Geschäftsstelle des
Reformierten Bundes
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Aktuelle Termine
27.09.2023-15.07.2024, Hamburg-Altona
Eine Sonderausstellung spannt einen Bogen vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart und zeigt, dass die Geschichte der Glaubensfreiheit eine Geschichte über Freiheiten und Grenzen ist. Auch unsere reformierte Gemeinde konnte bekanntlich ab 1602 in Altona siedeln und eine Kirche an der Großen Freiheit errichten. Die Ausstellung erzählt Altonas Glaubens- und Freiheitsgeschichte und führt die religiöse Vielfalt damals wie heute vor Augen. Einen lebendigen Dialog zwischen Vergangenheit und Gegenwart soll die Ausstellung ermöglichen, denn auch heute muss um Freiheiten gerungen werden. Weltweit ist die Freiheit zu glauben - oder nicht zu glauben - ein Vorrecht weniger.
Schon im Oktober 2020 stand die Ausstellung auf der Agenda. Dann kam die Pandemie und hat die Ausstellung ausgebremst. Jetzt endlich ist sie erneut zugänglich. Damals hat Kuratorin Dr. Hirsch über ein halbes Jahr den Kontakt zu unserer Gemeinde gepflegt. Im gemeinsamen Gespräch haben wir die reformierte Gemeindegeschichte erforscht und Exponate für die Ausstellung ausgewählt. So stellten wir dem Altonaer Museum alte Abendmahlskelche, eine alte französische Bibel und ein französisches Gesangbuch als Leihgaben zur Verfügung. Diese Exponate werden gleich im Eingangsteil der Ausstellung zu sehen sein... neben jüdischen, katholischen und mennonitischen Leihgaben. Außerdem sind Videoclips von Gemeindegliedern zum Thema „Glaubensfreiheit“ zu sehen. Und die Familiengeschichte der Familie Boué ist – exemplarisch für eine hugenottische Flüchtlingsfamilie – dokumentiert.
Eine unserer Leihgaben ist die silberne Abendmahlskanne, die von Johann Peter Menadier gespendet wurde (siehe Abbildung). Er ist der Erfinder der Altonaischen Kronessenz. In unserer Dauerausstellung – so schreibt Dr. Hirsch - findet sich folgender Text über ihn:
Nach der Vertreibung der französischen Protestanten, der Hugenotten, aus Frankreich bildete sich ab 1685 auch in Altona eine franzö- sisch-reformierte Gemeinde. Der Hugenotte Johann Peter Menadier (1735–1797) emigrierte nach Altona und verkaufte eine von ihm seit 1773 hergestellte Gesundheitsessenz, die „Essentia Coronata“. Ab 1796 ist das Mittel als „Keisserliche privilegirt Altonatiche W. Krones- sents“ nachweisbar. In kleinen Glasflaschen wurde die Kräutertinktur als „Wundermedizin“ gegen eine Vielzahl von Erkrankungen verkauft und weltweit verbreitet. Nach Menadiers Tod führte seine Witwe Anna Cecilia geb. Sparka die Geschäfte weiter. Die Firma „J. P. Menadier Wwe & Sohn“ wurde 1951 von der Firma Asche & Co. AG übernommen, die seit 1972 zur Schering AG gehört.
Reformierter Weltbund: Barmer Theologische Erklärung weltweit maßgebendes Beispiel
Eine Erklärung der deutschen Kirchen von 1934 bleibt für Reformierte Kirchen heute maßgebend
Pfarrer, Theologen und Kirchenmitglieder, die sich der Führung der „Deutschen Christen” widersetzten, weil diese gewillt war, sich der Propaganda der Reichsregierung zu unterwerfen, trafen sich in der Stadt Barmen zur Abfassung einer Erklärung mit der Kernaussage, allein die Heilige Schrift sei für die Kirche von autoritativer Geltung.
„Die Tatsache, dass die Bekennende Kirche zu jenem kritischen und gefährlichen Zeitpunkt in Deutschland diese mutige Stellungnahme für die evangelische Wahrheit und Gerechtigkeit abgab, wurde zu einem bleibenden Kennzeichen christlichen Bekenntnisses in der Welt“, sagte Setri Nyomi anlässlich der Tagung des Exekutivausschusses des RWB in Genf.
Einige Gründungsmitglieder dieser Bekenntnisgruppe mussten ihre Treue zu dessen Prinzipien mit dem Leben bezahlen. Dietrich Bonhoeffer, ein deutscher Pastor und Theologe, wurde für seine Teilnahme am Komplott zum Umsturz der Reichsregierung mit dem Tode bestraft. Andere Mitglieder trafen sich unter großem Risiko heimlich zu Aussprachen und zum Gebet.
