.

Zwischen der Mitte des 16. und dem Ende des 17. Jahrhunderts war die Kurpfalz ein - wie wir heute sagen würden - Einwanderungsland. In den schrecklichen Zeiten des Dreißigjährigen Krieges und im Gefolge des für unseren Raum nicht weniger verheerenden Pfälzischen Erbfolgekriegs am Ende des 17. Jahrhunderts haben viele Kurpfälzer ihr Land zwar verlassen. Bis 1618 und wieder nach 1648 überwog jedoch die Einwanderung in das Territorium am nördlichen Oberrhein und Neckar. Im Verlauf des 18. Jahrhunderts änderte sich dies. Jetzt wurde die Kurpfalz zum Auswanderungsland, wobei Nordamerika bis in das 20. Jahrhundert hinein das begehrteste Ziel war.

Heute geht es nicht darum, die Ein- und Auswanderungswellen und ihre vielschichtigen Ursachen insgesamt zu untersuchen. Im Mittelpunkt soll vielmehr eine spezielle Form der Migration stehen, die Wanderung aus konfessionellen Gründen. Die Konfessionsmigration gab der Kurpfalz als Asyl für Glaubensflüchtlinge im 16. und frühen 17. Jahrhundert ein spezifisches Profil. Der Schwerpunkt meiner Ausführungen wird auf der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts liegen. Dabei geht es mir nicht speziell um Otterberg, sondern ich sehe meine Aufgabe darin, die Entstehung der Otterberger Fremdengemeinde in den allgemeinen Kontext der Konfessionsmigration in Europa und speziell in der Kurpfalz einzuordnen.

Dies soll in fünf Schritten geschehen: Zunächst spreche ich (1.) über Calvinismus und Ketzerverfolgung in den Niederlanden, nehme dann die Konfessionsmigration des 16. Jahrhunderts näher in den Blick (2.) und wende mich anschließend (3.) der Kurpfalz und der Politik der pfälzischen Kurfürsten zu. Die Entstehung der Fremdengemeinden wird in einem 4. Abschnitt behandelt. Dies ist der Ort, an dem auch von Otterberg zu handeln ist. Die Konfessionsmigration in der Kurpfalz des späteren 17. und des 18. Jahrhunderts will ich (5.) wenigstens in einem Ausblick einbeziehen.

1. Calvinismus und Ketzerverfolgung in den Niederlanden

In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts galt überall in Europa die konfessionelle Homogenität des Landes als Voraussetzung einer wohlgeordneten Regierung; dies unterschied katholische nicht grundsätzlich von evangelischen Obrigkeiten. Wo die Glaubenshomogenität gefährdet war, versuchten die Regierungen, diese notfalls unter Anwendung von Zwang zu bewahren oder wieder herzustellen. Denn die Herrscherpflicht erstreckte sich nach der im konfessionellen Zeitalter vorherrschenden Überzeugung nicht auf die leibliche Wohlfahrt der Untertanen allein, sondern auch auf deren Seelenheil.

Die Bereitschaft, gewaltsame Mittel gegen religiöse Abweichler anzuwenden, die auf andere Weise von der Irrlehre nicht abzubringen waren, war gleichwohl nicht überall im selben Maße ausgeprägt. Namentlich katholische Obrigkeiten fanden sich schwer mit der Existenz von Ketzern ab. Während man sich im Reich im Augsburger Religionsfrieden von 1555 nach langen Auseinandersetzungen zur endgültigen Anerkennung lutherischer Territorien hatte durchringen müssen, blieben die aus der Reformation hervorgegangenen Gemeinschaften außerhalb der Reichsgrenzen rechtlich ungesichert. Hier verbreitete sich seit der Jahrhundertmitte nicht das Luthertum, das in Deutschland und in Skandinavien dominierte, sondern der Calvinismus, der in Genf sein geistiges Zentrum hatte. In den nördlichen Niederlanden, in Frankreich, Schottland, Polen, Litauen und Ungarn wurde er zum Hauptgegner des nach dem Konzil von Trient (1545-1563) allmählich erstarkenden gegenreformatorischen Katholizismus.

Die Hauptfelder der Konfrontation mit der etablierten Kirche waren nach der Jahrhundertmitte Frankreich und die habsburgischen Niederlande, auf die es in unserem Zusammenhang besonders ankommt. König Philipp II. von Spanien (1527-1598) gilt gemeinhin als die Personifizierung eines gegenreformatorischen Herrschers. Zu seinem Erbe zählten die Reste des burgundischen Herzogtums, dessen nördlicher Teil das heutige Belgien und die Niederlande umfaßte. Die siebzehn Provinzen zerfielen in einen französisch und einen niederländisch sprechenden Teil und waren schon von Karl V. weitgehend aus dem Reichsverband gelöst worden.

Wirtschaftlich zählten Flandern und Brabant mit der großen Handelsstadt Antwerpen zu den am weitesten entwickelten Gegenden Europas, andere Provinzen hingegen lebten noch weitgehend von der Landwirtschaft. Die habsburgische Regierung in Brüssel, die vor allem in der Zeit Philipps II. eine Politik der Zentralisierung von Verwaltung, Rechtspflege und Steuergesetzgebung betrieb, stieß überall auf die traditionellen Privilegien und Gewohnheiten der Provinzen, über deren Einhaltung die Ständeversammlungen („Staaten") eifersüchtig wachten.

Zu den zahlreichen politischen Problemen trat seit der Mitte des 16. Jahrhunderts das konfessionelle. Der Einfluß der lutherischen Reformation auf die Niederlande war immer begrenzt gewesen, nicht zuletzt durch die jahrzehntelange rigorose und letztlich erfolgreiche Unterdrückungspolitik Karls V. Nicht verhindert hat sie allerdings die Ansiedlung von Täufergruppen seit den 1530er Jahren. Zwei Jahrzehnte später begann sich die Situation durch die Ausbreitung des Calvinismus zu verschärfen. Sympathisanten Calvins finden sich zuerst in Tournai, Brügge, Gent, Oudenaarde und Antwerpen, das heißt im höherentwickelten südlichen Teil der habsburgischen Niederlande, während nördlich des Rheins vor der Mitte der 1560er Jahre kaum calvinistische Gemeinden anzutreffen sind.

