Aktuelle Termine
17.-19. März 2023, Johannes A Lasco Bibliothek (Emden)
„Freiheit“ ist ein immer wieder neu aktualisiertes Schlagwort. Aber was ist mit „Freiheit“ gemeint? Und was heißt „Freiheit“ im reformierten Protestantismus? Wie und in welchen Formen erhielt „Freiheit“ in der Vergangenheit und erhält sie aktuell im reformierten Protestantismus Gestalt?
Die Zuordnung von „Charisma“ und „Institution“, von „Freiheit“ und „Ordnung“ ist eine Frage, die durch die Geschichte des Christentums hindurch immer wieder aufkam. Die reformatorische Erkenntnis religiöser Freiheit und ihre Zuordnung zum Gemeinwesen wurde in akzentuierter Weise auch im reformierten Protestantismus zum Thema.
Wo und wie muss um der guten Ordnung willen „Freiheit“ begrenzt werden, und wo, wozu und in welcher Form bleibt „Freiheit“ immer frei? Antworten auf solche und weitere Fragen werden auf der Emder Tagung 2023 behandelt. Wie immer versucht die Tagung dabei Gschichte und Gegenwart im Blick zu halten.
Programm:
17. März 2023
16:30 Tagungsbüro eröffnet/Anmeldung
17:00 Mitgliederversammlung
18:15 Begrüßung und Eröffnung der Tagung
18:30 Peter Opitz (Zürich): „Freiheit“ in der frühen Zürcher Reformation
19:30 Verleihung des J.F.G. Goeters-Preises
20:00 Abendessen
18. März 2023
08:30 Morgenandacht mit J. Marius J. Lange van Ravenswaay
09:00 Mirjam van Veen (Amsterdam): Reformierte (Un)freiheit in der niederländischen Republik. Dirck Volckertsz Coornhert‘s Polemik gegen die reformierte Tyrannei
09:45 Martin van Gelderen (Göttingen): Die republikanische Freiheit im Calvinismus und Humanismus. Marnix, 1572 - Grotius, 1622
10:30 Tee-/Kaffeepause
11:00 Sarah Scholl (Genf): Two Meanings of Freedom. The Protestant Debate in 19th Century Switzerland
11:45 Veronika Albrecht-Birkner (Siegen): Kirchliche Ordnung und Freiheit im Konflikt. Die Siegener Synode von 1935
12:30 Mittagsimbiss
13:15 Kurzvorträge
15:00 Exkursion: Kloster Ihlow und Upstalsboom, mit Dr. Klaas-Dieter Voß (Emden), Arno Ulrichs (Simonswolde)
20:00 Grußwort: Barbara Schenck, Referentin für Theologie und Öffentlichkeitsarbeit, Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
20:30 Empfang der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
19. März 2023
08:30 Morgenandacht mit Nicola Stricker (Düsseldorf)
09:00 Renate Penßel (Erlangen): Die Entwicklung der Religionsfreiheit im 19. und 20. Jahrhundert - eine Wirkung des (reformierten) Protestantismus?
09:45 Stefan Kube (Zürich): Bedrängte Freiheit. Religionsfreiheit in Osteuropa und reformiertes Gemeindeleben
10:30 Tee-/Kaffeepause
11:00 Martin Laube (Göttingen): Freiheit und Befreiung. Überlegungen zu einer aktuellen Debatte
Tagungsort / Anmeldung:
Johannes a Lasco Bibliothek
Kirchstraße 22 | 26721 Emden
E-Mail: lasco@jalb.de
Tagungsbeitrag:
50,00 € | Mitglieder: 30,00 € | Studierende: frei
Der Preis schließt die Verpflegung ein.
Übernachtung:
www.emden-touristik.de/uebernachten
Tel. 04921 97-400
E-Mail: ti@wfs-emden.de
Biblische Landverheißungen und politische Realitäten
Von Tobias Kriener
Die vorliegenden Thesen sind ursprünglich verfasst als Gesprächsimpuls zur "Landfrage" für das Symposium zum 25. Jahrestag des Rheinischen Synodalbeschlusses (1980) im Jahre 2005.
1. Die biblischen Landverheißungen verankern das Bewußtsein der unlöslichen Verbundenheit des Volkes Israel (der Juden) mit dem Land Israel im göttlichen Willen, diesem seinem erwählten Volk diesen konkreten Landstrich als Ort für sein Gemeinschaftsleben zu geben. Das Bewußtsein dieser unlöslichen Verbundenheit drückt sich ebenso aus in den prophetischen Verheißungen auf Rückkehr ins Land, in der jüdischen Liturgie, in der um Rückkehr ins Land gebetet wird, sowie in gewandelter – säkularisierter – Form im Bestreben des modernen Zionismus, den Juden in aller Welt eine politische Heimstatt in eben diesem Landstrich zu verschaffen.
