Der Heidelberger Katechismus in der Plesse

Von Wilhelm Buitkamp

Im Evangelisch-reformierten Synodalverband Plesse hat die hessische Tradition mit der Reformation Martin Bucers bis heute Auswirkungen auf die kirchliche Verkündigung, Lehre und Stuktur. Die ehemals zur Herrschaft Plesse gehörenden Gemeinden leben seit 1972 mit dem „Bovender Modell“, dessen vertraglich vereinbarte Regelungen alle Evangelischen reformierter und lutherischer Herkunft unter einem (Kirchen-)Dach vereinigt. Darin ist die vermittelnde Theologie Martin Bucers bis heute lebendig.

1536 wurde in der Herrschaft Plesse die Reformation durchgeführt. Petrus Wertheim war der erste reformierte Prediger in Eddigehausen (und auf der Burg Plesse).

Die erste Einführung eines Katechismus kann nicht datiert werden. Wir wissen, dass der hessische Katechismus im 19. Jahrhundert für verbindlich erklärt wurde. Gleichzeitig kam der Heidelberger Katechismus in Gebrauch. Ob seine Einführung mit der Dordrechter Synode 1618/19 allgemein verbindlich wurde, (so Nordholt), bleibt fraglich. Offensichtlich wurde er hier und da neben dem Hessischen Katechismus benutzt. So berichtet der Pastor in Bovenden 1796 im Streitfall um eine Konfirmation, die Konfirmanden könnten „nicht nur fertig lesen; ihr Gedächtniß hatte nicht nur die 5 Haupt-Stücke des Kleinen und einen beträchtlichen Theil des Heidelbergischen Catechismus, auch ihr Verstand hatte manche darin enthaltene Wahrheit gefaßt ...“

Der Heidelberger Katechismus setzte sich durch, als die Gemeinden den Anschluss an die Evangelisch-reformierte Landeskirche vollzogen.
„1882 beschloss eine reformierte Vorsynode eine Kirchengemeinde- und Synodalordnung, 1884 schließlich folgte die Festlegung der Zuständigkeit des Auricher Konsistoriums für alle reformierten Kirchen."(Menk)  Die Einführung des Heidelberger Katechismus wurde durchgesetzt von den Pastoren Ludwig Stegemann in Eddigehausen und Friedrich Wilhelm Stegemann in Spanbeck. Nach dem Tode Stegemanns 1886 wechselte Cuno nach Eddigehausen, wo er 1904 starb. Er erwies sich „nicht nur in der Katechismus-Frage als ein ferventer Vertreter reformierter Interessen.“ (Menk)

Bis heut ist der Heidelberger Katechismus offiziell Bekenntnisbuch der Gemeinden im Evangelisch-reformierten Synodalverband Plesse. So gehört er auch verbindlich in den Konfirmandenunterricht. In den Gemeinden des „Bovender Modells“ ist daneben der Gebrauch des Kleinen Katechismus Martin Luthers ebenso verbindlich. Die Begegnung mit beiden Katechismen soll die Entscheidung für die jeweilige Konfession (ev.-reformiert oder ev.-lutherisch) erleichtern.

Literatur:

Plesse-Archiv, Heft 16, 1980
Hier: Gerhard Menk, Der Nachlass des Pastors Friedrich Wilhelm Cuno (1838-1904), S. 289 ff

Plesse-Archiv, Heft 22, 1986
Hier: Gerhard Nordholt, Reformierte Traditionen in einer Landeskirche, S. 321 ff
Wilhelm Buitkamp, Bekenntnis und Bekennen im Wandel der Zeiten, S. 307 ff

Die Evangelisch-reformierte Kirche in Nodwestdeutschland, 1982
Hier: Wilhelm Buitkamp, Herrschaft Plesse und Amt Neuengleichen, S. 218 ff