Religionsfreiheit als Menschenrecht in Christentum und Islam

Ein europäischer Blick auf die Universalität der Menschenrechte

Die Regionalgruppe ''Konferenz der Kirchen am Rhein'' (KKR) der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) erklärte sich am 4. Mai in Straßburg zu Religionsfreiheit, freiem Wechsel der Religion und der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

Mit einer Erklärung zu „Religionsfreiheit als Menschenrecht in Christentum und Islam“ endete am 4. Mai die 3. Generalversammlung der Regionalgruppe „Konferenz der Kirchen am Rhein“ (KKR) der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Vor dem Hintergrund zunehmender kultureller und religiöser Vielfalt in Europa sei für die Kirchen die Religionsfreiheit als Grundlage des Zusammenlebens von zentraler Bedeutung, heißt es in der Erklärung. Dazu zähle auch, dass der Staat das Recht auf Wechsel der Religion und weltanschaulichen Überzeugungen garantiert.

 

Die KKR betont die weltanschauliche Neutralität des demokratischen Staates, der so wenig die Aufgaben der Religionsgemeinschaften übernehmen dürfe, wie die Religionsgemeinschaften Funktionen von Staatsorganen. Der Staat müsse die Umsetzung des Menschenrechtes auf Religionsfreiheit auch dadurch garantieren, dass er den Religionsgemeinschaften „den Bau und die Nutzung würdiger und angemessener Kultorte erlaubt“, so die Erklärung. Die KKR betonte die Notwendigkeit, den Dialog über das Verständnis der Menschenrechte und deren Begründung zwischen Christentum und Islam weiterzuführen. Im Falle eines Religionswechsels dürften „Religionsgemeinschaften keine Folgen androhen, welche die Menschenrechte oder die Würde des Menschen verletzen“.

Zuvor thematisierten drei Referate die „Religionsfreiheit als Menschenrecht“ aus christlicher (Prof. Jörg Winter, Universität Heidelberg), islamischer (Dr. Mohammed Amin Al-Midani, Universität Straßburg) sowie europäischer Perspektive (Merete Bjerregaard, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg). Ziel des interreligiösen Dialoges müsse die Universalität der Menschenrechte sein, betonte Winter: „Es wäre schön, wenn die Schnittmenge zwischen Christentum und Islam grösser ist, als es beide Seiten denken.“

Die KKR bittet ihre Mitgliedskirchen im Rahmen der GEKE an diesen Fragen weiterzuarbeiten und sich zu den Menschenrechten zu erklären.

Die Erklärung der Konferenz der Kirchen am Rhein kann auf www.leuenberg.eu heruntergeladen werden.

Die seit 1961 bestehende Konferenz der Kirchen am Rhein verbindet zur Zeit 13 Kirchen aus Deutschland, Frankreich, dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich sowie der Schweiz. Die KKR ist seit 2008 Regionalgruppe der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE). Die kommende 4. Generalversammlung der KKR wird am 3. Mai 2010 in Straßburg tagen.

Straßburg/Bern, 5. Mai 2009
Thomas Flügge (Pressesprecher GEKE)

 

Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) antwortet auf die Stellungnahme der russisch-orthodoxen Kirche (ROK) zu „menschlicher Würde, Freiheit und Rechten“. Die GEKE sieht in der Position der ROK ein Missverständnis der Menschenrechte und lädt diese ein, den Dialog zur Umsetzung der Menschenrechte fortzusetzen.

Pressemitteilung der GEKE, Wien / Bern 11. Juni 2009
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Pressemitteilung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) - Leuenberger Kirchengemeinschaft, 8. Januar 2009 /Pressesprecher Thomas Flügge

Religionsfreiheit als Menschenrecht in Christentum und Islam

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Die Regionalgruppe ''Konferenz der Kirchen am Rhein'' (KKR) der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) erklärte sich am 4. Mai in Straßburg zu Religionsfreiheit, freiem Wechsel der Religion und der weltanschaulichen Neutralität des Staates.

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Barbara Schenck

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Quelle (bearb.): Internetseite des Reformierten Weltbundes, 11. Februar 2009