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Prinz Eugen von Savoyen und der Heidelberger Katechismus
Was hat der berühmte Feldherr und Diplomat unter drei Habsburger-Kaisern und Erbauer des Wiener Belvedere mit dem Heidelberger Katechismus zu tun?
Quelle und mit freundlicher Genehmigung: Reformiertes Kirchenblatt, 87. Jg. Heft 5, Mai 2010, Wien/Österreich
Prinz Eugen und der Heidelberger Katechismus
Dem Prinzen Eugen von Savoyen ist derzeit eine Ausstellung im Schloss Belvedere, seiner damaligen Sommerresidenz, in Wien gewidmet. Univ. Prof. DDr. Grete Mecenseffy (1898–1985) hat im Laufe ihres reichen Forscherlebens eine ganze Reihe besonderer Entdeckungen zur reformierten Geschichte gemacht. Und eines ihrer reizvollen Fundstücke beleuchtet eine wichtige Episode zum Heidelberger Katechismus, in der jener berühmte Feldherr Prinz Eugen eine ganz besondere Rolle gespielt haben soll. Red.
Am 13. Oktober 1719 herrschte auf dem Reichstage zu Regensburg große Aufregung. Alles drängte zum Thronsaale, wo der kaiserliche Prinzipalkommissar, der Kardinal von Sachsen, die Abordnung der evangelischen Reichsstände empfing, um eine Denkschrift entgegenzunehmen, die dem unter dem Baldachin stehenden Vertreter des Kaisers überbracht wurde: Protestantische Religionsgravamina in specie gegen den Kurfürsten von der Pfalz.
Was war geschehen?
Seit etwa zwei Jahrzehnten ging eine Welle der Verfolgung über die evangelischen Bewohner der Rheinlande. Keiner aber hatte es so arg getrieben wie Karl Philipp, der Kurfürst von der Pfalz, der in offenbarer Verdrehung des westfälischen Friedensschlusses behauptete, es stünde gar nicht fest, ob seine evangelischen Untertanen einen fixen Status ihrer Religion bekommen hätten. Gestützt auf ihre Verbindung mit dem katholischen Kaiserhause – Karl Philipps Tochter Eleonore war die Gemahlin Kaiser Leopolds I. gewesen – glaubten sich die Pfälzer gegen den Protestantismus alles erlauben zu können. Wie konnte solches in einem urevangelischen Lande vor sich gehen? Im Jahre 1613 war der neuburgische Zweig des pfälzischen Hauses katholisch geworden, um sich zur Erringung der jülisch-bergischen Lande am Niederrhein die Unterstützung des katholischen Kaisers zu sichern, und als 1685 die Kurpfalz an dies neuburgische Geschlecht fiel, zog in die Hochburg reformierten Glaubens in Süddeutschland, in die Stadt unseres Heidelberger Katechismus, ein katholischer Fürst ein. Er und seine Nachfolger hatten einen katholischen Hofstaat, heirateten katholische Fürstinnen, und bald zeigte es sich, daß sie nicht gewillt waren, nur mit dem Chore der Heiligen Geist-Kirche in Heidelberg vorlieb zu nehmen, während das Hauptschiff seit alters den Reformierten zur Verfügung stand.
Verbot des Heidelberger Katechismus
Als Karl Philipp 1716 zur Regierung kam, war er entschlossen, einen entscheidenden Schlag gegen die Evangelischen zu tun. Im Mai 1719 verbot er den Heidelberger Katechismus, befahl die Einbeziehung der im Buchhandel vorhandenen Exemplare und nahm den Evangelischen mit Gewalt das Mittelschiff der Heilig Geist-Kirche weg. Ein Schrei der Entrüstung ging durch die deutschevangelischen Lande. Geschlossen und einmütig standen Lutheraner und Reformierte zur Verteidigung ihrer Rechte auf, und da die Vorstellungen des Kurfürsten von Brandenburg und Königs von Preußen, Friedrich Wilhelms I., beim Pfälzer nichts vermochten, hatten die Stände beschlossen, an das Oberhaupt des Reiches, den Kaiser Karl VI., zu appellieren, was durch Überreichung der Denkschrift geschah.
