Der reformierte Bund vom Kirchenkampf bis in die 1980er Jahre

von Wilhelm Niesel


Wilhelm Niesel, 1946-1973 Moderator des Reformierten Bundes

aus: 100 Jahre Reformierter Bund. Beiträge zur Geschichte und Gegenwart, hrsg. im Auftrage des Moderamens des Reformierten Bundes von Joachim Guhrt, Bad Bentheim 1984, 38-57

Wie eng das Geschehen in der Kirche, also auch im Reformierten Bund, mit den Ereignissen im Staat verbunden war, zeigte das Jahr 1933. Es brachte den Einbruch des Nationalsozialismus, vertreten in der »Glaubensbewegung Deutsche Christen« (DC), in die Kirche. Zwar hatte bereits im Herbst 1932 das Presbyterium der damals größten reformierten Gemeinde Elberfeld in einer Kanzelerklärung, verfaßt von P. Lic. Klugkist Hesse, vor ihr gewarnt, »gegen alle Versuche von politischen Parteien ihre Programme der Kirche als maßgebend aufzuzwingen. Denn die evangelische Kirche kann niemals eine andere Autorität anerkennen als ihren König Jesus Christus, der für alle Völker ohne Unterschied der Rasse den Tod erlitten hat. Einen germanischen Christus gibt es nicht«.

Aber als wenige Monate später alle Dämme brachen, wurden auch unsere Gemeinden von der Flut überschwemmt. Durch den Einfallsreichtum und die Entschlossenheit von Pastor Karl Immer in Barmen-Gemarke kam es Anfang Januar 1934 zu einer Freien reformierten Synode in Gemarke, auf der die Vertreter von treu gebliebenen Gemeinden in einer von Prof. Karl Barth verfaßten »Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der Deutschen Ev. Kirche der Gegenwart« nicht gegen andere protestierten, sondern bekundeten: »Angesichts der kirchlichen Ereignisse des Jahres 1933 gebietet uns das Wort Gottes, Buße zu tun und aufs neue die Hoheit des einen Herrn der einen Kirche zu erkennen.« Andere Ansichten wurden abgelehnt, was von großer Bedeutung war, weil Deutsche Christen behaupteten, auf dem Boden des Heidelberger Katechismus zu stehen. Eine im unmittelbaren Anschluß am 5. Januar tagende außerordentliche Hauptversammlung des Bundes beschloß:

»Der Reformierte Bund für Deutschland hat mit Dank an der Versammlung der Freien reformierten Synode am 3. und 4. Januar 1934 teilgenommen. Er weiß sich mit ihr im Kampf um die Kirche, ihren Dienst und ihre Gestalt einig und wird gemäß der gestern angenommenen >Erklärung< allen Versuchen, die Botschaft der Kirche zu hindern, abzuschwächen oder zu verkehren, unbewegt widerstehen, mögen diese Versuche kommen, woher sie wollen.«

Dementsprechend hielt die Hauptversammlung »die Zugehörigkeit zu den Deutschen Christen nicht vereinbar mit den bekenntnismäßigen Grundlagen des Bundes. Mitglieder der DC haben sich damit außerhalb des Bundes gestellt«. Dem neu gewählten Moderamen gehörten u. a. Karl Barth und als Moderator Studiendirektor Pastor D. Hesse aus Elberfeld an. Damit war für den weiteren Dienst des Bundes die Weiche so entscheidend gestellt, wie es bis dahin noch nie geschehen war.

Die Hauptversammlungen während der Zeit des Kirchenkampfes wurden infolge der zu treffenden Entscheidungen, die damals die besondere Situation erforderte, in unregelmäßigen Abständen gehalten. In den späten Kriegsjahren konnten sie überhaupt nicht mehr zusammenkommen:

5. Januar 1934 in Barmen (außerordentliche Mitgliederversammlung), D. Hesse zum Moderator gewählt,
29.-30. November 1934 in Detmold,
24.-25. Juni 1936 in Barmen,
27. Oktober 1937 in Barmen,
31. Oktober 1938 in Gronau,
5. Dezember 1940 in Barmen,
29. September 1942 in Loga/Ostfriesland.

Es galt nun, aus der grundsätzlichen Erklärung der Freien reformierten Synode die Folgerungen zur Gestalt der Kirche zu ziehen. Im Moderamen gab es Stimmen, die für die Bildung einer reformierten Kirche innerhalb der DEK eintraten. Man beschloß, diese Frage auf einer bald abzuhaltenden reformierten Nationalsynode zu klären. Während der Vorbereitung dafür ergriff aber die Leitung der reformierten Landeskirche Hannover die Führung und lud die reformierten Kirchen, Synoden und auch den Reformierten Bund ein, auf den 18.-19. April 1934 Abgeordnete zu einem Kirchenkonvent nach Osnabrück zu entsenden.