Auch wenn die Ketzerbewegung seit etwa 1565 rasch anwuchs, erfaßte sie doch nur eine kleine Minderheit der Bevölkerung. Die Masse blieb der alten Kirche treu, was in dieser Zeit jedoch nicht gleichbedeutend war mit einem ausgeprägten konfessionellen Bewußtsein. Noch waren die Übergänge fließend, und auch die Zahl der unversöhnlichen Katholiken, die ein durch Trient geprägtes gegenreformatorisches Bewußtsein hatten, war relativ gering. Die Mehrheit war äußerlich katholisch, aber undogmatisch oder indifferent, jedenfalls ausgleichsbereit. Im wirtschaftlich hochentwickelten Süden der Niederlande schritt die konfessionelle Polarisierung insgesamt schneller voran als im Norden.

Damit ist der Hintergrund der niederländischen Konfessionsmigration aber noch nicht vollständig skizziert. Es ist zwar richtig, daß es offizielle Regierungspolitik war, die Häresie in jeder Form streng zu verfolgen. Ebenso zutreffend ist jedoch, daß der in der Mitte der 1560er Jahre ausbrechende Aufstand gegen die spanische Herrschaft nicht ausschließlich konfessionelle Ursachen hatte, sondern auch politische. Der Widerstand richtete sich gegen die Zentralisierungsversuche der Brüsseler Regierung. Der konfessionelle Aspekt erhielt seine Bedeutung dadurch, daß die barbarischen Repressionsmaßnahmen Philipps II. zu einer Radikalisierung der Opposition führten.

Philipp II. verteidigte die Einheit von Staat und Kirche mit aller Gewalt. Auf Plakaten drohte man notorischen Ketzern mit dem Scheiterhaufen, was sich ebenso auf Widerrufswillige bezog wie auf diejenigen, die auch nur ein ketzerisches Buch besaßen. Viele Menschen, nicht nur Calvinisten, sondern auch Täufer und protestantisierende Katholiken, fielen dieser Politik zum Opfer. Die Führer der Opposition, Prinz Wilhelm von Oranien und Graf Lamoraal van Egmont, verlangten nicht nur politische Freiheit, sondern zugleich die Einstellung der Ketzerverfolgungen. 1565 machte Philipp II. aber allen Hoffnungen ein Ende, indem er die Verfolgungspolitik einschärfte.

Im August 1566 entluden sich die Spannungen in einem Bildersturm der bisher verfolgten Protestanten, die Kirchen und Klöster zerstörten. Der Statthalterin Philipps II., Margarethe von Parma, entglitt die Situation immer mehr; schließlich gab sie nach: Calvinistische Predigt wurde unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Philipp II. dachte aber nicht daran, seine Politik zu ändern. Anfang 1567 stellten Regierungstruppen die alte Ordnung wieder her, der Katholizismus blieb die einzig erlaubte Religion. Im August 1567 übernahm der Herzog von Alba mit spanischen und italienischen Elitetruppen die Herrschaft, die nachgiebigere Margarethe mußte gehen.

Ein „Rat der Unruhen" wurde installiert, um die Schuldigen zu bestrafen. Darunter fielen nicht nur Bilderstürmer und Aufständische, sondern alle, die den Calvinisten Zugeständnisse gemacht hatten. Die Ketzerverfolgungen setzten jetzt erst richtig ein. Mehr als 1.000 Todesurteile und etwa 10.000 Güterkonfiskationen wurden verhängt. Hinzu kamen hohe Steuern und Abgaben, Einquartierungen und andere Schikanen. Tausende von Niederländern verließen ihre Heimat. Von ihnen fanden viele ein Asyl in der Kurpfalz.

2. Die niederländische Konfessionsmigration des 16. Jahrhunderts

Die Wechselfälle des Achtzigjährigen Krieges gegen Spanien, der 1648 mit der Anerkennung der staatlichen Unabhängigkeit der nördlichen Niederlande endete, sind hier nicht weiter zu schildern. Es genügt der Hinweis, daß die von Philipp II. über Jahrzehnte gewalttätig festgehaltene Einheit von Staat und Kirche dazu geführt hat, daß die konfessionelle Polarisierung, also die Entscheidung zwischen Genf und Rom, immer weiter voranschritt. Das Ergebnis war die politische Trennung in die Republik der Vereinigten Provinzen im Norden mit einer dominierenden reformierten Kirche und die südlichen habsburgischen Niederlande, wo die spanischen Landesherren den Katholizismus kräftig restaurierten.

Die Flucht der calvinistischen Niederländer ist im historischen Bewußtsein weniger verankert als die Wanderungen der Hugenotten und Salzburger nach Preußen im späteren 17. Jahrhundert. Der Flüchtlingsstrom der Niederländer erreichte seinen Höhepunkt zwischen 1567 und etwa 1590, stand also in unmittelbarem Zusammenhang mit der Politik Albas und seines Nachfolgers Alexander Farnese. Der überwiegende Teil der Exulanten bekannte sich zum Calvinismus, doch waren gelegentlich auch Lutheraner und Anabaptisten, ja sogar Katholiken unter ihnen. Denn die Flucht war eben nicht nur eine Flucht vor Glaubensverfolgung (aller Heterodoxen im Süden, der Katholiken im Norden), sondern auch vor den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der spanischen Unterdrückungspolitik. Über die Größenordnung des Flüchtlingsstroms schwanken die Schätzungen zwischen 50.000 und einer halben Million Menschen; Heinz Schilling schätzt die Zahl der Exulanten realistisch auf etwa 100.000 Personen.

Hauptauswanderungsgebiet waren die südlichen, unter spanischer Herrschaft verbleibenden Niederlande. Die nördlichen Provinzen waren nur in der Anfangsphase beteiligt, also bis in die 1570er Jahre hinein, doch setzte hier mit der Zurückdrängung der Spanier und der Durchsetzung des Calvinismus eine Rückkehrbewegung ein. Aus den südlichen Niederlanden aber ergoß sich ein Exulantenstrom über ganz Europa. Das Ausweichen in benachbarte Gebiete, das heißt nach Nordfrankreich und Nordwestdeutschland, war eine naheliegende Entscheidung, doch zogen viele Exulanten auch weiter nach England, Skandinavien, Polen oder in entferntere Gegenden des Reiches. Ein wichtiges Aufnahmegebiet für Flüchtlinge aus den südlichen Landesteilen wurde seit den 1580er Jahren außerdem die Nordniederländische Republik.