In Wien war man von diesen Vorgängen wenig erbaut
Man tadelte die Haltung des Prinzipalkommisärs, der sich offenbar hatte einschüchtern und die Denkschrift in solch feierlicher Form überreichen lassen. Doch mußte man die Sache untersuchen und es erging die Aufforderung an die beschuldigten Fürsten, Bericht zu erstatten und sich zu rechtfertigen; mit nicht zu verkennendem Tadel schloß das Reskript: Mag die Sache nun juristisch und faktisch stehen, wie sie wolle, „wir hätten dennoch wünschen mögen, daß bei dermaligen überall sehr verwirrten Weltläuften insgemein und bei denen im Reiche insbesondere man alles in der Ruhe gelassen und zu diesen öffentlichen Collissionen es nicht getrieben hätte“. Der Pfälzer rechtfertigte sich in einem langen Schreiben vom 1. Dezember 1719. Wegen der Kirche habe er mit dem reformierten Kirchenrate verhandelt; für seinen Hofstaat sei der Chor, unter dem die Krypta, die Begräbnisstätte der kurfürstlichen Familie lag, zu klein, Hunderte müßten während des Gottesdienstes draußen stehen; er hatte versprochen, den Reformierten eine andere Kirche zur Verfügung zu stellen, darauf waren sie nicht eingegangen, so habe er die Kirche sperren lassen.
Das Wappen des Katechismus
Was aber den Heidelberger Katechismus betraf, hatte der Kurfürst erstens beanstandet, daß er mit seinem Wappen und also gleichsam mit kurfürstlicher Genehmigung gedruckt wurde, wie dies ja in früheren Zeiten, da die Kurfürsten reformiert waren, wirklich geschehen war. Zum zweiten aber sagte er, daß er als katholischer Fürst nicht dulden könne, daß in der 80. Frage dieses Katechismus: Was ist für ein Unterschied zwischen dem Abendmahle des Herrn und der päpstlichen Messe?, die heilige katholische Messe eine „Verleugnung des einigen Opfers und Leidens Jesu Christi und eine vermaledeite Abgötterei“ genannt werde. Die Minister des kaiserlichen Hofes mußten wohl oder übel diese Dogmata studieren, so wie der preußische König schon darauf aufmerksam gemacht hatte, daß ein solches Symbolum der reformierten Kirche, das von der Dordrechter Synode im Jahre 1619 anerkannt worden war, nicht durch den Federstrich eines Fürsten, sondern höchstens wieder durch eine Synode könne geändert werden. Die 80. Frage des Heidelberger Katechismus wurde durch Wochen das geflügelte Wort für die evangelische und katholische Welt des damaligen Deutschen Reiches.
Der evangelische Gegenschlag
Ehe die kaiserlichen Minister sich noch über die zu ergreifenden Maßnahmen schlüssig geworden wären, war der Schlag von der Gegenseite gefallen. Die vornehmsten evangelischen Fürsten des Reiches, der König von England als Kurfürst von Hannover und der König von Preußen als Kurfürst von Brandenburg, hatten zu Gegenmaßnahmen gegriffen. Am 4. November 1719 hatte Georg I. die katholische Kirche in Celle sperren lassen, am 28. November Friedrich Wilhelm die Kirche zu Minden, am 3. Dezember alle Ordenskirchen zu Halberstadt, wozu am 5. Dezember die Ausweisung der Ordensleute aus dem Kloster Hammersleben kam, das zu Halberstadt gehörte.
Die Gefahr eines Religionskrieges?
Das hatte man am Wiener Hofe nun doch nicht erwartet. Schon sprang das Wort vom Religionskrieg auf, man sprach von Vereinbarungen mit den katholischen Fürsten. War es nicht beschämend, daß der Kaiser sich in solcher Weise unter Druck setzen lassen mußte? Die Sendung scharfer Abmahnungsschreiben an die Könige von England und Preußen wurde vorbereitet, in denen die Aufhebung der durchgeführten Maßnahmen gefordert wurde. Da wurde die Lage noch verschlechtert durch eine zweite Denkschrift der evangelischen Stände, die weit schärfer als die erste, unverhohlene Kritik an den kaiserlichen Maßnahmen übte. Denn mit dem Weg, den der Kaiser eingeschlagen hatte dadurch, daß er die Übeltäter zur rechtfertigenden Berichterstattung aufgefordert hatte, waren die Evangelischen wenig zufrieden. Damit werde die Sache aufs weite Feld und in einen Prozeß gespielt. Aber es kam doch anders. Der Kaiser hatte befohlen, die Angelegenheit gründlich zu untersuchen. Tatsächlich lagen hier Verletzungen des westfälischen Friedens und der darauffolgenden Reichsschlüsse vor, wenn auch manch anderes als strittig angesehen werden konnte. In mehrstündigen Konferenzen ließ sich Karl VI. die Gutachten seiner Räte, die Schreiben an die Könige von England und Preußen, an den Pfälzer Kurfürsten vorlegen.
