Missbrauchsfall in reformierter Gemeinde

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs richtet sich gegen einen Pfarrer der Bekennenden Kirche

Gegen einen inzwischen verstorbenen Gemeindepfarrer der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Stuttgart ist der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben worden. Ein 54-jähriges Opfer hat sich bei der Kirchengemeinde gemeldet.

Das Presbyterium der Gemeinde reagiert mit einer Pressemitteilung auf die Berichte des Mannes. Dieser habe erzählt, dass er „vor 40 Jahren als 15-jähriger Junge über einen Zeitraum von einem dreiviertel Jahr von dem Pfarrer missbraucht worden sei. Die aktuelle Diskussion um sexuellen Missbrauch habe ihn ermutigt, sich zu offenbaren“, heißt es in der Stellungnahme der Gemeinde.

„Die Schilderungen des Opfers sind absolut glaubwürdig und erschüttern uns“ sagt Pfarrer Heinz-Ulrich Schüür. Im Zeitraum der Pensionierung des Pfarrers sei es zu den Übergriffen gekommen. Die Missbrauchshandlungen hätten sich sowohl in Stuttgart außerhalb des Pfarrhauses als auch am neuen Wohnort des Pfarrers ereignet. Sie seien deutlich über Berührungen hinausgegangen. Dies habe das Opfer berichtet, so Pfarrer Schüür. Die Kirchengemeinde hat dem Opfer Unterstützung bei der Aufarbeitung der Übergriffe angeboten.

Eine strafrechtliche Verfolgung ist nicht mehr möglich, nachdem der mutmaßliche Täter 1994 verstorben ist. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um Hellmut Traub, der sich als ein Pfarrer der Bekennenden Kirche in der Zeit des Dritten Reichs einen Namen gemacht hat. Zweimal wurde er von der offiziellen Kirche mit Redeverbot belegt und war mehrmals inhaftiert, darunter auch in Konzentrationslagern. Traub war seit 1946 verheiratet und wohnte seit 1948 in Stuttgart, wo er die kriegsbedingt zerstreute Gemeinde neu aufbaute und deren Pfarrer er bis zu seiner frühzeitigen Pensionierung 1969 war. 

Das Presbyterium der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Stuttgart sei bestürzt, heißt es in der Pressemitteilung, in der Traub nicht namentlich erwähnt wird. Die Gemeinde wolle den Fall in Absprache mit dem Opfer aufklären. Sie bittet mögliche weitere Opfer, sich bei ihr zu melden.

Auch die Evangelisch-reformierte Kirche, sowie deren Synodalverband XI, denen die Gemeinde angehört, die ist über den Fall informiert worden. Beide Institutionen hätten die Gemeinde bestärkt, den Fall öffentlich zu machen und umfassend aufzuklären.