Lassen wir die übrigen europäischen Länder für den Augenblick beiseite und werfen einen genaueren Blick auf die Einwanderung nach Deutschland. Hier finden sich niederländische Ansiedlungen fast in allen größeren Städten von Augsburg und Nürnberg im Süden, Danzig und Leipzig im Osten. Die Masse der Exulanten siedelte in den an die Niederlande angrenzenden Gebieten. In Norddeutschland sind zu nennen: Emden, Bremen, Hamburg, Stade, Altona. Im Rheinland: Aachen, Köln, Wesel, Duisburg. Auf der Höhe des Mittelrheins nahm die Reichsstadt Frankfurt am Main zahlreiche Flüchtlinge auf, noch weiter den Rhein hinauf die Kurpfalz.

Die Probleme, die sich durch die Aufnahme von Flüchtlingen ergaben, waren von Ort zu Ort verschieden. In einigen Städten stellen die niederländischen Immigranten während der 1560er und 1570er Jahre einen erheblichen Anteil an der Bevölkerung: in Emden und Wesel 40 Prozent, in Aachen und Frankfurt immerhin zwischen 10 und 20 Prozent, in Hamburg und Köln weniger als 5 Prozent. Die Integrationschancen hingen wesentlich von drei Faktoren ab: Von den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in der aufnehmenden Stadt, von der Zusammensetzung der Fremdenansiedlung selbst und nicht zuletzt von der konfessionellen Ausrichtung der Zufluchtsorte.

Zwei Gruppen von Flüchtlingen sind zu unterscheiden: Die französisch sprechenden Wallonen und der niederländisch oder flämisch sprechende Teil der Flüchtlinge. Üblicherweise bildeten sich im Zielland entsprechend auch immer eine wallonische und eine niederländische Flüchtlingsgemeinde. Die soziale Schichtung der Exulanten ist kaum auf einen Nenner zu bringen, hing diese doch stark von der Verfolgungssituation im Herkunftsgebiet ab. Als Trend läßt sich angeben, daß die frühesten Flüchtlinge eher den unteren Gesellschaftsschichten angehörten (kleine Kaufleute, Handwerker, Gesellen, Lohnarbeiter), während der Anteil der wohlhabenden Kaufleute, der Unternehmer und Bankiers bis 1580 immer weiter zunahm. Dies hing vor allem mit der Rekatholisierung der Wirtschaftszentren Brüssel, Gent und vor allem Antwerpen zusammen.

Integration und Assimilation glückten dort am besten, wo sich die konfessionellen und sozio-ökonomischen Verhältnisse von Flüchtenden und Aufnehmenden ähnelten. Dies war der Fall in Emden. In überwiegend katholischen Städten wie Aachen oder Köln mußte die Integration spätestens in dem Augenblick scheitern, in dem eine Wendung zur Gegenreformation einsetzte, was zu Beginn des 17. Jahrhunderts der Fall war. Die am Zufluchtsort von der Glaubensverfolgung eingeholten Niederländer mußten jetzt erneut fliehen, häufig auf das umliegende Land.

Schwierig war es in der Regel auch in lutherischen Reichsstädten wie Hamburg und Frankfurt, wo die Calvinisten zwar geduldet wurden und wirtschaften durften, wo sie aber keine Chance hatten, in das Patriziat aufzusteigen und wo Zünfte und lutherische Geistlichkeit ihnen viele Probleme bereiteten. Sehr viel günstiger waren die Bedingungen dort, wo Exulantenstädte neu gegründet wurden, denn das bedeutete, daß man auf ein Zunftbürgertum und auf einen städtischen Rat keine Rücksicht zu nehmen brauchte. Hier legte der Landesherr die Ansiedlungsbedingungen fest. Damit bin ich bei der Kurpfalz.

3. Die Kurpfalz und die Religionspolitik der Kurfürsten

Während der Calvinismus in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts einen Siegeszug durch Europa antrat - zur Mehrheitskonfession wurde er außer in den nördlichen Niederlanden aber nur in Schottland -, blieb er im Reich ein Randphänomen. Eine Reihe kleinerer politischer Einheiten ging nach der Mitte des 16. Jahrhunderts zur reformierten Konfession über: Die Grafschaften Ostfriesland, Bentheim, Lippe, Sayn, Nassau-Dillenburg, Wittgenstein und andere; später folgten Territorien wie Anhalt (1596) und Hessen-Kassel (1605). Das einzige calvinistische Großterritorium im Reich war jedoch die Kurpfalz. Unproblematisch war dies nicht, denn es war umstritten, ob auch die Calvinisten unter die Formel der „Augsburgischen Konfessionsverwandten" fielen, die im Religionsfrieden von 1555 die reichsrechtliche Anerkennung erhalten hatten.

Die Kurpfalz war ein Spätling unter den reformatorischen Territorien des Reiches. Erst Kurfürst Ottheinrich hatte 1556 die lutherische Reformation eingeführt, allerdings nach einer jahrzehntelangen Phase der Vorreformation. Trotz seiner nur drei Jahre dauernden Herrschaft als Kurfürst (1556-1559) hat Ottheinrich politisch viele Weichen für seine Nachfolger gestellt. Dies galt einmal für sein Auftreten im Reich. Ottheinrich wollte den Status quo von 1555 zugunsten der evangelischen Stände revidieren, und zwar in doppelter Hinsicht: Durch allgemeine Freistellung der Religion und durch Beseitigung des sog. geistlichen Vorbehalts des Religionsfriedens, der die geistlichen Territorien vor dem Eindringen der Reformation schützen sollte.