Dort kam es zur Bildung eines siebenköpfigen reformierten Kirchenausschusses unter dem Vorsitz von Kirchenpräsident Horn aus Nordhorn und seinem Vertreter, dem damaligen Moderator des Bundes. Damit glitt die Führung der Reformierten aus der Hand des Bundes in die einer verfaßten Landeskirche, die auf den Bestand ihres Kirchengebildes bedacht war. Auch außer ihrem Bereich gab es Gemeinden, denen es in der von Rechtsbrüchen strotzenden DEK vornehmlich um die Bewahrung ihrer Existenz zu tun war. Sehr bald kam an den Tag, daß sich beides nicht vereinigen ließ: ein klares Bekenntnis zu Jesus Christus als dem alleinigen Herrn und das Bemühen um Selbstsicherung.

Der Osnabrücker Kirchenkonvent trat zwar noch für die um der klaren Verkündigung des Evangeliums willen verfolgten Pastoren und Ältesten ein und forderte sie auf, entgegen den wider sie ergriffenen Maßnahmen weiterhin ihren Dienst zu tun. Als jedoch der Moderator des Bundes zu der ersten deutschen Bekenntnissynode nach Barmen eingeladen wurde und diesem Ruf Folge leistete, weigerte sich reformiert Hannover, sich auf ihr vertreten zu lassen. Die lutherischen Landesbischöfe von Bayern und Württemberg zeigten größere Entschlossenheit und kamen trotz mancher Bedenken. Wohl aber beteiligten sich die leitenden Männer von reformiert Hannover an einer am 9. August 1934 in Berlin tagenden Nationalsynode der DEK und stimmten einem Gesetz zur Sicherung des reformierten Bekenntnisstandes zu, während die in Berlin erschienenen Vertreter der süddeutschen lutherischen Kirchen die Zusammenkunft scharf kritisierten und ablehnten.

Zum Bruch zwischen reformiert Hannover, seinen Anhängern und dem Reformierten Bund kam es nach dem Beschluß der 2. deutschen Bekenntnissynode vom 20. Oktober 1934 in Dahlem. Die Synode schuf nach Zerstörung der Verfassung der DEK und Beseitigung ihrer rechtmäßigen Organe auf Grund des kirchlichen Notrechts neue Organe der Leitung, den Bruderrat der DEK und aus seiner Mitte den Rat, den Bekenntnissen entsprechend zusammengesetzt und gegliedert. Die Hauptversammlung 1934 des Bundes in Detmold vom 29.-30. November nahm dazu folgendermaßen Stellung:

»Wir erkennen die Bekenntnissynode der DEK als die rechtmäßige Leitung der DEK an. Wir fordern die dem Bund angeschlossenen Gemeinden und Einzelmitglieder auf, sich von jeder Zusammenarbeit mit dem falschen, deutsch-christlichen Kirchenregiment zurückzuziehen. Im Glauben an die eine, heilige, allgemeine Kirche Jesu Christi bejahen wir aufs neue die alte Aufgabe des Reformierten Bundes, die nach Gottes Wort reformierte Kirche in Deutschland zu sammeln und zu ihrer besonderen Verantwortung aufzurufen. Wir halten es um der Arbeitsfähigkeit des Modenamens willen für nötig, daß ihm nur solche Männer angehören, die diese Beschlüsse billigen und durchzuführen bereit sind.«

Dies wurde bei vier Enthaltungen beschlossen und führte dazu, daß Landessuperintendent D. Dr. Hollweg, Prof. D. Dr. jur. Bredt, Marburg, und Pastor Langenohl, Rheydt, die der Versammlung ferngeblieben waren, das Modenamen verließen. Diese Trennung blieb leider bis nach dem Kriege bestehen.

Vom Modenamen geriet um diese Zeit Karl Barth in die Schußlinie des Staates. Er hatte erklärt, den neu geforderten Beamteneid auf den Führer nur leisten zu können mit dem Zusatz, »Soweit ich es als evangelischer Christ verantworten kann«. Dieser Vorbehalt war nicht mehr nötig, nachdem die vom Modenamen unterstützte Erklärung der Leitung der Bekennenden Kirche veröffentlicht worden war und vom Staate kein Einspruch gegen sie erfolgte: Der »Eid schließt durch die Berufung auf Gott ein Tun aus, das wider das in der Heiligen Schrift bezeugte Gebot Gottes ist«. Dadurch erübrigte sich ein Zusatz.

