| 16 | 31 | 46 | 61 | 73 | 85 | 100 | 115 | |
| 17 | 32 | 47 | 62 | 74 | 86 | 101 | 116 | |
| 18 | 33 | 48 | 63 | 75 | 87 | 102 | 117 | |
| 19 | 34 | 49 | 64 | 76 | 88 | 103 | 118 | |
| 20 | 35 | 50 | 65 | 77 | 89 | 104 | 119 | |
| 21 | 36 | 51 | 66 | 78 | 90 | 105 | 120 | |
| 22 | 37 | 52 | 91 | 106 | 121 | |||
| 23 | 38 | 53 | 92 | 107 | 122 | |||
| 24 | 39 | 54 | 93 | 108 | 123 | |||
| 25 | 40 | 55 | 67 | 79 | 94 | 109 | 124 | |
| 26 | 41 | 56 | 68 | 80 | 95 | 110 | 125 | |
| 27 | 42 | 57 | 69 | 81 | 96 | 111 | 126 | |
| 28 | 43 | 58 | 70 | 82 | 97 | 112 | 127 | |
| 29 | 44 | 59 | 71 | 83 | 98 | 113 | 128 | |
| 30 | 45 | 60 | 72 | 84 | 99 | 114 | 129 | |
Der Heidelberger Katechismus in Ostwestfalen und angrenzenden Gebieten
Streiflichter zu seiner Bedeutung und zu seinem Gebrauch
Im evangelischen Ostwestfalen gibt es neben den lutherischen auch reformierte Gemeinden in Bielefeld, Herford, Minden und Vlotho, im Tecklenburger Gebiet evangelische Gemeinden mit reformierter Prägung, im Paderborner Land kleine reformierte Gemeinden in Soest, Lipperode (gehört zu Lippstadt) und Hilbeck (jetzt zu Hamm) sowie im niedersächsischen lutherischen Schaumburg die selbständigen, pfarramtlich verbundenen reformierten Kirchen von Bückeburg und Stadthagen, in denen der Heidelberger Katechismus (HK) offiziell als Unterrichtsbuch gilt.
Die Befragung einiger Gemeinden ergab folgendes Bild:
Wohl ab 1878 wurde in Bielefeld „das auch in anderen Ravensberger Gemeinden benutzte 'Christliche Gesangbuch für Minden-Ravensberg' mit einem besonderen Anhang der Gemeinde eingeführt, der Psalmen, einige der Gemeinde lieb gewordene ältere und neuere Lieder, den Heidelberger Katechismus und eine Sammlung Abendmahlsgebete enthielt.“ (Schmidt, S.45) Als Bekenntnisschrift gilt der HK seit Gründung der Gemeinde auf der Sparrenburg 1657 durch den Großen Kurfürsten. Der Gebrauch des HK wurde gesetzlich eingeführt. In den zu Brandenburg gehörigen Ländern musste über ihn in Nachmittagsgottesdiensten gepredigt werden. In Bielefeld geschah das bis nach dem 2. Weltkrieg noch einige Zeit lang in den Frühgottesdiensten. Der HK ist bis heute das Unterrichtsbuch, nachdem in der Zeit des Rationalismus andere Katechismen benutzt worden waren, zum Beispiel der Altonaer Katechismus, Kopenhagen und Altona 1843, von Franz Smid, Hofprediger von 1835-1873, oder das Confirmandenbüchlein von Dr. Karbach, Mannheim. Die Westfälische Provinzialsynode beschnitt den damaligen Wildwuchs an Katechismen und so wurde durch Beschluss des Presbyteriums vom 15.11.1875 unter dem Vorsitz von Pfarrer Johann Karl Gerhard Goebel der Heidelberger Katechismus wieder eingeführt. Heute wird er nur noch auszugsweise in der Konfirmandenarbeit verwendet und gelegentlich im Gottesdienst sowie in der Gemeindearbeit zitiert. Der damalige Vikar Dr. Achim Detmers hat in seiner Bielefelder Zeit (1999-2001) ein „Arbeitsbuch zum HK“ mit einem Bibelstellen- sowie Stichwortverzeichnis (abweichend von den Verzeichnissen in der HK-Jubiläumsausgabe von 1963) erstellt und verwendet. Für 2013 sind nun zahlreiche Aktivitäten zum HK geplant: Predigtreihen, Vortragsabende, Ausstellung, vollständige Lesung in der „Nacht der offenen Kirchen“ usw.