Dies führte bald zu Spannungen mit den lutherischen Ständen, vor allem Kursachsen und Kurbrandenburg, die den Status quo von 1555 als Errungenschaft betrachteten und nicht gefährden wollten, aber auch mit dem Kaiser, der ein Fortschreiten der Reformation verhindern wollte. Ottheinrichs Politik der aktiven Beförderung reformatorischer Interessen im Reich wurde von seinen Nachfolgern fortgeführt. Diese übernahmen auch Ottheinrichs antihabsburgische Ausrichtung und bemühten sich wie dieser um die theologische und politische Einigung der Evangelischen, um die gemeinsamen Interessen besser durchsetzen zu können.

Ottheinrichs Politik war in der Kurpfalz auch in anderer Hinsicht traditionsbildend, denn sie hatte eine internationale Dimension. Der Übergang zur Reformation hat der Kurpfalz in Europa größere Beachtung eingetragen. Noch 1556 warb König Heinrich II. von Frankreich bei Kurpfalz, Württemberg, Baden und Hessen um ein Bündnis gegen den Kaiser. Daraus wurde nichts, nicht zuletzt wohl deshalb, weil sich Ottheinrich von der Unterdrückungspolitik des französischen Königs gegenüber den Hugenotten abgestoßen fühlte.

1557 kamen die Führer der französischen Calvinisten, Beza und Farel, nach Heidelberg, um die Hilfe des Pfälzers anzurufen. Immerhin erreichten sie, daß sich der Kurfürst schriftlich für sie einsetzte. Auf den Vorschlag der Königin Elisabeth von England, ein protestantisches Bündnis gegen Habsburg und Frankreich aufzubauen, ging Ottheinrich nicht ein. Er hat offenbar die begrenzten Möglichkeiten seines Territoriums erkannt und sich außerhalb des Reiches auf das beschränkt, was er bieten konnte: christliches Mitleid und Fürsprache. Weder im Falle der Hugenotten noch etwa bei den Waldensern, für die er sich ebenfalls einsetzte, haben für ihn die theologischen Unterschiede eine maßgebliche Rolle gespielt.

Für Ottheinrichs Religionspolitik innerhalb seines Landes ist eine erhebliche Offenheit und Ausgleichsbereitschaft kennzeichnend, allerdings mit der wichtigen Einschränkung: sofern es sich nicht um Katholiken handelte. 1557 ließ er in Pfeddersheim ein Religionsgespräch seiner Theologen mit Täuferführern veranstalten, offenbar in der Absicht, sie zum Luthertum zu bekehren. Obwohl dies nicht gelang, blieben die Täufer in der Kurpfalz zwar nicht unbehelligt, wurden aber auch nicht verfolgt. Der Kurfürst duldete in seinem Land nicht nur Gnesiolutheraner, sondern ebenso Philippisten, Zwinglianer und Calvinisten.

Die intensiveren Kontakte zum westeuropäischen Protestantismus, die freilich schon unter seinem Vorgänger Friedrich II. eingesetzt hatten, trugen zu dieser Offenheit einiges bei. Schon Ottheinrich machte die Kurpfalz zum asylum haereticorum, indem er Glaubensflüchtlinge aufnahm. Die prominentesten unter ihnen waren der Theologe Pierre Boquin, ehemaliger Karmeliterprior aus Bourges, und der Theologe und Mediziner Thomas Erastus, die an der Universität Heidelberg unterkamen. Ottheinrich gab mit seiner Glaubenssolidarität über die Landesgrenzen hinaus ein weiteres Mal ein Muster vor, an das seine Nachfolger anknüpften.

Mit Ottheinrich ist die ältere Linie der pfälzischen Kurfürsten ausgestorben. Sein Nachfolger Friedrich III. (1559-1576) aus dem Haus Pfalz-Simmern, der später den Beinamen „der Fromme" erhielt, neigte persönlich dem Calvinismus zu, was nach dem Cuius-regio-eius-religio-Prinzip des Augsburger Religionsfriedens nichts anderes bedeutete, als daß das gesamte Land der Konfessionsentscheidung des Fürsten folgen mußte. In keinem anderen Territorium des Reiches hat sich dieses Prinzip so häufig und so dramatisch ausgewirkt wie in der Kurpfalz.

Die Umformung in ein calvinistisches Territorium erfolgte schrittweise zwischen 1561, als der Abendmahlsritus geändert und das Brotbrechen eingeführt wurde, und 1563/64. Höhepunkt war die Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563, der später als Bekenntnisschrift des Reformiertentums internationale Anerkennung gefunden hat. Die theologische Selbständigkeit der Pfälzer gegenüber der Genfer Tradition kam etwa darin zum Ausdruck, daß die für die Genfer Theologie so wichtige Prädestinationslehre im Heidelberger Katechismus fehlte. Auch das strenge Gemeindeprinzip, wie es in Genf oder in den Hugenottengemeinden in Frankreich teilweise verwirklicht wurde, ließ sich auf ein Territorium wie die Kurpfalz nicht ohne weiteres übertragen, weil es hier einen Landesherrn gab mit dem Anspruch, seine Kirche selbst zu leiten. Deshalb hat die Kurpfalz eine Mischform ausgebildet zwischen presbyterial-synodaler Organisation „von unten" und starken kirchenleitenden Rechten des Kurfürsten.

Wie in lutherischen Territorien war es letztlich aber auch in der Kurpfalz der Landesherr, der die Religionspolitik machte, auch die pfälzische Landeskirche war eine Staatskirche. Friedrich III. hat die Umgestaltung der pfälzischen Kirche konsequent vorangetrieben. Die Kirchen wurden purifiziert, das heißt Altäre, Bilder, Statuen, Kruzifixe, liturgische Gewänder und Gefäße, Sakramentshäuschen verschwanden, die Kirchen bekamen einen einfachen Tisch und schlichtes Abendmahlsgerät. Die Pfälzer Klöster wurden aufgelöst, sofern sie noch bestanden, insgesamt wohl an die vierzig. Wo Mönche und Nonnen sich weigerten, wurden sie mit physischer Gewalt aus den Klöstern entfernt. Die Kirchengüter wurden eingezogen, wobei allerdings darauf geachtet wurde, daß sie nicht entfremdet wurden für profane Zwecke.

