Zur Frage 80 des Heidelberger Katechismus

von Ulrich Beyer

Der Heidelberger Katechismus enthält 129 Fragen und Antworten. Unter ihnen ist die 80. Frage bis heute brisant. Zum 450jährigen Jubiläum ist es angebracht, Sinn und Recht der 80. Frage erneut zu untersuchen und vor allem ihren ökumenischen Gehalt zu werten.

Der Text der 80. Frage als Gegenüberstellung von römischer Messe und evangelischem Abendmahl
Was ist für ein Unterschied
zwischen dem Abendmahl des Herrn
und der päpstlichen Messe?

Das Abendmahl bezeugt uns,
dass wir vollkommene Vergebung
aller unserer Sünden haben
durch das einmalige Opfer Jesu Christi,
das er selbst einmal am Kreuz vollbracht hat,
und dass wir durch den Heiligen Geist
Christus werden eingeleibt,
der jetzt mit seinem wahren Leib
im Himmel zur Rechten des Vaters ist
und daselbst will angebetet werden. 

Die Messe aber lehrt,
dass die Lebendigen und die Toten
nicht durch das Leiden Christi
Vergebung der Sünden haben,
es sei denn, dass Christus noch täglich
für sie von den Messpriestern geopfert werde,
und dass Christus leiblich
unter der Gestalt des Brotes und Weines sei
und deshalb darin soll angebetet werden.
Und ist also die Messe im Grunde nichts anderes
als eine Verleugnung des einzigen Opfers
und Leidens Jesu Christi
und eine vermaledeite Abgötterei.

Die Eigenart der Frage 80
Die 80. Frage ist nicht nur ein historisches Dokument, sondern sie ist Teil eines gegenwärtigen Katechismus und Bekenntnistextes der reformierten Kirche.
Ein Bekenntnistext ist in dem Maße lebendiger Besitz, als man sich mit ihm rücksichtslos auseinandersetzt. Eine solche Auseinandersetzung wird deutlich durch zwei Revisionen der 80. Frage, die 1977 und 1994 vom Moderamen des Reformierten Bundes erarbeitet und verabschiedet worden sind. Insofern ist die 80. Frage sowohl Produkt des 16. Jahrhunderts als auch gegenwärtiges reformiertes Bekenntnis.
Bis in unsere Gegenwart hinein ist die 80. Frage des Heidelberger Katechismus ökumenische Kontroverstheologie, die profilierte Aussagen der reformierten Kirche vermittelt.

Die beiden Revisionen für Frage 80
1977 verabschiedete das Moderamen des Reformierten Bundes eine Fußnote mit folgendem Text:
„Der Katechismus spricht hier die harte Sprache des Kampfes, der in der Reformationszeit um die rechte Lehre geführt wurde. Der Gegensatz der Auffassungen über die römisch-katholische Messe und das evangelische Abendmahl besteht auch heute noch. An die Stelle der Verdammung ist aber das ökumenische Gespräch zwischen den Kirchen getreten.“
1994 beschloss das Moderamen eine neue Fußnote, geprägt vom damaligen Stand des ökumenischen Gespräches. Die Fußnote fand seinerzeit viel öffentliches Interesse. Sie lautet in zwei Abschnitten:
„Diese Verwerfung wurde vor 400 Jahren formuliert, sie lässt sich nach Inhalt und Sprache in dieser Form nicht aufrechterhalten. Die Polemik gegen die Wiederholung des einmaligen Opfers Christi am Kreuz und die Anbetung der Elemente (Brot und Wein) wird dem nicht gerecht, was inzwischen an Verständigung im ökumenischen Gespräch erreicht werden konnte.
Der Lehrunterschied besteht darin, dass die Eucharistie in der römisch-katholischen Kirche als Opfer, das Abendmahl im evangelischen Gottesdienst als Mahlfeier begriffen wird; doch sollte sich dieser Unterschied nicht kirchentrennend auswirken.“

Bleibende Fragen
Vom biblischen Zeugnis und von der reformatorischen Tradition her gesehen, gibt es durchaus noch kritische Anfragen zum Grundverständnis der römisch-katholischen Lehrauffassung. Die Eucharistie wird noch immer wesentlich als Opfer begriffen, allerdings als das e i n e Opfer von Golgatha als ein ewiges Opfer. Es erweist seinen Ewigkeitscharakter nicht in der Wiederholung, sondern in der fortwährenden Wirkung der Vergegenwärtigung. Hingegen begreift das evangelische Abendmahlsverständnis im Sinne der reformatorischen Trennung von sacramentum (Abendmahl) und sacrificium (Opfer) das eucharistische Handeln Christi als Mahlfeier.
Der von der Reformation so nachdrücklich betonte einseitige Gabecharakter des Abendmahls (pro nobis = für uns) besteht gerade nicht im Vollzug eines Opfers, sondern ist in der Feier des Mahles begründet.
Zudem wird der Kelch in der römisch-katholischen Kirche – mit Ausnahmen – der feiernden Messe vorenthalten.

Ein weiterer wichtiger Kontroverspunkt ist die Elementenanbetung in der Messe.
Die in Frage 80 vorgeworfene Abgötterei (Idolatrie) bezieht sich auf die Anbetung der geweihten Hostie: Christus unter der Gestalt des Brotes. Das schottische Bekenntnis (Confessio scotica) schildert die Anbetung zynisch: „Die Verehrung des Brotes und seine Anbetung, sein Umhertragen durch Städte und Dörfer, seine Aufbewahrung in Büchsen, das alles ist nicht ein Gebrauch der Sakramente Christi, sondern eine Entweihung. Denn Christus hat gesagt: Nehmet, esset ... solches tut zu meinem Gedächtnis.“ (Jan Rohls, Theologie reformierter Bekenntnisschriften, S. 272) Frage 80 des Heidelberger Katechismus formuliert, dass Christus "im Himmel zur Rechten des Vaters ist und daselbst will angebetet werden."
Heute ist die sogenannte „Tabernakelfrömmigkeit“ nicht mehr im Kurs. Vielmehr steht auch im Zentrum der eucharistischen Frömmigkeit die Mahlfeier selbst. 

Evangelische und katholische Seiten lehren heute „dass die Anbetung dem im Abendmahl gegenwärtigen Herrn gilt und nicht den äußerlich sichtbaren Elementen von Brot und Wein. Deshalb trifft der Vorwurf der Elementenanbetung und damit die Idolatrie nicht die katholische Lehre.“ (Ökumenischer Arbeitskreis, Lehmann, K. und Pannenberg, W. (Hrsg.), Band 4: Lehrverurteilungen kirchentrennend?, S. 109f)
Insofern sollte gefragt werden, ob die massive Verwerfung am Schluss der Frage 80 noch zu vertreten ist.

Dr. Ulrich Beyer ist der Autor des Buches: Abendmahl und Messe. Sinn und Recht der 80. Frage des Heidelberger Katechismus, Neukirchen-Vluyn 1965

>>> Zur Entstehung von Frage 80 

März 2012