Trotzdem wurde Barth aus dem Staatsdienst entlassen. Einem Rufe an die vom Reformierten Bund gegründete Theologische Schule in Elberfeld Folge zu leisten, sah er sich nicht in der Lage, weil er nach seiner Aussage Studenten nötig hätte, die längere Zeit bei ihm Dogmatik hören könnten. Ein anderer Lehrauftrag durch die rheinisch-westfälische Bekennende Kirche kam nicht zustande. So nahm er einen Ruf nach Basel an und schied aus dem unmittelbaren Bereich der Bekennenden Kirche aus, die ihm die Erklärung der ersten Freien reformierten Synode und die für alles Folgende grundlegende Barmer Theologische Erklärung der ganzen DEK verdankte, darunter die Stellungnahme des Reformierten Bundes nach der 2. Bekenntnissynode der DEK von Dahlem. Ein ganz schwerer Verlust, auch für das Moderamen, dem Barth angehörte.

Die bereits erwähnte Theologische Schule des Bundes sollte bald eine große Bedeutung erlangen. Das Moderamen beschloß, auf den 26.-28. März 1935 eine zweite Freie Reformierte Synode nach Siegen einzuberufen, die sich angesichts der Zerstörung der theologischen Fakultäten durch den Staat vor allem mit der Frage des theologischen Nachwuchses befassen sollte. Nach einem Vortrag vom Lic. Wilhelm Niesel beschloß die Synode: Die Bekennende Kirche muß »die Errichtung einer Hochschule für reformatorische Theologie in die Wege leiten.«

Ein Ausschuß wurde beauftragt, in dieser Sache mit dem Bruderrat der Ev. Kirche der altpreußischen Union in Verbindung zu treten. Das führte dazu, daß der Bruderrat zum Wintersemester 1935/36 die Kirchliche Hochschule für reformatorische Theologie Berlin-Elberfeld ins Leben rief. Sie wurde sofort von der Gestapo verboten, konnte aber in Elberfeld unter dem Dach der alten Theologischen Schule zu Stand und Wesen kommen, indem diese um zwei lutherische Dozenten ergänzt wurde. Dieses Idyll währte freilich nur bis zum Frühjahr 1937. Da wurde die Schule auf staatliches Geheiß geschlossen. Ein Protest des Moderamens fruchtete nichts. Sie mußte fortan wie die Berliner Hochschule im Untergrund arbeiten.

Eine wichtige Hilfe nicht nur für den theologischen Unterricht waren die im Auftrage des Reformierten Bundes erstmals 1938 erschienenen »Bekenntnisschriften und Kirchenordnungen der nach Gottes Wort reformierten Kirche«. Die lang erwartete große Ausgabe in Parallele zur lutherischen liegt immer noch nicht vor, ist aber jetzt energisch in Angriff genommen worden. Die besondere Aufmerksamkeit des Moderamens galt immer dem Heidelberger Katechismus. Seine 400-Jahr-Gedenkfeier fand an seinem Entstehungsort mit einem Gottesdienst in der Heiliggeistkirche, einem Hauptvortrag von Prof. Erik Wolf, Freiburg, und mancherlei anderen Veranstaltungen statt.

Unmöglich ist es, hier die verschiedenen Ausgaben des Katechismus aufzuzählen, um die sich der Bund bemüht hat. Schließlich hat er die hervorragende lippische Jubiläumsausgabe empfohlen. Im Auftrage des Moderamens hat Heinrich Graffmann eine stundenweise Erläuterung: »Unterricht im Heidelberger Katechismus«, in drei Bänden 1951ff. herausgebracht. Es folgten 1963 das Handbuch, hrsg. von Lothar Coenen und letzthin das Unterrichtsbuch »Bausteine zum Heidelberger Katechismus« von Günter Twardella u. a. Das alles bekundete nicht ein starres Beharren beim Zeugnis der Väter.

Das Moderamen hat 1953 einen Ausschuß berufen, der sich mit der Frage eines neuen Katechismus befassen sollte. Wenn dieser Aufbruch versandete, so lag das daran, daß Mitglieder des Ausschusses zur Erarbeitung eines evangelischen Katechismus im Rheinland herangezogen wurden. In der Wirrnis der dreißiger Jahre sorgte das Moderamen dafür, dass angefochtene Gemeinden zu ihrer Stärkung besucht wurden. Bald nach dem Kriege wurde ein regelrechter Besuchsdienst eingerichtet, den nacheinander die Pastoren Karl Halaski, Erich Schmidt und Friedrich Middendorff für jeweils etwa drei Monate wahrnahmen. Vornehmlich um dieser Aufgabe willen wurde der hauptamtliche Dienst des Generalsekretärs geschaffen, den Pastor Karl Halaski vom 1. Oktober 1960 bis 1973 mit großer Umsicht versehen hat.

Sein Nachfolger ist Pastor Joachim Guhrt. Für einen Besuchsdienst ganz besonderer Art meldete sich beim Moderamen P. em. Friedrich Gräber aus Essen. Die reformierte Gemeinde Marburg war in die lutherische aufgelöst worden. Das war für den überzeugten Unionsmann reformierter Herkunft unerträglich. So bezog er mit Unterstützung des Moderamens für lange Zeit eine Studentenbude, um die Reformierten zu sammeln. Schließlich kam eine Übereinkunft zustande, die vorsieht, dass in der ehemaligen reformierten Universitätskirche ab und an das Abendmahl in reformierter Weise gehalten wird.

