Tarifabschluss für Lehrkräfte an Schulen der Evangelischen Schulstiftung

EKBO: Nach Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften kam es zu Einigung


(Symbolbild) © Pixabay

Damit gibt es erstmalig ein tarifliches Eingruppierungssystem für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung in Berlin und Brandenburg.

Bereits 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien - die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gewerkschaft Kirchen und Diakonie (GKD) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einerseits sowie die Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) andererseits verpflichtet, in Gespräche über einheitliche tarifliche Eingruppierungsregelung von Lehrkräften an Schulen der Evangelischen Schulstiftung einzutreten.

Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte nun eine Einigung erzielt werden. Damit gibt es erstmalig ein tarifliches Eingruppierungssystem für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung in Berlin und Brandenburg.

Zugleich wird mit dem neuen Tarifvertrag auch für Lehrkräfte an Grundschulen der Schulstiftung die Aufwertung im öffentlichen Dienst der Länder Berlin und Brandenburg nachvollzogen. Damit sind künftig auch die an Grundschulen tätigen Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung bzw. gleichgestellte Lehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 eingruppiert.

„Der Wettbewerb mit staatlichen Schulen ist enorm. Mit dem neuen tariflichen System erreichen wir nicht nur eine strukturelle Verbesserung der Eingruppierung von Lehrkräften, sondern auch eine deutlich einfachere Verwaltungspraxis“, sagt Verena Zühlke, Juristin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, zuständig für Arbeitsrecht und Vorsitzende der Tarifkommission der Kirchenleitung.

„Mit dem neuen Tarifvertrag ist es gelungen, auch für die Lehrkräfte der Evangelischen Schulstiftung ein transparentes und verbindliches Eingruppierungssystem zu schaffen, das ohne Arbeitgeberrichtlinien und verwirrende Verweisungen auf das Kirchenbeamtenrecht auskommt“, erklärte Udo Mertens, Verhandlungsführer der GEW Berlin. ´
 
Für alle Lehrkräfte mit voller Laufbahnbefähigung und gleichgestellte Lehrkräfte sowie für Funktionsstelleninhaber/-innen sollen die Regelungen bereits zum 1. August 2019 in Kraft treten. Die Regelungen für Lehrkräfte ohne volle Laufbahnbefähigung werden ab dem 1. Januar 2020 gelten.


Quelle: EKBO