Kriegsdienstverweigerer leiden vielerorts unter Verfolgung

EBCO: Jahresbericht 2018 zeigt Diskriminierungen weltweit


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Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) weist in seinem Bericht auf neue Repressionen in Südkorea hin, Länder wie die Türkei seien mit Umsetzung von Standards im Verzug.

Laut Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) sei die Gesamtzahl der inhaftierten Kriegsdienstverweigerer zwar deutlich gesunken. Gleichzeitig plane aber beispielsweise Südkorea einen extrem repressiven Militärersatzdienst. In Europa würden Asylgremien weiterhin Kriegsdienstverweigerer in Herkunftsländer zurückgeschickt werden, wo sie mit Militärdienstzwang oder Schlimmerem konfrontiert seien. Außerdem würden nicht nur Populisten für die Wiedereinführung der Wehrpflicht argumentieren, heißt es im aktuellen EBCO-Jahresbericht.

„Unterlassene Hilfeleistung, mit diesem Begriff lässt sich das fortgesetzte Versagen der großen europäischen Institutionen bezeichnen, die erneut die Unterstützung menschenrechtswidrig diskriminierter und verfolgter Militärdienstverweigerer vermissen ließen“, betont EBCO-Präsident Friedhelm Schneider, der als Mitglied der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für KDV und Frieden (EAK) dem Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung angehört. Weder auf der politischen Tagesordnung des Europarats noch des Europäischen Parlaments sei das Thema Kriegsdienstverweigerung im vergangenen Jahr zu finden gewesen, kritisiert Schneider. Dieses Versäumnis sei besonders schwerwiegend im Blick auf Staaten, die Kriegsdienstverweigerer seit Jahrzehnten verfolgen und misshandeln würden.

So habe sich beispielsweise Aserbaidschan 2001 beim Beitritt zum Europarat verpflichtet, binnen zwei Jahren ein europäischen Standards entsprechendes Zivildienstgesetz zu verabschieden. „Ein solches Gesetz hat es nie gegeben, bis heute werden Kriegsdienstverweigerer in Aserbeidschan inhaftiert“, so Friedhelm Schneider. Ähnlich habe die Türkei ein schon vor 13 Jahren gefälltes Grundsatzurteil des Europäischen Menschengerichtshofs zugunsten eines Kriegsdienstverweigerers bis heute nicht umgesetzt. „In beiden Fällen blieb ein konsequentes Handeln des Europarats aus“, kritisiert der EBCO-Präsident. Auch behaupte die EU-Grundrechteagentur ihre Unzuständigkeit für den Schutz des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung.

Der EBCO-Jahresbericht verweist aber auch auf einige Lichtblicke des vergangenen Jahres. So habe der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte die Zulässigkeit einer Klage in Irland, die Mitgliedern der Berufsarmee ihre Entlassung ermöglicht, wenn diese aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigern. Auch verabschiedete das Europäische Jugendforum eine umfassende Entschließung zum Recht auf Militärdienstverweigerung in Europa, in der die Mitgliedsorganisationen aufgefordert werden, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als Jugendrecht voranzubringen.

 

„Anders als die überwiegende Mehrheit der europäischen politischen Institutionen überprüfen die Vereinten Nationen regelmäßig die Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung“, betont EBCO-Präsident Friedhelm Schneider. Dagegen halte die Diskriminierung von Kriegsgegnern in vielen Europarats-Mitgliedsstaaten unverändert an, neben Aserbeidschan und der Türkei auch in der Ukraine, in Russland oder in Griechenland. „Es ist kein Wunder, dass einige EBCO-Mitgliedsorganisationen besonders mit der Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern beschäftigt waren, die vor der Repression in diesen Staaten flohen“, so Schneider.