EKiR-Landessynode wählt Johann Weusmann zum Vizepräsidenten

Dr. Johann Weusmann (48) wird hauptamtliches Mitglied der Kirchenleitung und Abteilungsleiter für Recht und Politik. In dieses Amt wählte ihn die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland

Weusmann bekam bei der Wahl in die Kirchenleitung 196 von 210 Stimmen. In einer weiteren Wahl wurde Weusmann dann auch - wie sein Vorgänger Drägert - zum Vizepräsidenten gewählt.

In seiner Vorstellungsrede beschrieb Weusmann seinen Werdegang von der Realschule und einer landwirtschaftlichen Ausbildung über den Zivildienst in einem Township in der Nähe von Kapstadt/Südafrika hin zum Jurastudium, sodann seiner ersten Beschäftigung beim Bremer Senat und der Beratertätigkeit für die ANC-geführte südafrikanische Regierung. Aus seiner Zeit als Vizepräsident der Reformierten Kirche bringe er die Überzeugung mit, dass die presbyterial-synodale Ornung sich insbesondere in Krisen bewähre und seiner Meinung nach die evangeliumsgemäße Form von Kirchenleitung sei.

Der 48-Jährige ist seit 2005 Vizepräsident (leitender Jurist) der Evangelisch-reformierten Kirche. Für die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist er als Generalschatzmeister tätig. Weusmann, der in Hannover lebt, ist Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bis 2012 war er Mitglied der Härtefallkommission des Landes Niedersachsen. Der Jurist ist verheiratet und Vater zweier Kinder.

Vorstellungsrede auf der Landessynode am 10.01.2013

ekir.de/landessynode

Quelle: ekir.de / pas, neu, jpi, Foto Hans-Jürgen Vollrath / 11.01.2013