Gegen eine echte Union hat sich der Bund nie gewandt. Generalsekretär Guhrt hat auf der Hauptversammlung 1980 in seinem Bericht die Frage erörtert, wie das reformierte Bekenntnis in einer vereinigten Gemeinde praktiziert werden kann. In Großstädten war sie besonders brennend. Darum hat das Modenamen mehrmals eine Großstadtkonferenz zusammengerufen. Sie vermochte nichts daran zu ändern, daß es seit Anfang 1981 keine reformierte Gemeinde Elberfeld mehr gibt. Einst war sie die einzige in Wuppertal und später die größte reformierte Gemeinde in Deutschland gewesen, die wichtige Aufgaben für alle Reformierten wahrnahm. Nur in Cronenberg, Ronsdorf und an wenigen Orten Niederbergs tragen Gemeinden den guten, sachentsprechenden Namen »reformiert«, und auch dort droht er zu entschwinden.

Aber wir sind der Entwicklung vorausgeeilt. Mit einem Geleitwort des Moderators erschien 1941 eine Sammlung von Gottesdienstordnungen von der Reformationszeit bis Mitte des 18. Jahrhunderts, von Martin Albertz herausgegeben. Zehn Jahre später kam auf Beschluß des Modenamens das handliche Kirchenbuch (Gebete und Ordnungen für die unter dem Wort versammelte Gemeinde) von Karl Halaski heraus, das 1983 verbessert aufgelegt wurde.

Eines der wichtigsten Bindemittel zwischen unseren Gemeinden war und ist die Reformierte Kirchenzeitung. Sie ist in den dreißiger Jahren mehrmals verboten worden, obwohl sie über das Geschehen in den Gemeinden schließlich nichts mehr bringen durfte. Schriftleiter war bis Ende 1936 P. D. Wilhelm Kolfhaus. Ihm folgten Robert Steiner und Benjamin Locher. Die letzte Nummer vor dem Zweiten Weltkrieg trägt das Datum vom 5. Februar 1939. Obwohl die RKZ die tapferste Kirchenzeitung war, durfte sie erst spät nach der Nazidiktatur wieder erscheinen.

Der erste Antrag dafür war bei der britischen Militärregierung verloren gegangen. Dann bekam der westfälische Präses D. Koch ein Vorschlagsrecht und setzte die RKZ überhaupt nicht auf die von ihm eingereichte Liste! So konnte Pastor Steiner das Organ des Bundes erst zum 1. Januar 1949 herausbringen. 1940-1942 vermochte D. Kolfhaus, der noch in die Schrifttumskammer eingetragen war, mit einem Vierteljahresblatt »Die Kirche« die Lücke auszufüllen. Von dieser Zeit ab gab es für kirchliche Blätter kein Papier mehr, während Schandschriften solches bekamen. Nach dem Kriege durften kurze »Mitteilungen« des Bundes gedruckt werden. Als Schriftleiter der RKZ folgten auf Steiner während langer Zeit Karl Halaski, dann bis 1983 Pastor Walter Herrenbrück, Leiter des Predigerseminars Elberfeld, und seit dem 1. Januar 1984 Pastor Jörg Schmidt, Braunschweig.

Eine große Schwierigkeit für die Leitung des Bundes ergab sich, als der bereits 66jährige Moderator D. Hesse 1943 verhaftet und ins KZ Dachau überführt wurde. Er hatte in einem Gottesdienst den Bombenangriff auf Barmen als ein Gericht auf das frommme Wuppertal bezeichnet und erlaubt, daß sein jüngster Sohn ein Wort zur Judenfrage verlas. Dieser starb bald nach der Einlieferung ins KZ mangels ständig benötigter Medikamente. Sein Vater wurde zwar im April 1944 entlassen; aber das löste die Schwierigkeiten für den Bund nicht. P. Lic. Harmannus Obendiek war mit einem Ausschuß eingesprungen, um die Geschäfte des Bundes zu führen. Dieser sah D. Hesse und den Bund gefährdet, falls er wieder tätig würde. Nach dem Kriege machte der neue Wohnort des Moderators in dem entfernten Ostfriesland seinen Dienst unmöglich. So mußte es bei der Zwischenlösung bleiben.