2. Die Bestrebungen des Zionismus wurden entscheidend begünstigt durch religiöse Überzeugungen v.a. in Großbritannien im 19.Jh., aber auch in den USA, nach denen die Wiederherstellungen des jüdischen Volkes im Land der Väter Teil des göttlichen Heilsplans und darum christlicherseits zu fördern sei. Lord Balfour, Verfasser der „Balfour-Erklärung“, die zur Grundlage des britischen Mandatsauftrags für Palästina wurde, teilte diese Überzeugung. Auch wenn realpolitische Interessen Großbritanniens in Rechnung zu stellen sind, ist doch dieser religiöse Faktor für die Frage der Haltung der Regierung Großbritanniens in den entscheidenden Jahren nicht zu unterschätzen.
3. Allerdings werden in der Balfour-Erklärung diese religiösen Beweggründe nicht erwähnt. Das ist der europäischen Tradition der Trennung der Politik von der Religion zu verdanken, in der nach einer langen Geschichte blutiger Religionskriege Raum für die gleichrangige Anerkennung anderer religiöser Überzeugungen geschaffen wurde.
4. Die politischen Interessen Großbritanniens in der Region verlangten die Rücksichtnahme auf „die bürgerlichen und religiösen Rechte und die politische Stellung nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina“, deren Sicherstellung die Balfour-Erklärung gleichrangig mit ihrem „Wohlwollen“ für die „Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk“ ausdrücklich benennt.
5. Wegen der Unvereinbarkeit der Bestrebungen der beiden Bevölkerungsgruppen im britischen Mandat Palästina wurde als Ausweg zur Wahrung der Interessen beider Bevölkerungsgruppen schließlich die Teilung des Mandatsgebiets in zwei Staaten zunächst von der Mandatsmacht vorgeschlagen (Peel-Kommission 1937) und dann in veränderter Form von der Völkergemeinschaft dekretiert (Resolution 181 der UN Vollversammlung vom 29. November 1947).
6. Dieser Beschluss ist die völkerrechtliche Grundlage für die Staatsgründung Israels am 14. Mai 1948. Er begründet damit die internationale Legitimität des Staates Israel – wie eben auch die eines eventuell zu gründenden palästinensischen Staates im ehemaligen Mandatsgebiet.
7. Die Landverheißung kann keine internationale Legitimität begründen, weil die Heiligen Schriften, der sie entstammt, nur für einen Teil der Völkergemeinschaft und insbesondere für den Gegner im Konflikt um das in Frage stehende Land keine Verbindlichkeit haben.
8. Initiativen wie die der jüdischen Siedlerbewegung Gusch Emunim, aber auch deren Duldung bzw. Förderung durch sämtliche israelische Regierungen seit 1967 – ebenso wie gleichfalls religiös motivierte Ideologien auf arabischer Seite, auf deren Grundlage das Existenzrecht Israels bestritten und seine Vernichtung betrieben wird -, desavouieren die Resolution 181 der UN-Vollversammlung und damit die völkerrechtliche Grundlage der Existenz des Staates Israel.
9. Ebenso desavouieren fundamentalistische Christen, die unter Berufung auf die biblische Landverheißung die jüdische Siedlerbewegung unterstützen und politische Kompromisse auf der Grundlage der UN Resolution 181 ablehnen, die Grundlage der völkerrechtlichen Legitimität des Staates Israel.
10. Wir sind als Christen, die an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments gebunden sind, herausgefordert, eine Hermeneutik zu entwickeln, die weder unsere Heiligen Schriften, noch die völkerrechtliche Grundlage der Legitimität des Staates Israel desavouiert. Jenes können wir nicht tun, wenn wir unseren Schriften treu sein wollen; dieses dürfen wir nicht tun, wenn uns an der gesicherten und friedlichen Existenz des Staates Israel liegt.
©Dr. Tobias Kriener
Kriener, Biblische Landverheißungen und politische Realitäten.pdf
David Novak, jüdischer Philosoph in Toronto, Kanada, reflektiert die biblischen Landverheißungen im Sinne traditioneller rabbinischer Auslegung und moderner Philosophie. Sein Fazit: Jüdische Bundestheologie begründet einen modernen Rechtsstaat, in dem Gemeinschaften unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Religion zusammen im Land Israel leben.