Nyomi gedachte mit Dankbarkeit jener Gruppe reformierter, unierter und lutherischer Gemeinden, die sich als Bekennende Kirche zusammengeschlossen hatten, und sprach von deren Einfluss auf die reformierte Kirchenfamilie weltweit.
„Wir schulden als Reformierter Weltbund jenen Theologen und Gemeinden, die der Welt dies Vermächtnis hinterlassen haben, unsere Dankbarkeit.“ Die Barmer Erklärung hat den Reformierten Weltbund zu seiner eigenen Stellungnahme gegen die Apartheid inspiriert, war aber auch grundlegend für unsere Erklärung zur herrschenden Weltwirtschaftsordnung, unter der die Bevölkerung armer Länder und die Umwelt zu leiden haben.“
Die Theologische Erklärung von Barmen, die im Wesentlichen von dem reformierten Schweizer Theologieprofessor Karl Barth verfasst wurde, ruft die Christen zur Annahme von sechs als Bekenntnis verfassten Thesen auf, und sich dem wachsenden Einfluss der damaligen Regierung auf die Kirchenleitungen zu widersetzen.
„Ein Bekenntnis legt fest, was für eine Kirche in einem bestimmten Kontext verbindlich ist“, sagt der Theologe Peter Bukowski vom Reformierten Bund.
„Ein Bekenntnis ist eine Glaubensaussage der Kirche; es ist keine individuelle Angelegenheit. Indem sie dieses Glaubensbekenntnis als Antwort auf ihre konkrete Situation verabschiedete, gab die Bekennende Kirche den Christen in Deutschland zu verstehen, dass diejenigen, die sich diesem Bekenntnis nicht anzuschließen vermochten, auch nicht Mitglied dieser Kirche sein konnten“.
1986 fanden Mitglieder des RWB im Modell der Barmer Erklärung den Anstoß zur Verfassung und Veröffentlichung des sog. Bekenntnisses von Belhar als Antwort auf das Apartheidregime in Südafrika. Darin erklären die unterzeichnenden Kirchen, Apartheid sei keineswegs nur ein politisches oder soziales Problem, sondern widerspreche grundsätzlichen Aussagen des christlichen Glaubens und sei darum als Sünde zu bezeichnen.
„Das aber heißt“, so Bukowski, „dass man nicht Mitglied des RWB sein und zugleich behaupten kann, Apartheid sei in Ordnung.”
Es gibt in Südafrika noch eine Kirche, die sich nicht dazu durchringen konnte, das Bekenntnis von Belhar zu ratifizieren. Kürzlich stattgefundene Verhandlungen zwischen jener Kirchenleitung und offiziellen Vertretern des RWB vermochten dieses Problem noch nicht lösen. Zum jetzigen Zeitpunkt muss die Mitgliedschaft dieser Kirche im RWB noch suspendiert bleiben.
2004 verabschiedete die Generalversammlung des RWB in Ghana das sog. „Bekenntnis von Accra”, welches die Aussage enthält, ein Wirtschafts- und Gesellschaftssystem, das ganze Bevölkerungen zur Armut und Ausgrenzung verurteile und den nachhaltigen Bestand der Erde gefährde, sei als Sünde zu bezeichnen.
Unter Mitgliedskirchen wird seitdem rege darüber diskutiert, ob diese Erklärung wirklich „Bekenntnischarakter“ habe, und damit als Bedingung für die Mitgliedschaft in unserer Organisation gelten könne, oder ob es sich eher um eine „Glaubenserklärung“ handele, deren Formulierungen nicht verbindlich seien.
Bukowski ist der Ansicht, das Accra-Bekenntnis enthalte durchaus Elemente, die für den christlichen Glauben grundlegend seien und von daher nicht zur Debatte stünden.
„Soziale Gerechtigkeit gehört zum Wesen des christlichen Glaubens,” sagt er. „Die Mittel und Wege zur Bekämpfung des sog. Neoliberalismus sind dagegen Faktoren, die zur Diskussion stehen.”
Zum jetzigen Zeitpunkt sei es jedenfalls in Bukowskis Urteil sinnvoll, diese Diskussion weiterzuführen.
„Der Akt des Bekennens war kein Schritt, den Menschen nur im 16. Jahrhundert für notwendig erachteten,” sagt der Theologe. „Zum Bekennen unseres Glaubens können wir jederzeit herausgefordert sein.”
Pressemitteilung des Reformierten Weltbundes