ErK: Disziplinarverfahren gegen Ruhestandspfarrer abgeschlossen


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Ein ehemaliger Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche darf nach einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren keine kirchlichen Dienste mehr leisten.

Im Fall sexualisierter Gewalt durch einen ehemaligen Pfarrer der Evangelisch-reformierten Kirche hat das Disziplinargericht der EKD das Verfahren beendet. Der Ruhestandspfarrer darf keine kirchlichen Dienste mehr ausüben, zudem werden seine Bezüge gekürzt. Beide Seiten haben dem Urteil zugestimmt.

Eine betroffene Person hatte sich 2023 bei der neu eingerichteten Fachstelle für Prävention von sexualisierter Gewalt gemeldet und Übergriffe aus den 1980er und 1990er Jahren geschildert, die u.a. in Seminaren für Mitarbeitende der Kindergottesdienstarbeit stattgefunden haben sollen. Obwohl die Staatsanwaltschaft den Fall als strafrechtlich relevant einstufte, war eine strafrechtliche Verfolgung wegen Verjährung nicht möglich. Die Kirche leitete daher ein Disziplinarverfahren ein und beauftragte zur Wahrung der Unabhängigkeit einen externen Fachanwalt. Der Beschuldigte räumte Fehlverhalten ein, sein Dienstrecht wurde bereits vorläufig entzogen. Nach dem Bekanntwerden eines weiteren Falls wurde das Verfahren erneut ausgeweitet.

Kirchenpräsidentin Susanne Bei der Wieden betonte, dass sich das Verfahren für die Betroffenen zu lange hingezogen habe, sprach ihnen aber Dank für ihren Mut und ihre Bereitschaft zur Aufklärung aus. Die Evangelisch-reformierte Kirche bekennt sich zu Transparenz und ruft weiterhin Betroffene auf, sich zu melden – etwa bei der Fachstelle für Prävention (Manuela Feldmann) oder bei der zentralen Anlaufstelle „help“ von Kirche und Diakonie.

Feldmann ist auch für Präventionsarbeit zuständig: In rund 100 Kirchengemeinden fanden bereits Schulungen statt. Bis Ende 2025 sollen auf allen kirchlichen Ebenen verbindliche Schutzkonzepte etabliert werden.


Quelle: ErK