Nach Ende des letzten Krieges konnten die Hauptversammlungen wieder in regelmäßigen Abständen gehalten werden:

1.-3. Oktober 1946 in Detmold, Prof. D. Dr. Niesel zum Moderator gewählt
7.- 9 Oktober 1948 in Frankfurt/Main
25.-27. September 1950 in Schüttorf
28. Sept. bis 1. Oktober 1952 in Moers
28.-29. September 1954 in Lengerich
25.-26. September 1956 in Siegen
29. Sept. bis 1. Oktober 1958 in Bremerhaven
3.- 5. Oktober 1960 in Barmen
24.-26. September 1962 in Detmold
19.-21. Oktober 1964 in Göttingen
26.-28. September 1966 in Lübeck
14.-16. Oktober 1968 in Bielefeld
22.-25. Oktober 1970 in Elberfeld
12.-14. Oktober 1972 in Hamburg
29.-30. März 1973 in Siegen, Prof. D. Dr. Hans Helmut Esser zum Moderator gewählt
10.-12. Oktober 1974 in Nürnberg
21.-23.Oktober l976 in Duisburg-Homberg
12.-14. Oktober 1978 in Detmold
2.- 4. Oktober 1980 in Kassel
22.-24. April 1982 in Aurich (in Verbindung mit dem Landeskirchentag der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland anlässlich deren 100-jährigen Bestehens), Prof. D. Dr. Hans-Joachim Kraus zum Moderator gewählt.

Die erste Hauptversammlung des Bundes Anfang Oktober 1946 im Detmolder Diakonissenhaus, einer Herberge der Bekennenden Kirche unter Leitung der tapferen Schwester Martha Coerper und des Vorstehers Pastor Jürges, brachte einen richtungweisenden Vortrag von Lic. Niesel über den »Beitrag der reformierten Kirche zum Neuaufbau der Ev. Kirche in Deutschland« und die Neuwahl des ganzen Moderamens mit P. Lic. Niesel als Moderator.

Daneben wurden ein theologischer Beirat berufen, dem u. a. Karl Barth und Lic. Obendiek angehörten, und ein Gebietsbeirat. 1945 war auf der Kirchenkonferenz von Treysa ein Sechserausschuß entstanden, der die vom Bund und dem reformierten Kirchenausschuß unter der Leitung von reformiert Hannover vertretenen Reformierten zu Besprechungen über gemeinsame Aufgaben zusammenbringen sollte. Da sich aber schon 1947 reformiert Hannover und auch Lippe offiziell im Moderamen vertreten ließen, wurden der Sechserausschuß und der Kirchenausschuß überflüssig.

Die zwei Jahre später in Frankfurt a. M. im Notkirchensaal der Deutsch-reformierten Gemeinde gehaltene Hauptversammlung erarbeitete eine neue Ordnung des Bundes. In der Grundlage wird neben den anderen Bekenntnissen die Barmer Theologische Erklärung von 1934 aufgeführt. Das Neue besteht im übrigen darin, daß die Kirchen von Nordwestdeutschland, Lippe, Rheinland und Westfalen vollberechtigte Mitglieder ins Moderamen entsenden können, unierte Kirchen solche zur Mitarbeit und die bisherigen Einzelmitglieder zu einem Freundeskreis zusammengefaßt werden.

Zur lebendigen Verbindung mit den Gemeinden wird ein Gebietsbeirat vorgesehen. Aus ihm sind allmählich die Gebietskonferenzen erwachsen, auf denen bis heute in Vorträgen und Aussprache wichtige Fragen behandelt werden. Eine Ordnung ist nicht zur Einzwängung des Lebens da, sondern zu seiner Förderung. So wurde im Anschluß an die weitere Entwicklung auf einer Hauptversammlung am 24. Oktober 1970 in Elberfeld die jetzt (1984) gültige Ordnung des Bundes beschlossen.

Wohl sind jetzt Einzelpersonen wieder vollberechtigte Mitglieder des Bundes; aber die Verkirchlichung des Bundes ist deutlich fortgeschritten. Von den 24 Mitgliedern des Moderamens wird nur noch die Hälfte von der Hauptversammlung berufen. Je ein Mitglied wird entsandt von der nordwestdeutschen Kirche, von der Lippischen Kirche, vom Bund ev.-ref. Kirchen, von den Altreformierten, von der rheinischen, der westfälischen, der hessen-nassauischen, der kurhessischen und der Bremischen Kirche.

Bis auf die hessen-nassauische Kirche waren in all den aufgeführten Kirchen reformierte Vertreter in deren Leitungen. Nach Verhandlungen mit dem Kirchenpräsidenten in Darmstadt gelang es, in einer Dienstanweisung festzulegen, daß ein Mitglied des Leitenden Geistlichen Amtes dieser Kirche für die reformierten Gemeinden zuständig ist mit der Aufgabe, diese zu besuchen und zu beraten.

Auf Beschluß des Moderamens wurde 1957 ein besonderer Frauenkreis gebildet. Die Anregung dazu kam vom Reformierten Weltbund, der nach Sitte der amerikanischen Kirchen eine Frauenabteilung hatte und eine entsprechende Stelle in unserem Bunde wünschte. Über die Arbeit des Frauenkreises hat Frau Susanna Niesel der Hauptversammlung 1962 berichtet. Frucht dieser Tätigkeit war vor allem, daß von nun an Frauen in die Kirchenvorstände, namentlich der norwestdeutschen Kirche, gewählt wurden. In dieser ist bis heute ein Frauenausschuß für die ganze Kirche tätig.

