Schweiz: Organisierte Suizidbeihilfe strenger regeln

SEK gegen ein ''Sterbehilfegesetz''

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) begrüsst die Entscheidung des Bundesrates, eine strengere Regelung der organisierten Suizidbeihilfe zu prüfen.

Der Bundesrat hat am 2. Juli dem Anliegen von Bundesrätin Widmer-Schlumpf zugestimmt, die Frage der gesetzlichen Regelung der organisierten Suizidhilfe vertieft abzuklären.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) begrüsst diesen Schritt des Polizei- und Justizdepartementes (EJPD). Der SEK hat jüngst verschiedentlich auf die Notwendigkeit strengerer Verfahrensregeln für die organisierte Suizidbeihilfe hingewiesen. Dies geschah nicht zuletzt unter dem Eindruck der Anwendung der sogenannten Helium-Methode von Dignitas. Mit dem frei erhältlichen Helium entzieht Dignitas sich ärztlichen Kontrollen. Wenn Sterbehilfeorganisationen sich der Kooperation mit Ärzten entledigen, fallen alle ethischen Schranken, da die medizinisch-ethischen Richtlinien nicht mehr greifen können.

Der SEK unterstützt die differenzierte Position von Bundesrätin Widmer-Schlumpf, für gesetzliche Verfahrensregeln, aber gegen ein Sterbehilfegesetz einzutreten. Wie die Vorsteherin des EJPD in einem Interview erklärte, stehen dabei ethische Fragen im Mittelpunkt.

In seiner Position „Das Sterben leben. Entscheidungen am Lebensende aus evangelischer Perspektive“ hat der Rat SEK diese Forderung ausführlich begründet und mit der Forderung eines Rechts auf palliative Versorgung für alle verbunden.

Weitere Texte zur Diskussion um die gesetzliche Regelung der Suizidhilfe in der Schweiz: http://www.sek.ch/

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Medienmitteilung, Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK), Bern, 3. Juli 2008

Eine Meldung zur aktuellen Diskussion in Deutschland aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen

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