Internationaler Kongress: Das Menschenbild im Strafrecht

Körtner: ''Kein Rechtssystem kann letzte Gerechtigkeit schaffen''

In Wien fand ein internationaler Kongress statt zum Thema ''Das Menschenbild im Strafrecht'' – Bischof Bünker: Gegen Rachefantasien im Rechtsdenken

Wien (epd Ö) - "Letzte Gerechtigkeit lässt sich durch kein Rechtssystem der Welt schaffen, weil auch die unbescholtenen Bürger Sünder sind und bleiben und auch unsere menschlichen Versuche, für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen, aufgrund der Sünde und der Realität des überpersönlichen Bösen zweideutig bleiben." Das erklärte der Professor für systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, Ulrich H.J. Körtner, in seinem Eröffnungsvortrag zum Internationalen Kongress "Das Menschenbild im Strafrecht - Brennpunkt christlicher Sozialethik" am 21. September im Großen Festsaal des Bundesministeriums für Justiz in Wien.

In seinem Vortrag mit dem Titel "Muss Strafe sein? Menschenbild und Strafrecht aus theologischer Sicht" betonte der Theologe: "Ein humanes Strafrecht zeichnet sich durch die Einsicht in seine Begrenzungen aus, die sich aus dem Unterschied zwischen strafrechtlicher und moralischer Schuld, der Achtung vor der Personenwürde des Täters, dem Wissen um die gesellschaftliche Mitverantwortung und um den transpersonalen Charakter menschlicher Schuld wie dem transmoralischen Charakter menschlicher Sünde ergibt."

Gleichzeitig hielt der Referent fest, so sehr die Forderung neuerer Straftheorien, den Täter-Opfer-Ausgleich in den Mittelpunkt zu stellen, grundsätzlich zu unterstützen sei, "so sehr muss doch auch gesehen werden, dass es Grenzen der Wiedergutmachung gibt". Vergebung und Versöhnung unter den Lebenden könne es nur geben, wenn sie zugleich ein Handeln seien, das mit den Toten als den Opfern von Gewalt und Verbrechen solidarisch ist.

"Haftstrafen sind Gewaltausübung"
Zum Problem der Todesstrafe sagte Körtner unter Berufung auf den Theologen Karl Barth: "Weil Christus ein für alle Mal stellvertretend den Tod des Sünders auf sich genommen hat, gibt es nach dieser Argumentationslinie prinzipiell keinen Rechtfertigungsgrund mehr für die Todesstrafe." Auch der Freiheitsentzug bedeutet nach Körtner in jedem Fall, "dass einem Menschen willentlich Leid zugefügt wird". Haftstrafen seien eine Form der Gewaltausübung, "mag diese auch für legitim erachtet werden". Das Gefängnis beschränke nicht nur die Lebens- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie die Selbständigkeit und Eigeninitiative auf einen engen Raum, "es versetzt außerdem die Gefangenen an einen Ort, an dem strukturelle Gewalt herrscht und auch von Mitgefangenen Gewalt ausgeübt wird". In der Subkultur von Gefängnissen setze sich trotz aller Gegenmaßnahmen die Kriminalität fort, die durch die Strafe im Sinne der Generalprävention und der Spezialprävention verhindert werden soll. Das stellt, so Körtner, "die hohe Verantwortung vor Augen, die der Staat für die Qualität des Strafvollzugs und die Einhaltung der Menschenrechte auch hinter Gefängnismauern hat". Unbedingte Freiheitsstrafen sollten "wirklich nur das äußerste Mittel im Strafvollzug sein".

Bischof Bünker: Auftrag der Kirche, sich um Gefangene zu sorgen
"Weil der Herr der Kirche selbst das Los eines Gefangenen auf sich genommen hat, geht der Auftrag der Kirche, sich um Gefangene zu sorgen, von ihm aus", erklärte der lutherische Bischof Michael Bünker in seinem Grußwort vor dem Kongress. Der Bischof wandte sich gegen "pseudoreligiöse Rachefantasien", die im Rechtsdenken der Gesellschaft gelegentlich anzutreffen seien. Bünker kritisierte auch, dass die Betreuung von Schubhäftlingen in Salzburg durch die Diakonie nach acht Jahren erfolgreicher Tätigkeit vom Innenministerium beendet worden sei.

Die Frage, ob der Mensch "Menschenkind als Gotteskind" sei, stellte Weihbischof Franz Scharl in den Mittelpunkt seines Grußwortes an die Gefängnisseelsorge. Als "wertvolle Ergänzung des Betreuungsstabs", die das ganzheitliche Betreuungskonzept im Strafvollzug abrundet, bezeichnete Sektionschef Generalanwalt Franz Plöchl vom Bundesministerium für Justiz die Arbeit der SeelsorgerInnen. Grußworte sprachen auch Pastor Wim Timer von der International Prison Chaplains Association (IPCA) und der römisch-katholische Gefängnisseelsorger Meinrad Pieczkonwski, der eine Grußbotschaft des Präsidenten der International Commission for Catholic Prison Pastoral Care (ICCPPC), Christian Kuhn, verlas.

Der internationale Kongress "Das Menschenbild im Strafrecht", der bis zum 24. September dauerte, wurde von der Evangelischen Gefängnisseelsorge Wien in Kooperation mit der Evangelischen Akademie Wien und der International Prison Chaplains Association (IPCA) veranstaltet. Seine Themen waren "Kriminalität und Lebenswelt 'Gefängnis'" sowie "Das Recht der Gesellschaft - das Recht der Betroffenen". Zu den Referenten zählten Theologen, JuristInnen, Anstaltsleiter, Gefangenenbetreuer und eine Psychiaterin aus Österreich, Deutschland, Belgien und Dänemark. Über die Möglichkeiten einer gefängnislosen Gesellschaft führte der Wiener Gefängnisseelsorger Matthias Geist ein Gespräch mit Betroffenen. Die Referate und Arbeitsgruppen fanden im Albert Schweitzer Haus in Wien statt.

Quelle (bearb.): www.evang.at


 

 

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