Eine stärkere Beachtung fand der Katechismus zeitweise in Herford, wo Pfarrer Wolfram Kötter 2003 ein eigenes Unterrichtsbuch „Ev.-ref. Petri-Kirche. Meine Konfirmandenmappe“ erarbeitete und bis zu seinem Weggang 2010 benutzte. In ihm werden die Fragen 1, 21, 24, 26, 28, 32, 54, 65, 66 78, 96-98, 105-107, 111, 116 und 118 herangezogen. Im Unterricht des Nachfolgers wird an Neuformulierungen des HK gearbeitet. Bei Taufen wird HK 1 verwendet, Versatzstücke kommen in den Predigten vor.
1901 wurde bei der Grundsteinlegung zur reformierten Petrikirche, dem ersten evangelischen Kirchenbau in Herford, neben der Heiligen Schrift auch ein HK niedergelegt.
In der Gemeinde Vlotho an der Weser werden in jedem Gottesdienst Fragen des Katechismus gelesen. Er ist somit im Bewusstsein der kleinen reformierten Gemeinde neben der größeren lutherischen fest verwurzelt und findet in ihr an vielen Stellen Beachtung. Einige Kilometer weseraufwärts in Niedersachsen liegen die reformierten Gemeinden Möllenbeck und Rinteln, die zur Ev.-Reformierten Kirche gehören.
Auch in Minden wird in jedem Gottesdienst aus dem HK gelesen, bezogen auf die Thematik des Predigttextes. Dies wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt: Damit die Konfirmanden am Sonntagmorgen nicht zur HJ gehen mussten, wurden sie zur Katechismuslesung im Gottesdienst verpflichtet! In der Konfirmandenarbeit wird der HK exemplarisch behandelt: Neben den Fragen 1, 21 und anderen wichtigen soll sich jeder Komfirmand selber zwei Fragen zum Auswendiglernen aussuchen.
Minden und Vlotho wahren auf ihre Weise die Nähe zur Bekennenden Kirche während der Zeit des Nationalsozialismus.
Die selbständigen Ev.-Reformierten Kirchen zu Bückeburg (gegründet 1635 durch Graf Otto V. von Schaumburg-Lippe) und Stadthagen (1730), die in Niedersachsen in lutherischem Umfeld liegen, hören jeden Sonntag Fragen aus dem HK. Auch werden Katechismuspredigten gehalten. HK1 wird bei Konfirmationen als Gelöbnistext verwendet, statt des Apostolischen Glaubensbekenntnisses, und bei Beerdigungen gelesen.
Das Tecklenburger Land stellt einen konfessionellen Flickenteppich dar und weist eine komplizierte Geschichte auf. Mit dem Übergang zum Reformiertentum durch die 1588 von Graf Arnold II. von Bentheim-Steinfurt-Tecklenburg eingeführte neue Kirchenordnung wurde der HK eingeführt. Die ehemals zu Oberlingen gehörigen Gemeinden Brochterbeck, Ibbenbüren, Mettingen und Recke erhielten 1678 durch Prinz Wilhelm Heinrich von Oranien eine Kirchen- und Schulordnung, die den HK für die Lehre verbindlich machte und für den Sonntagnachmittag Predigt und Katechese des HK vorschrieb – mit antipäpstlicher Absicht. Der Mettinger Pfarrer Friedrich Christoph Hermann Stapenhorst sorgte 1848 in Ibbenbüren für einen Nachdruck des HK für den Schulunterricht in der Synode Tecklenburg-Oberlingen. Heute findet der HK in einigen dieser Gemeinden noch mit den Fragen 1, 54, 60 u.a. bei Beerdigungen, Konfirmationen, Festen und am Reformationstag Verwendung. Die Gemeinden Mettingen, Recke und Schale planen für 2013 eine fünfteilige Predigtreihe zum HK. Die die Landes- und Kirchengrenzen überschreitende Reformierte Konferenz Bentheim-Steinfurt-Tecklenburg tagt im Juni 2013 in Mettingen mit einem Vortrag von Prof. Beintker zum HK.