Die Umformung erstreckte sich natürlich auch auf die Universität Heidelberg, die schon unter Ottheinrich evangelisch geworden war, jetzt aber zu einem „deutschen Genf" gemacht wurde. Friedrich berief vor allem an die Theologische Fakultät namhafte reformierte Gelehrte aus dem Ausland, zum Beispiel die Italiener Girolamo Zanchi und Emanuele Tremellio. Beim Tod Friedrichs III. waren von allen Heidelberger Professoren nur zwei gebürtige Pfälzer. Diese reformierten Glaubensflüchtlinge begründeten den internationalen Ruf und das hohe Ansehen der Heidelberger Universität als „drittes Genf" nach Genf selbst und dem niederländischen Leiden.

In Friedrichs Außenpolitik hatte die Konfession den Vorrang vor politischen Überlegungen. Um dies zu erklären, muß die politische Theologie des Calvinismus als Hintergrund beachtet werden: In Calvins Theologie ist jeder Gläubige aufgefordert, das Königreich Gottes zu befördern und falsche Lehre zu bekämpfen. Dies galt auch und besonders für die Obrigkeit, die die Aufgabe hat, die Kirche und die wahre Lehre zu schützen. Die weltliche Gewalt wird also unmittelbar für die Reformation in Dienst genommen; sie kann zwar nicht den rechten Glauben beim Einzelnen erzwingen, wohl aber äußere Konformität. Wo das Luthertum die beiden Reiche (zumindest theoretisch) streng zu trennen versucht, sind Politik und Religion im Calvinismus viel direkter aufeinander bezogen.

Man hat dafür einmal das Bild einer Ellipse gebraucht, in der Staat und Kirche die beiden Brennpunkte bilden. Aus dieser Konzeption resultierten eine viel aktivere Rolle des Staates bei der Verbreitung der wahren Lehre und eine Tendenz, konfessionelle vor politische Interessen zu stellen. Damit einher geht eine Lehre vom aktiven Widerstandsrecht, die der Calvinismus in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. herausgebildet hat. Während im Luthertum das Widerstandsrecht in ganz engen Grenzen gehalten wird, ist die politische Theologie des Calvinismus viel offensiver: Widerstand gegen einen zum Tyrannen entarteten Herrscher ist erlaubt, um unrechtmäßige Gewalt abzuwehren. Daraus resultierte im Falle der Kurpfalz eine Politik der Opposition gegen die Habsburger im Reich, im Ausland aber die Unterstützung der Glaubensbrüder gegen die jeweilige tyrannische Obrigkeit.

Die Reichspolitik Friedrichs III. war entsprechend einseitig konfessionell geprägt, eine Haltung, die damals schon ziemlich unmodern war. Er kämpfte unverdrossen gegen den Geistlichen Vorbehalt, forderte die Freistellung aller Untertanen, so daß sie das Evangelium annehmen konnten (allerdings keine Möglichkeit zur Konversion zum Katholizismus!). Und Friedrich blickte nicht nur ins Reich, sondern auch auf die Nachbarländer. Der internationale Horizont seiner Politik ergab sich einmal aus der Lage der Kurpfalz an der Westgrenze des Reiches und damit am Rande der großen Konfliktzone Spanien-Frankreich-Niederlande, dann aber vor allem aus der Internationalität des Calvinismus selbst.

Der calvinistische Internationalismus zeigte sich vor allem in Friedrichs Westeuropapolitik, die man treffend als „Religionsaußenpolitik" bezeichnet hat. Friedrich glaubte, einer spanisch-papistischen Weltverschwörung gegen die Evangelischen unermüdlich entgegentreten zu müssen. Ständig warb er im Reich um Unterstützung für die Hugenotten und die verfolgten Niederländer. Er selbst half den Glaubensbrüdern im Ausland durch Geld, Werbeerlaubnis in der Pfalz, Propaganda und als letztem Mittel auch durch direkte militärische Intervention. In diesen Zusammenhang gehört die Aufnahme von Glaubensflüchtlingen in der Kurpfalz.

Die Hauptfelder der Politik Friedrichs waren Frankreich und die Niederlande. Dabei setzte er zunächst noch auf Verhandlungen mit der französischen Krone, doch als diese nicht zu einer Beruhigung der Hugenottenkriege führten, griff er zu drastischeren Maßnahmen. 1567 brach sein Sohn Johann Casimir zur Unterstützung der Hugenotten mit Truppen nach Frankreich auf, kam jedoch nicht mehr zum Einsatz, weil ein Frieden geschlossen worden war. 1575 zog Johann Casimir erneut nach Frankreich, allerdings wieder ohne Erfolg. 1574 zog Friedrichs jüngster Sohn Christoph in die Niederlande, um den Aufständischen gegen Spanien zu helfen. Er kam in einer Schlacht ums Leben. Eine Verbindung mit Königin Elisabeth von England gegen Spanien, die Friedrich gerne angebahnt hätte, stieß bei der Königin auf wenig Interesse. So blieb die aktivistische und interventionistische Politik Friedrichs III. letztlich ohne Erfolg.

Friedrichs ältester Sohn und Nachfolger Ludwig VI. war Lutheraner. Er hatte die letzten Jahre als Statthalter in der lutherisch gebliebenen Oberpfalz zugebracht. Friedrich III. versuchte durch Testament, die konfessionelle Entwicklung in der Kurpfalz gegen den lutherischen Nachfolger abzusichern. Deshalb war nach vielen Jahrzehnten erstmals wieder eine Landesteilung vorgesehen: Sein jüngerer Sohn Johann Casimir, ein überzeugter Reformierter, wurde mit einem Territorium Pfalz-Lautern um Kaiserslautern und Neustadt ausgestattet, zu dem auch die Flüchtlingshochburg Frankenthal gehörte. Auf diese Weise war wenigstens sichergestellt, daß das Refor­miertentum in einem Teil des Landes fortbestehen würde. Friedrich III. starb 1576. Sein Sohn hat sich, wie zu erwarten, um die konfessionellen Bestimmungen im Testament seines Vaters nicht gekümmert, sondern die Pfalz - mit Ausnahme des Teilfürstentums Pfalz-Lautern - wieder zum Luthertum zurückgeführt.

