Angesichts des weitgehenden Versagens internationaler bewaffneter Friedensmissionen gilt mehr denn je der Vorrang ziviler Konfliktlösungen.

Leitsatz VI der Friedenserklärung des Reformierten Bundes

(Symbolbild) © Pixabay

Der Reformierte Bund hat 2017 einen Zwischenruf zur Friedensverantwortung der Kirche veröffentlicht. Hier finden Sie Leitsatz VI zusammen mit weiterführende Materialien und Impulsen.

Die Militarisierung von Konflikten wird immer öfter zu einer gängigen Option der Politik. Deren Erfol­ge werden jedoch zunehmend kritisch hinterfragt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel Afghanis­tans. Dieses Land gehörte bereits im ‚Kalten Krieg‘ zu den internationalen Konfliktherden. Mit dem Einmarsch sowjetischer Truppen wurde es 1979 zum Ort eines zehnjährigen Stellvertreterkrieges zwischen der sowjetischen Besatzungsmacht und den von den USA, Saudi­-Arabien und Pakistan un­terstützten Mudschaheddin. Nach dem Abzug der Sowjetarmee 1989 kam es zu einem mehrjährigen Bürgerkrieg und ab 1996 in großen Teilen des Lan­des zum grausamen Taliban­-Regime, das 2001 durch die US-­geführte Operation Enduring Free­dom (OEF) und den Einsatz der International Se­curity Assistance Force (ISAF) zunächst beendet wurde.

Der Erfolg dieser militärischen Intervention ist nach der Bilanz vieler Beobachter ernüchternd, um nicht zu sagen desaströs. Deutsche Soldaten beteiligen sich aktuell weiterhin am NATO-­geführ­ten Einsatz Resolute Support, der der Ausbildung und Beratung afghanischer Verteidigungs­ und Si­cherheitskräfte dient. Spätestens nach dem Angriff (Selbstmordattentat) der Taliban auf das deutsche Konsulat in Masar­i-­Scharif (November 2016) und dem schweren Bombenanschlag im Diplomaten­viertel von Kabul (Mai 2017) wird deutlich, dass das Land im Bürgerkriegszustand verharrt.

15 Jahre Mi­litäreinsatz unter der Führung der USA haben keine Sicherheit und Stabilität gebracht, um von demo­kratischen Strukturen gar nicht erst zu sprechen. Die prekäre Sicherheitslage zeigt sich darin, dass nach Angaben der UN die Zahl der getöteten unverletzten Zivilisten in Afghanistan 2016 einen stati­stischen Höchststand erreicht hat. Solche Negativbilanzen, selbst wenn man sie nicht in der Drastik der Beurteilung teilt, mahnen zu größter Zurückhaltung, was sog. ‚humanitäre In­terventionen‘ bzw. internationale bewaffnete Frie­densmissionen angeht. Auch sind die Berichte aus der Militärseelsorge zu den realen Belastungen für die Soldat_innen und ihrer Familien erschreckend, etwa hinsichtlich der Zahl von Behandlungen auf­grund von posttraumatischen Belastungsstörun­gen.

Die EKD-­Friedensdenkschrift hat zu Recht strenge Prüfkriterien für internationale bewaffnete Friedensmissionen benannt, auf die wir mit Nach­druck verweisen.9 Die zunehmende Wahl militärischer Optionen bei Konflikten ist deshalb zu hinterfragen angesichts des offenkundigen Umstands, dass militärische Eingriffe zu keinen haltbaren Lösungen führen, aber unendliches Elend anrichten. Der ‚Vorrang des Zi­vilen, d. h. ziviler Konfliktlösungen‘ und die ‚vorran­gige Option für Gewaltfreiheit‘ sind u.E. unbedingt festzuhalten. Auch im Blick auf Afghanistan, das bisweilen in Vergessenheit zu geraten droht, beto­nen wir mit der Friedenserklärung von 1982: „Im Vertrauen auf die Herrschaft Jesu Christi und in der Kraft des Heiligen Geistes wollen wir uns nicht ent­mutigen lassen, für den Frieden zu beten, zu den­ken und zu arbeiten.“ (These VI)

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9 Vgl. Aus Gottes Frieden leben (Anm. 3), 78-79 (Ziffern 117-123). Die Prüfkriterien wurden dem sog. Afghanistan­papier der EKD (2013) zugrunde gelegt. Vgl. „Selig sind die Friedfertigen.“ Der Einsatz in Afghanistan: Aufgaben evangelischer Friedensethik. Eine Stellungnahme der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD, EKD Texte 116, Hannover 2013.

 

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Zwischenruf zur Friedensverantwortung der Kirche

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