Die kleine reformierte Gemeinde im sonst lutherischen oder katholischen Soest im Paderborner Land verwendet die reformierte Ausgabe des Ev. Gesangbuches, in dem der HK vollständig abgedruckt ist. So kann die Gemeinde im Gottesdienst Stücke des HK als Glaubensbekenntnis gemeinsam sprechen. Auch sonst hat der HK im Gemeindeleben seinen Ort: ein Gesprächskreis arbeitet an Umformulierungen zu einem „Soester Katechismus“.
In der reformierten Gemeinde Lipperode (zu Lippstadt gehörig) wird der HK ebenfalls im Gottesdienst gelesen, auch gepredigt; im Unterricht werden zehn bis zwölf Stücke gelernt.
Die durch Fusion mit der reformierten Gemeinde Hilbeck entstandene Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Hamm hat den HK übernommen, ohne ihn aber regelmäßig zu verwenden.
Der HK gilt als Bekenntnisgrundlage aller dieser reformierten Gemeinden seit ihrer Gründung. Auch ihre Schulen, die in der Regel bis ins 19. Jahrhundert bestanden, waren auf den HK gegründet, so von 1669 bis 1824 in Soest oder von vor 1690 bis 1834 in Bielefeld. Im Konfirmandenunterricht gab er lange den Ton an.
Es stimmt nachdenklich, dass der Gebrauch des HK heute fast ausschließlich abhängig ist von der Einstellung des Pastors oder der Pastorin einer Gemeinde. Nehmen die anderen Verantwortlichen in der Gemeinde, die Presbyterien, das einfach so hin? Das entspräche gerade reformiertem Verständnis nicht.
Literatur (in Auswahl):
Friedrich Wilhelm Schmidt, Nachrichten aus der Geschichte der evangelisch-reformierten Gemeinde und der reformierten Süsterkirche zu Bielefeld, in: 300 Jahre Ev.-Ref. Gemeinde Bielefeld. 1657-1957, Bielefeld 1957,
S. 17-81
75 Jahre Ref. Petrikirche. Gemeindegruß-Sonderausgabe zum Jubiläum im September 1977, Herford
Gott hilft?! Christlich leben im Alltag der Welt. Eine Predigtreihe zum einhundertjährigen Kirchenjubiläum der Ev.-reformierten Petri-Kirche in Herford, hg. von Wolfram Kötter im Auftrag des Presbyteriums, Wuppertal 2002
275 Jahre evangelisch-reformierte Kirchengemeinde zu Vlotho, hg. von Manfred Finkbeiner im Auftrag des Presbyteriums, Minden o.J. (2007)
Die Ev.-Reformierten Kirchen Bückeburg und Stadthagen. Ihre Entstehung und Entwicklung, hg. Von Martin Bernhards, Minden 1991
Hans-Jürgen Schmidt, Die Einführung des HK in der Grafschaft Bentheim, www.heidelberger-katechismus.net/8703-0-227-50.html; http://www.reformiert-info.de/8703-0-159-50.html (mit umfangreichen Quellenangaben)
„Der Schiefe Turm“. Gemeindebrief der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Soest. Mai - August 1997, hg. im Auftrag des Presbyteriums von Friedhard Fischer, Anja Marten
Achim Detmers, Arbeitsbuch zum HK, abrufbar unter www.reformiert-info.de/1630-0-159-2.html