Der Streit um die Frage 80 des Katechismus
Die langen Auseinandersetzungen in diesen Briefen über die reichsfürstlichen Pflichten, denen der Kurfürst von Hannover und der von Brandenburg, eine solche Säule des Reiches, zuwidergehandelt hatten, die Darlegung von der Würde des kaiserlichen Amtes, das Karl VI. immer unparteiisch und gerecht verwaltet hatte, mochten hingehen, ihnen stimmten alle Räte zu. Nun aber folgte eine Art Rechtfertigung des Kurfürsten von der Pfalz: Die Hinwegnahme der Kirche beruhe auf einem Irrtume. Was den Heidelberger Katechismus betreffe, so sei der tatsächlich die Glosse zur 80. Frage gegen die alte Christenreligion, alle katholischen Mächte und Stände und den eigenen Landesherren gerichtet und dem westfälischen Frieden zuwiderlaufend und unnötig. Beim Verlesen dieser Stelle blickte der Kaiser, unsicher geworden, im Kreise seiner Räte umher. Da saßen sie alle, gescheite und unterrichtete Männer: Der Reichsvizekanzler, die Präsidenten des Hofrates, der Hofkammer, der Hofkanzler, der Obersthofmeister.
Die pragmatische Lösung
Aber war da nicht noch einer, der die größte Zierde dieses Hofes bedeutete, Hofkriegsratspräsident seines Zeichens, der größte Feldherr seiner Zeit, der sich im Türkenkriege eben mit unsterblichem Ruhme bedeckt hatte, dessen Stimme im Rate der Außenpolitik schwer ins Gewicht fiel? Karl VI. wandte sich ihm zu: Was meinte des Prinzen Eugen von Savoyen fürstliche Lieben? Des Prinzen große Augen leuchteten auf: Sei es ratsam, in einem Augenblick großer außenpolitischer Spannungen etwas zu tun, was mächtige Fürsten des Reiches verletzen, den König von England entfremden müßte? War man nicht auch mit dem Zaren im Einverständnisse, dem orthodoxen Fürsten, der die Türken im Zaume hielt? Werde die kaiserliche Majestät mit keinem Erben gesegnet, so stünden gewaltige Verwicklungen bevor. Evangelische Fürsten könne man sich nicht zu Gegnern machen. Deshalb streiche man alles, was ans Dogmatisch-Symbolische rühre. Nicht um Dogmatisches handle es sich ja, das möge der Kurfürst mit seinem reformierten Kirchenrate ausmachen, sondern um eine glatte Verletzung des westfälischen Friedens, der alles auf den Stand gebracht hatte, wie es im Jahre 1624 gewesen war.
Christliche Milde, Einsicht und Gerechtigkeit
Und so wurde der ganze Exkurs über die 80. Frage des Heidelberger Katechismus in den Schreiben nach Regensburg, nach Berlin und Hannover gestrichen, nur dem Pfälzer zur Verbrämung des Befehles ein wenig davon dargereicht. Im übrigen aber erging an Karl Philipp klipp und klar die Weisung aus Wien: Die Heiligen Geist-Kirche ist den Reformierten unverzüglich zurückzustellen. „Daß sie die Restitution vollzogen, sind wir von Ew. Liebden innerhalb drei Wochen unfehlbar zu vernehmen gewärtig“. Der Katechismus ist nicht nur gleich wieder freizugeben, sondern „Ihre sogenannten reformierten Untertanen bei alle dem, was ihnen vermöge der Osnabrück- und Münsterischen Frieden rechtmäßig gebührt, ordentlich, althergebracht und recht ist, ohn einigen Eintrag, Bedenken oder Zwang der Gewissensfreiheit landesfürstlich gern zu schützen und zu schirmen.“
Dies war der Bescheid, der am 9. März 1720 an den Kursfürsten Karl Philipp nach Heidelberg geschickt wurde. Hier hatte christliche Milde, Einsicht und Gerechtigkeit über kleinliche und engherzige Auffassungen den Sieg davongetragen. Gerne hatte sich der Kaiser selbst jeder Übertreibung, jedem Kampfe abhold, dem Rate seines erlauchtesten Ratgebers gefügt, und unangetastet blieb fortan die Herrschaft des Heidelberger Katechismus in pfälzischen Landen.
Im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv liegen die Akten, die dies bisher unbekannte Kapitel aus der Geschichte unseres Bekenntnisses widerspiegeln.
GRETE MECENSEFFY
Quelle und mit freundlicher Genehmigung: Reformiertes Kirchenblatt, 87. Jg. Heft 5, Mai 2010, Wien/Österreich
A.S., März 2011