Dies bedeutete aber zugleich, daß das reformierte Personal seines Vorgängers, zuvorderst geistliche und weltliche Räte, Pfarrer und Heidelberger Professoren, ausgetauscht und durch Lutheraner ersetzt wurde. Man hat ausgerechnet, daß etwa 500 bis 600 Personen mit ihren Familien infolge des Konfessionswechsels die Kurpfalz verlassen haben, unter ihnen auch Glaubensflüchtlinge, die sich unter Friedrich III. niedergelassen hatten. Wenn sie die Kurpfalz nicht ganz verlassen wollten, hatten sie immerhin die Möglichkeit, in den kleinen Landesteil Johann Casimirs überzuwechseln, der für die reformierten Pfälzer jetzt zu einem, wenn man so will, innerpfälzischen Asyl wurde.

Für die Heidelberger Professoren wurde 1578 eine eigene Hochschule in Neustadt gegründet, das Casimirianum. So wie Johann Casimir die konfessionelle Politik seines Vaters fortsetzte, setzte er auch dessen „Religionsaußenpolitik" fort. Die Felder waren wiederum Frankreich und die Niederlande, wo Johann Casimir den bedrängten Glaubensgenossen zu Hilfe kommen wollte. 1578/79 unternahm er mit 15 000 Mann einen Zug in die Niederlande, der ihm außer immensen Schulden lediglich den Hosenbandorden der Königin Elisabeth von England einbrachte. Im Reich intervenierte er zugunsten der Evangelischen im Kölner Krieg, der für ihn zu einem militärischen Desaster zu werden drohte, aus dem er sich gerade noch einmal herauswand, als die Nachricht vom Tod seines Bruders Ludwig ihm eine Ausrede lieferte, seine Truppen abzuziehen.

Mit dem Tod Ludwigs VI. 1583 war das lutherische Zwischenspiel in der Kurpfalz zu Ende. Zwar hatte Ludwig alles versucht, um den Fortbestand des Luthertums zu sichern, weil sein Sohn noch minderjährig war, doch Johann Casimir riß die Macht als Administrator für das Kind an sich und betrieb eine rigorose Politik der Recalvinisierung. Seine Religionsaußenpolitik führte Johann Casimir auch als Kuradministrator fort. 1587 engagierte er sich erneut in Frankreich, indem er ein 15.000 Mann starkes Heer ausrüstete, um den Hugenotten zu Hilfe zu kommen. Die Expedition verlief kläglich, die Pfälzer wurden geschlagen und mußten Frankreich fluchtartig verlassen. Nicht besser erging es einem mit englischem Geld finanzierten Heer, das 1591 unter Christian von Anhalt nach Frankreich ging.

Im Innern nahm die Kurpfalz seit 1583 für mehrere Jahrzehnte eine von Konfessionswechseln unbelastete Entwicklung, die erst durch die Besetzung durch bayerische und spanische Truppen während des Dreißigjährigen Krieges und die folgende Rekatholisierung unterbrochen wurde. Am Ausbruch des Krieges war die Kurpfalz bekanntlich nicht unschuldig. Die Annahme der böhmischen Königskrone durch den Winterkönig Friedrich V., einer der Auslöser des Krieges, stand durchaus in der Tradition der kurpfälzischen Religionsaußenpolitik, die die eigenen Kräfte stets überschätzt hatte und nur darauf schaute, welche Möglichkeiten zur Verbreitung des Reformiertentums sich ergaben.

4. Die Fremdengemeinden in der Kurpfalz

Ich will an dieser Stelle die Betrachtung der Religionspolitik der pfälzischen Kurfürsten abbrechen und auf die Fremdengemeinden zu sprechen kommen. Es müßte deutlich geworden sein, daß die Aufnahme reformierter Glaubensflüchtlinge zur politischen Tradition der Kurpfalz gehörte seit den Tagen Ottheinrichs. Friedrich III. hat die konfessionelle Solidarität mit den westeuropäischen Calvinisten gesteigert zur „Religionsaußenpolitik", wie sie bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts betrieben wurde. Die Aufnahme der aus ihrer Heimat vertriebenen Glaubensbrüder war Bestandteil dieser Politik, die aber weit darüber hinausging. Sicher wäre es verkehrt, dies als ganz selbstloses Verhalten zu interpretieren, denn in einer Zeit, in der Bevölkerung als Wohlstandsfaktor galt, brachte die Aufnahme von Flüchtlingen, noch dazu von hoch qualifizierten und spezialisierten, auch ökonomische Vorteile für das aufnehmende Land. Und auch auf seiten der Flüchtlinge spielten ökonomische und politische Motive eine Rolle. Und dennoch war das konfessionelle Motiv von überragender Bedeutung, wie der Blick auf die Exulanten in der Kurpfalz zeigt.

Die ersten Glaubensflüchtlinge, die in der Kurpfalz ein Asyl erhielten, waren Engländer, die vor der 1553 einsetzenden Rekatholisierung ihres Landes unter der blutigen Maria flohen. Sie fanden vorübergehend in Heidelberg ein Asyl, kehrten nach Marias Tod 1558 aber wieder zurück. Im Unterschied zu den Engländern ließen sich die niederländischen und französischen Flüchtlinge der kommenden Jahre auf Dauer in der Kurpfalz nieder.

Die älteste Flüchtlingsgemeinde war die in Frankenthal. Die Vorgeschichte spiegelt die schon erwähnten Schwierigkeiten der Integration wider, denn die Kurpfalz war nicht die erste Wahl der Niederländer. 1554/55 hatten sich zunächst in Frankfurt am Main eine wallonisch-französische und eine flämisch-niederländische Flüchtlingsgemeinde gebildet. Die Exulanten waren über England an den Main gekommen, vertrieben von der blutigen Maria. Die Reichsstadt Frankfurt war lutherisch, die Aufnahme der Welschen, wie sie genannt wurden, war wohl überwiegend wirtschaftlich motiviert. Um 1561 umfaßten die Frankfurter reformierten Fremdengemeinden wohl an die 2.000 Personen.

