Diskussion um reformiertes Bekenntnis in der Schweiz

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) eröffnet die Vernehmlassung zum „Werkbuch Bekenntnis“.

Erstmals diskutiert damit die gesamte reformierte Schweiz über landesweit gemeinsame Referenztexte, so SEK-Präsident Thomas Wipf.

„Die gesamte reformierte Schweiz spricht erstmals über landesweit gemeinsame Bekenntnistexte. Dies ist ein Meilenstein für die Schweizer reformierten Kirchen“, kommentiert SEK-Ratspräsident Thomas Wipf die Eröffnung zur Vernehmlassung zum „Werkbuch Bekenntnis“.

Das Werkbuch Bekenntnis ist eine Sammlung von christlichen Bekenntnistexten. Es wurde von einer Initiativgruppe aus Kirche und Universität zusammengestellt und Ende 2009 an alle Kirchgemeinden der deutschen und französischen Schweiz geschickt. Das Werkbuch soll eine Diskussion um Bekennen und Bekenntnisse in den reformierten Kirchen der Schweiz anstossen. „Mit der Diskussion möchten wir die Auseinandersetzung, eben das ‚Werken‘, mit dem persönlichen und dem gemeinsamen Glauben neu anstossen,“ so Wipf: „Dass dieses Glaubensgespräch an der Basis in den Kirchgemeinden geführt wird, ist typisch reformiert.“

Die in diesen Tagen eröffnete Vernehmlassung soll die Frage beantworten, inwiefern das Werkbuch Bekenntnis als Grundlage für eine künftige Sammlung an Bekenntnissen der reformierten Kirchen der Schweiz dienen kann. Viele reformierte Kirchen in der Schweiz gelten seit dem 19. Jahrhundert als bekenntnisfrei. Es ist ihnen freigestellt, ob bei der Taufe oder der Ordination ein Bekenntnis gesprochen wird, und welches dies ist.

Zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen sind Pfarrpersonen, Kirchgemeindebehörden, Kirchgemeinde- und Erwachsenenbildungsgruppen, Pfarrkapitel sowie kantonale Kirchenexekutiven. Die Vernehmlassung wird ab Juli 2011 durch das Institut für Theologie und Ethik des SEK theologisch ausgewertet, statistisch durch ein externes Unternehmen. Im Sommer 2012 soll der Abgeordnetenversammlung des SEK ein Bericht mit Optionen zur Weiterarbeit vorgelegt werden.

Hinweis: Alle Informationen und Dokumente auf www.ref-credo.ch.


01.01.1970
Medienmitteilung des SEK