Weil soeben der Weltbund genannt wurde, darf nicht unerwähnt bleiben, daß er auf vielfältige Weise unseren Dienst befruchtet hat. Seine Generalversammlung vom 3.-13. August 1964 in Frankfurt a. M. mit dem Thema »Komm, Schöpfer Geist!« war für unsere Gemeinden ein großes Ereignis und ihre Organisation eine hervorragende Leistung des Generalsekretärs Halaski. Der Moderator des Bundes wurde bis zum Jahre 1970 zum Präsidenten gewählt und hatte so die Möglichkeit, unsere Gemeinden an den Fragen der weltweiten konfessionellen Familie teilnehmen zu lassen.

All diese Unternehmungen waren nur bei einer sorgfältigen Planung der Finanzen möglich. Bankdirektor Wilhelm Hein von 1952-1973 und seitdem Verwaltungsdirektor i. R. Martin Weyerstall haben als Schatzmeister dem Bund nicht abzuschätzende Dienste geleistet.

Das Jahr 1973 brachte auch einen Wechsel im Vorsitz des Moderamens. D. Dr. Niesel schied nach 27 Jahren aus und wurde auf einer außerordentlichen Hauptversammlung durch den gelehrten, im Rat der EKD aktiven Prof. D. Dr. Helmut Eßer in Münster ersetzt. Ihm folgte als Moderator 1982 der in vielfacher Hinsicht ausgewiesene Prof. D. Dr. Hans-Joachim Kraus in Göttingen.

Alle Bemühungen des Bundes zielten auf die Verkündigung des Wortes Gottes. Das Modenamen erließ einen Aufruf an die Gemeinden:

»Wir brauchen Prediger für die Gemeinden«. Auf Bitte des Moderators schenkte das Schweizerische Hilfswerk dem Bunde eine Baracke für das von den Nazis verbotene und dann ausgebombte Predigerseminar, das 1951 neue Räume in der Mainzer Straße in Wuppertal-Elberfeld beziehen konnte. Die Leitung übernahm D. Hesse, später - in der Mainzer Straße - wurde Udo Smidt Leiter des Seminars.

Der Bund beteiligte sich am Neubau und an der Unterhaltung des reformierten Studienhauses in Göttingen, das bis dahin allein von der dortigen Gemeinde getragen worden war. Er hielt Ausschau nach einer theologischen Vorschule, »in der der theologische Nachwuchs für 1-2 Semester vor Beginn des Hochschulstudiums in reformierte Theologie und die biblischen Sprachen eingeführt wird«. Mit Hilfe der Deutsch-reformierten Gemeinde Frankfurt wurde ein Theologisches Konvikt errichtet, dem der Bund 1960 beitrat. Weil seinen Anforderungen (Einführung in den Heidelberger und in die biblischen Fächer) die Arbeit im Konvikt aber nicht entsprach, zog er sich 1978 von ihm zurück wie auch die Gemeinde.

Zur Verkündigung gehören die Taufe und das Heilige Abendmahl. Zur Belehrung der Gemeindeglieder hat das Moderamen mehrmals ein Tauf- und ein Abendmahlsbüchlein herausgegeben. Leider sind sie außer Gebrauch gekommen.

Längst ehe Lutheraner es kritisiert haben, hat sich das Moderamen angesichts eines geplanten Einheitsgesangbuchs gegen die Altertümelei vorgesehener Lieder gewandt. Es hat darüber ein eigenes Heft mit einem Vortrag von D. Dr. Hollweg den Gemeinden zugehen lassen. Leider waren die Bemühungen ohne Erfolg. Nachdrücklich ist das Moderamen für den Gesang der Psalmen mit ihren herrlichen Melodien eingetreten.

Der genannte Vortrag ist in einer Schriftenreihe »Nach Gottes Wort reformiert« erschienen. Sie wurde nach dem Kriege von Heft 5 an bis Heft 18 (1967) von Karl Halaski herausgegeben und ist danach eingestellt worden. Immer wieder ist die Frage erörtert worden, wie das für die Gemeinden so wichtige Kleinschrifttum bereitgestellt werden könnte. Leider ohne Ergebnis.

Daß ein reformierter Bund jeweils gezielt zum Halten der Gebote Gottes aufrief, ist nicht verwunderlich. D. Hesse ermunterte das Moderamen, darauf zu dringen, die Ehescheidung ernster zu beurteilen.