1557 anerkannten sie die Confessio Augustana als verbindlich, was für den enormen Konformitätsdruck spricht, dem sie ausgesetzt waren. Dennoch erhoben die lutherischen Geistlichen den Vorwurf, Lehre und Zeremonien der Niederländer entsprächen nicht dem, was reichsrechtlich anerkannt sei. Schon damals intervenierte Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz für die Exulanten, konnte aber nicht verhindern, daß diesen 1561 der Gottesdienst verboten wurde. 62 Familien, die meisten Flamen aus dem südwestlichen Flandern, wo ein hochentwickeltes Textilgewerbe existierte, verließen daraufhin die Stadt und zogen unter Führung ihres Predigers Petrus Dathenus nach Frankenthal, wo ihnen das säkularisierte Augustinerchorherrenstift Großfrankenthal als Unterkunft angewiesen wurde.

Das Verhältnis zur Kurpfalz wurde am 13. Juni 1562 in einer Kapitulation geregelt, die zum Vorbild für die weiteren kurpfälzischen Ansiedlungsprivilegien wurde. Kurfürst und Neuansiedler schlossen einen Vertrag, in dem zunächst die Klostergebäude an die Neusiedler verpachtet wurden. Diese hatten dem Kurfürsten zu huldigen und wurden damit zu Untertanen der Pfalz. Die wichtigsten Vereinbarungen betrafen die Religion: Maßgeblich war die kurpfälzische Kirchenordnung, an die sich auch die Neuankömmlinge zu halten hatten, doch durften die Exulanten mit Zustimmung des Kirchenrats, der auch in allen Streitfällen zuständig war, ihren Pfarrer wählen und den Gottesdienst in der eigenen Sprache abhalten.

Der Rest des Vertrags legte die Rechte und vor allem die Pflichten der neuen Untertanen fest, die dem Amt Neustadt unterstellt wurden. Dabei galt, daß alle in der Kurpfalz geltenden Vorschriften auch für die Frankenthaler gelten sollten, die keine besonderen Vergünstigungen erhielten, außer daß sie vom üblichen Einzugsgeld in Höhe von vier Gulden befreit waren. Dennoch waren diese Bedingungen offenbar attraktiv genug, um neue Flüchtlinge anzulocken, diesmal vor allem Wallonen, die 1566 schon so stark waren, daß sie Gottesdienst in ihrer eigenen Sprache verlangten.

Fast gleichzeitig mit Frankenthal entstanden weitere Exulantengemeinden in Schönau im Odenwald, in Heidelberg und 1567 in St. Lambrecht bei Neustadt. Nicht klar zu datieren ist die Gründung der Flüchtlingsgemeinde in Eußerthal (Amt Germersheim, ebenfalls 1562?), wo wie in Frankenthal, Schönau (ehemalige Zisterzienserabtei), Lambrecht und später auch Otterberg ehemalige Klostergebäude, eine Klosterkirche und Klosterbesitz zur Verfügung standen, die von den Flüchtlingen genutzt werden konnten. In den genannten Fällen regelten Kapitulationen das künftige Verhältnis der Exulanten zur Kurpfalz; nur für Heidelberg liegt ein solcher Text nicht vor.

Heidelberg bildete insofern eine Ausnahme, als an den übrigen genannten Orten die Möglichkeit bestand, eine Gemeinde völlig neu zu errichten unter Bedingungen, die der Kurfürst selbst festlegte. In Heidelberg mußten sich die Flüchtlinge in eine schon bestehende Gemeinschaft einfügen. Dies gelang offensichtlich ohne größere Probleme. Petrus Dathenus wurde vom Kurfürsten an die Spitze der Heidelberger Wallonen gestellt und hatte als Hofprediger und Mitglied des Kirchenrates bald erheblichen Einfluß. Diesen nutzte er, um den Kurfürsten zu einer strengen Calvinisierung und zu der skizzierten interventionistischen Religionsaußenpolitik zu bewegen. Die Entwicklung in Heidelberg und Schönau wurde durch die lutherische Restauration nach dem Tod Friedrichs III. 1576 jäh unterbrochen.

Auch in Schönau regelte eine Kapitulation (25. Juni 1562) die Ansiedlung von 35 Familien, überwiegend Wallonen, die aus Frankfurt kamen. Die Ansiedlungsbedingungen entsprachen in etwa denen von Frankenthal. Die Schönauer Exulantengemeinde wuchs in wenigen Jahren auf etwa 200 Familien. Im März 1577 forderte Kurfürst Ludwig VI. die Schönauer auf, sich binnen drei Wochen zum Luthertum zu bekennen oder das Land zu verlassen. Hier wird ganz deutlich, daß die konfessionelle Homogenität des Landes den Vorrang hatte vor wirtschaftlichen Überlegungen, denn Ludwig nahm den Verlust von qualifizierter Bevölkerung und von Steuerzahlern hin.

Jetzt wirkte sich aus, daß Friedrich III. für Johann Casimir ein Nebenland Pfalz-Lautern geschaffen hatte, in dem der Calvinismus überdauerte. Die Heidelberger Wallonen verstärkten im wesentlichen die Fremdengemeinde in Frankenthal. Ungefähr 100 Schönauer Familien, also deutlich mehr als die Erstbesiedler von Frankenthal oder Schönau, wanderten in den Landesteil Johann Casimirs aus, der sie in Otterberg ansiedelte. Die andere Hälfte blieb in Schönau zurück.

Wann die Neusiedler in Otterberg ankamen, läßt sich nicht genau feststellen. Am 15. Juni 1579 jedenfalls existierte die Gemeinschaft schon, denn an diesem Tag regelte Johann Casimir die Rechte und Pflichten der Otterberger Wallonen in einer Kapitulation, die Gerhard Kaller als das wichtigste Dokument in der Geschichte der Stadt bezeichnet hat. Es handelt sich nicht um einen originellen Text, sondern inhaltlich lehnte sich die Otterberger eng an die Frankenthaler und Schönauer Kapitulationen an, die lediglich an die örtlichen Gegebenheiten angepaßt wurden.

