Evangelische Kirche von Westfalen

Obwohl die Reformatoren Martin Luther und Johannes Calvin nie in Westfalen waren, haben ihre Gedanken das kirchliche Leben in Westfalen stark beeinflusst. Bereits 1524 waren in westfälischen Städten reformatorische Predigten zu hören. Nach und nach entstanden auf westfälischem Boden lutherische und reformierte Gemeinden.

Die Herzöge, die in Westfalen die Grafschaften Mark und Ravensberg besaßen, erlaubten in ihren Territorien die Bildung reformatorischer Gemeinden, die sich relativ selbständig entwickeln konnten. Auch Anhänger Zwinglis und Calvins bildeten selbständige Gemeinden. Erst der Westfälische Frieden von Münster und Osnabrück 1648 führte zur reichsrechtlichen Gleichstellung der Reformierten mit den Lutheranern und Katholiken.

König Friedrich Wilhelm III. erließ 1817 den Unionsaufruf, der die Vereinigung der evangelischen Konfessionen zum Ziel hatte. Da jedoch nicht alle westfälischen Gemeinden diesem Aufruf folgten, kam es zu einer Verwaltungsunion, in der bis heute lutherische, reformierte und unierte Gemeinden verbunden sind. In der rheinisch-westfälischen Kirchenordnung von 1835 wurde erstmals die presbyterial-synodale Tradition rechtlich verankert. Sie besagt, dass die Kirche nicht durch Konsistorien von oben sondern durch Presbyterien und Synoden von unten geleitet wird.

Im Dritten Reich formierte sich die Bekennende Kirche als Widerstand gegen die Kirchenpartei der »Deutschen Christen« und die nationalsozialistische Ideologie. Unter der Leitung des westfälischen Präses Karl Koch konstituierte sich 1934 in Dortmund die erste westfälische Bekenntnissynode. In Barmen trat die erste Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche zusammen. Ihr wichtigstes Ergebnis ist die Barmer Theologische Erklärung.

Bis 1945 war die westfälische Kirche als Kirchenprovinz Westfalen Teil der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union (APU). Im Rahmen der Neuordnung der APU erfolgte die Verselbstständigung als Evangelische Kirche von Westfalen, die mit der Kirchenordnung 1953 die presbyterial-synodale Ordnung unserer Kirche festgeschrieben hat.

Die Gemeinden in der EKvW leben aus den Traditionen der Reformation: Kirchengemeinden mit unterschiedlichem Bekenntnisstand (evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert, evangelisch-uniert) sind in der unierten westfälischen Kirche miteinander verbunden. Die meisten reformierten Gemeinden finden sich im Siegerland, im Tecklenburger Land und im Wittgensteiner Land.

Die Leitung der EKvW liegt bei der Landessynode unter der Leitung der Präses. Seit 2012 ist Annette Kurschus Präses der westfälischen Landeskirche.

Kontakt:

Evangelische Kirche von Westfalen
Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0
Fax (Zentrale): 0521 594-129
E-Mail: info@evangelisch-in-westfalen.de
Home: www.evangelisch-in-westfalen.de



Lippische Landeskirche

Logo der Lippischen Landeskirche

Zur Lippischen Landeskirche gehören 65 Gemeinden (davon zehn lutherische), mit ca. 145.000 Mitgliedern.

Die Lippische Landeskirche ist eine überwiegend reformierte Kirche. Zu ihr gehören aber auch die evangelisch-lutherischen Gemeinden in ihrem Gebiet, das heute weitgehend mit dem Kreis Lippe (NRW) identisch ist.

Unter den 23 Gliedkirchen der EKD ist die LLK mit ihren ca. 145.000 Mitgliedern in 65 Gemeinden (davon zehn lutherische Ortsgemeinden) eine der kleineren Kirchen.

Erste reformatorische Anfänge gab es in der Grafschaft Lippe schon in den 1520er Jahren, in der Stadt Lemgo wurde 1533 die erste lutherische Kirchenordnung eingeführt. Anfangs erfolgten diese Aufbrüche allerdings noch gegen den Landesherrn. Graf Simon V. blieb bis zu seinem Tod altgläubig. Erst unter seinem Sohn Bernhard VIII. ging das gesamte Land zum lutherischen Bekenntnis über.

Dessen Sohn Simon VI. (1554-1613) schließlich führte die reformierte Ausprägung der Reformation ein und allgemein wird 1605 (erste Feier des Abendmahls nach reformiertem Ritus in der Detmolder Marktkirche) als Jahr des Übergangs der Grafschaft zum reformierten Bekenntnis angegeben. Die Stadt Lemgo blieb jedoch weiter lutherisch.

So gab es in Lippe immer ein Nebeneinander von reformierten und lutherischen Gemeinden. Der 1878 gegründeten Landessynode traten letztere 1882 bei und bilden seitdem eine eigene lutherische „Klasse“ (entspricht den Kirchenkreisen anderer Landeskirchen) neben den regional organisierten reformierten Klassen (heute sind dies sieben: Bad Salzuflen, Blomberg, Bösingfeld, Brake, Detmold, Horn (bis Juni 2011) und Lage).

1973 war die LLK die weltweit erste Kirche, die die Leuenberger Konkordie unterzeichnet hat.

Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche ist Dietmar Arends.

Kontakt:

Leopoldstr. 27
32756 Detmold
Tel.: 05231/976-60
Fax: 05231/976-850
Email: LKA@lippische-landeskirche.de
Homepage: https://www.lippische-landeskirche.de/

 

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