Die Massenvereidigungen in der Nazizeit gaben Veranlassung für das Moderamen, einen Beschluß zum Beamteneid zu fassen. Das Wort, von D. Walter Herrenbrück, dem Landessuperintendenten der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland, verfaßt, wurde den Staats- und Länderregierungen und auch dem Rat der EKD 1951 zugesandt, unter Hinweis auf die Grenze aller Treueide am Gehorsam gegen Gottes Gebote, Vereidigungen nur da vorzunehmen, wo es verantwortet werden kann.

Daraufhin hat später der Rat der EKD dafür gesorgt, daß in der Bundesrepublik die Rekruten nach ihrer Einberufung keinen Eid schwören, sondern nur ein Gelöbnis abgeben müssen. Gründlich befaßte sich das Moderamen im Herbst 1952 mit der Reichweite des 2. Gebots. In einem wiederum von D. Herrenbrüsk entworfenen Beschluß stellte das Moderamen fest: »Der Sohn Gottes hat wahre menschliche Natur angenommen. Er ist aber zugleich wahrer Gott.

Daher sind Abbildungen Jesu Christi ebenso unmöglich wie Abbildungen Gottes.« Der Neukirchener Verlag wurde gebeten, dies bei der Gestaltung der Rückwand seines Abreißkalenders zu beachten. Der damalige Militärbischof willigte ein, im Militärgesangbuch keine Abbildungen Jesu Christi zu bringen. Um so bedauerlicher ist es, daß neuerdings auf der ersten Seite eines reformierten Kirchenblattes ein strampelndes Jesuskindlein zu sehen war. Die Stellungnahme des Moderamens ist ebenso wie die zum Beamteneid in Heft 13 der Reihe »Nach Gottes Wort reformiert« zu finden.

Hier ist auch ein Wort des Moderamens vom Frühjahr 1947 über »Die Einheit der EKD und die Augsburger Konfession« enthalten. Die Bemühungen, die Einheit der EKD auf dieses Bekenntnis zu gründen, seien vergeblich, weil schon sehr früh Auseinandersetzungen um seine Auslegung entstanden seien. Die Einheit der Kirche sei von den in der EKD verbundenen Bekenntniskirchen unter Berufung auf die Barmer Erklärung verbindlich bezeugt worden und diese Tatsache dürfe unter keinen Umständen verdunkelt werden. Das Moderamen schloß sich dem Protest der nordwestdeutschen Kirche an, die EKD lediglich als einen Kirchenbund zu verstehen.

Die Hauptversammlung von 1962 rief die Gemeinden auf, aufgrund der Arnoldshainer Abendmahlsthesen die äußere und innere Verbundenheit der Bekenntnisse in der EKD wirksam werden zu lassen und für die volle Abendmahlsgemeinschaft in der EKD einzutreten. Später trat der Bund der Leuenberger Konkordie bei, die den Streit zwischen den Konfessionen als überholt erklärte. Scharfen Einspruch erhob die Hauptversammlung von 1950 gegen die Aufforderung des Kirchlichen Außenamtes der EKD, die evangelischen Auslandsgemeinden möchten sich dem Lutherischen Weltbund anschließen.

Es folgten lange Auseinandersetzungen hinsichtlich der Gemeinden in Großbritannien und in Italien. Die Lutheranisierung setzte sich durch, auch in Brasilien, obwohl dort die größte deutsche Synode vordem schweizerische Präsidenten gehabt hatte. Als einzige reformierte Auslandsgemeinde ist die in Kopenhagen übriggeblieben. Hatten wir auf der Hauptversammlung 1956 noch einen Vortrag gehört »Sollen wir wieder katholisch werden?«, so begrüßte das Moderamen im Sommer 1971 die Ausgabe einer gemeinsamen Bibellese mit der römisch-katholischen Kirche unter der Voraussetzung, daß die Apokryphen nicht berücksichtigt würden.

Im Frühjahr 1977 hat das Moderamen empfohlen, den Ausgaben des Heidelberger folgende Anmerkung zu Fr. 80 beizufügen: »Der Katechismus spricht hier die harte Sprache des Kampfes, der in der Reformationszeit um die rechte Lehre geführt wurde. Der Gegensatz der Auffassungen über die römisch-katholische Messe und das ev. Abendmahl besteht auch heute noch. An die Stelle der Verdammung ist aber das ökumenische Gespräch zwischen den Kirchen getreten«.

Mit Teilnahme der Katholiken hat die Kommission für Glaube und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates eine Erklärung über Taufe, Eucharistie und Amt erarbeitet. Das Moderamen hat bereits im Sommer 1976 das darin vorgetragene Amtsverständnis kritisiert. Es schlug 1977 die wechselseitige Anerkennung der vorherrschend neutestamentlich orientierten Ordnungstypen vor, die indirekt auch eine wechselseitige Würdigung der Amtsverständnisse einschließt.