Die Otterberger Wallonen behielten zunächst die Rechte, die sie schon in Schönau besessen hatten: Nutzungsrecht der Kirche, Erlaubnis des Gottesdienstes in der eigenen Sprache, pachtweise Überlassung der Klostergüter. Obwohl Otterberg erst einige Jahre später, im März 1581, zur Stadt erhoben wurde, setzte die Kapitulation doch schon eine stadtähnliche Organisation voraus. Das Gedeihen der Siedlung war Johann Casimir offenbar ein besonderes Anliegen, denn er versuchte, sie gegen den Fall einer neuerlichen Vertreibung abzusichern, indem er seine Nachfolger verpflichtete, in diesem Fall alle entstehenden Kosten zu ersetzen. Auch bot er den Siedlern bessere Startbedingungen: Auf ein Einzugsgeld für den Landesherrn wurde verzichtet, dafür sollten die ersten 100 Familien je 2 Gulden für Gemeinschaftsaufgaben bezahlen, nach Ablauf eines Jahres waren für Neuankömmlinge 4 Gulden Einzugsgeld fällig, das sich Landesherr und Gemeinde teilten. Hinzu kamen Befreiung von Fronleistungen, der Verzicht auf einige Abgaben wie die Biersteuer und die Überlassung von Fischteichen. Wenige Wochen später (4. Juli 1579) machte Johann Casimir in einer 2. Kapitulation weitere Zugeständnisse an die Siedler hinsichtlich der Gebäudenutzung.

5. Ausblick

Die Entwicklung Otterbergs und der anderen Exulantensiedlungen ist hier nicht weiter zu verfolgen. Bis auf Eußerthal entwickelten sich die Gemeinwesen bis zum Dreißigjährigen Krieg gut und trugen erheblich zum Wohlstand des Landes bei. Die Tradition der Aufnahme von Glaubensflüchtlingen wurde in der Kurpfalz auch im 17. Jahrhundert fortgesetzt. 1607 warb Kurfürst Friedrich IV. für die neugegründete Stadt Mannheim mit wirtschaftlichen Versprechungen, die er unter anderem in französischer und niederländischer Sprache verbreiten ließ. 1608 gründete er eine Exulantensiedlung in Lixheim im Elsaß.

Inzwischen war es aber schwieriger geworden, Flüchtlinge für die Kurpfalz zu gewinnen. Nicht nur versiegte der Strom aus den Niederlanden, sondern die Kurpfalz hatte Konkurrenz bekommen. Auch andere Fürsten hatten inzwischen erkannt, welche Vorteile die Aufnahme von Glaubensflüchtlingen bot. 1594 erteilte Graf Johann von Diez ein Ansiedlungsprivileg, vor allem aber boten Neu-Hanau und das zweibrückische Annweiler seit den letzten Jahren des 16. Jahrhunderts eine Alternative zur Kurpfalz.

Der Dreißigjährige Krieg unterbrach die Erfolgsgeschichten der kurpfälzischen Exulantengemeinden. Nach dem Krieg war der Bedarf an Bevölkerung so groß, daß Kurfürst Karl Ludwig an die Politik seiner Vorgänger anknüpfte. Zwischen 1651 und 1661 ergingen insgesamt viermal Befehle an die Untertanen, die während des Krieges das Land verlassen hatten, zurückzukommen, sonst drohte ihnen Verlust ihrer Güter. Besonderen Erfolg hatten die Aufrufe nicht. Vielversprechender war es, Bevölkerung durch Gewährung besonderer Privilegien ins Land zu locken, etwa durch Steuerfreiheit oder Prämien für den Wiederaufbau von Häusern. Auf diese Weise ist es gelungen, nach Mannheim eine erhebliche Bevölkerung zu holen, die vor allem aus den Niederlanden kam und die Stadt wieder aufbaute.

In diesen Zusammenhang gehören auch die Wiederzulassung der Juden in der Pfalz und die Öffnung für andere religiöse Gruppen, wobei sich die Gewährung von Toleranz als ein ausgesprochen starkes Lockmittel erwies. Hutterer aus Mähren, polnische Sozinianer, englische Sabbatarier und Schweizer Mennoniten kamen auf diesem Weg ins Land. Neben französischen Hugenotten folgten mehrere zehntausend Schweizer der Werbung. Aber auch Lutheraner und Katholiken aus Österreich und den spanischen Niederlanden kamen in die Pfalz. Die alten Exulantensiedlungen wurden wieder aufgebaut, daneben entstanden zahlreiche neue Siedlungen vor allem südlich von Landau (Achenweiher, Billigheim, Erlenbach, Klingen, Rohrbach, Steinweiler, Mörlheim) und im Raum Mannheim (Alsheim-Gronau, Dannstadt, Friesenheim, Mutterstadt, Oggersheim, Oppau, Ruchheim, Schauernheim, Schifferstadt, Friedrichsfeld, Oftersheim, Reilingen, Nußloch).

Glaubensflüchtlinge waren die Zugezogenen nur noch teilweise, am ehesten die Hugenotten, die vor der zunehmend aggressiven Rekatholisierung in Frankreich flohen, und die Mennoniten. Die Politik Karl Ludwigs bedeutete den Abschied vom Ideal der konfessionellen Homogenität des Landes. So erlebte die Kurpfalz als Asyl für Glaubensflüchtlinge im ausgehenden 17. Jahrhundert eine späte Blüte. Eine kurze Blüte allerdings. Nach 1685, als König Ludwig XIV. das Toleranzedikt von Nantes widerrief, ergoß sich noch einmal ein Strom von calvinistischen Glaubensflüchtlingen in die Pfalz.

Im selben Jahr 1685 übernahm die katholische Linie Pfalz-Neuburg die Regierung in der Kurpfalz, wenig später begann der Pfälzische Erbfolgekrieg, der die Aufbauleistungen nach dem Dreißigjährigen Krieg vernichtete. Jetzt war die Zeit der religiösen Offenheit vorüber. Die Neuburger Kurfürsten betrieben rücksichtslose Gegenreformation. 1699 wurden die calvinistischen Glaubensflüchtlinge aus dem Land gewiesen, und die einheimische reformierte Bevölkerung wurde auf vielfältige Weise drangsaliert. Als Asyl für Glaubensflüchtlinge hatte die Kurpfalz ausgedient. Es gab bessere Alternativen, zum Beispiel Preußen. Neben der politischen und wirtschaftlichen Situation war dies der wichtigste Grund, warum die Kurpfalz seither zum Auswanderungsland wurde.

Quelle: http://www.pfarrerblatt.de/


Priv.-Doz. Dr. Armin Kohnle