Inzwischen hat die Kommission für Glaube und Kirchenverfassung ihre Vorlage, Accra-Papier genannt, überarbeitet und nach dem neuen Tagungsort als Lima-Papier bezeichnet, der Vollversammlung des Ökumenischen Rates in Vancouver unterbreitet. Dieser Text wird uns schmerzliche Überlegungen bereiten, kommt doch z. B. unser bewährtes Ältestenamt in ihm überhaupt nicht vor! Läge hier nicht eine Aufgabe für unsere jährlich tagende Professorenkonferenz vor. (?) Auch unsere Studenten, die ab und an zu einer Freizeit sich treffen, werden an diesem ökumenischen Dokument nicht vorbeikommen, da sie ja das Predigtamt erstreben, das in dem uns zugeleiteten Text von dem übergeordneten Bischofsamt abhängig ist.

Was die Juden anlangt, so sollte nicht vergessen werden, daß der Moderator des Bundes, D. Hesse, als einziger der führenden Kirchenmänner Deutschlands wegen einer Solidaritätserklärung mit ihnen ins Konzentrationslager gekommen ist. Bereits im Sommer 1942 hatte das Moderamen eine Erörterung der Frage »Israel nach dem Fleisch« in Auftrag gegeben.

Diese führte zu Leitsätzen von D. Baumann, Stettin, im Anschluß an Röm. 9-11. Das Moderamen beschloß, diese an D. Wurm weiterzugeben mit der Bitte, mit anderen zusam­men ein klärendes Wort an die ganze Pfarrerschaft in Deutschland zu richten. Erst 1982 kam es dazu, daß der Bund einen Rabbiner bat, auf der Hauptversammlung einen Vortrag zu halten über »Anfrage eines Juden an eine christliche Synode«, und der Holländer Prof. Berkhof über den »Weg der Juden als Anfrage an Lehre und Leben der reformierten Kirche« sprach. Die Versammlung beschloß, daß das Thema »Israel und die Kirche« weiterverhandelt werden soll unter Beteiligung der Gemeinden.

Im Blick auf das von der Judenfrage völlig verschiedene Rassenproblem hat das Moderamen die Gemeinden 1970 aufgerufen, sich ernsthaft mit ihm zu beschäftigen. Die Hauptversammlung von 1978 setzte einen Südafrika-Ausschuß für die weitere Behandlung der Angelegenheit ein. Das Moderamen erklärte ein Jahr später in längeren Ausführungen die Beziehung des Bundes zu den reformierten Kirchen Südafrikas und bekundete seine Solidarität mit den dortigen schwarzen reformierten Kirchen. Da alle Fühlungnahmen nichts fruchteten, brach die Hauptversammlung von 1982 das Gespräch mit der reformierte Burenkirche ab.

Heilsamen Wirbel in der EKD, in der Öffentlichkeit, aber auch in unseren Gemeinden erzeugte das im Blick auf die Versammlung des Reformierten Weltbundes in Ottawa vom Moderamen 1982 herausgegebene »Bekenntnis zu Jesus Christus und die Friedensverantwortung der Kirche«. In ihm wird ein Nein zu den Massenvernichtungsmitteln ausgesprochen ohne jedes Ja. Bereits im Mai 1957 hat der damalige Moderator D. Dr. Niesel eine Stellungnahme zu den Massenvernichtungsmitteln angeregt. D. Herrenbrück legte dafür im Anschluß an eine Äußerung von Karl Barth einen Entwurf vor.

Nach einer leidenschaftlichen Aussprache, in der die meisten Mitglieder für das Wort eintraten und die Frage aufgeworfen wurde, ob wir noch reformiert, ja ob wir noch Christen seien, wenn wir hier schwiegen (so P. Jodrums), kam es dennoch zu keinem Beschluß, da einige dagegen waren und nicht überstimmt werden sollten. Immerhin beschloß die Hauptversammlung ein Jahr später:

»Bedrängt und besorgt stellen wir die Frage: Sind die neu erfundenen und hergestellten Machtmittel, die bisher in den Händen einiger Mächte sind, Machtmittel, die den Obrigkeiten von Gott überlassen sind, um ihren Dienst, für Recht und Freiheit zu sorgen, auszuüben, oder sind diese Machtmittel selbstherrlich geschaffen worden und werden sie so gehandhabt?« Während fast der gesamte Text einmütig angenommen wurde, reichte die Zeit nicht mehr, um die Schlußfrage abschließend zu besprechen. Die Hauptversammlung bat aber die Mitglieder, »das Gespräch mit aller Dringlichkeit unter dem Wort fortzusetzen«.

Nach bald 25 Jahren ist nun ein klares Ergebnis erzielt worden.

Zu unserer Freude haben unsere Gemeinden in der DDR ihm beigepflichtet. Leider mußten sie sich von uns organisatorisch trennen wie die dortigen Kirchen von der EKD; eine späte Folge des Hitlerregimes und des verlorenen Krieges, an dessen Schuld wir alle mitzutragen haben.


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