Schweiz: Aus dem Kirchenbund wird die ''Evangelische Kirche in der Schweiz EKS''

Eine nationale Synode, ein ''Tag der Kirche'' und ein neuer Name: Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund schickt den Entwurf einer neuen Verfassung in die Vernehmlassung.

Bern. Die evangelischen Kantonalkirchen wollen ihre Zusammenarbeit verstärken und ihre Anliegen vermehrt gemeinsam in die Öffentlichkeit tragen. Dies sind zwei Hauptziele des Verfassungsentwurfs des Kirchenbundes, der heute (4.6.2013) anlässlich einer Medienkonferenz in Bern der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

"Einheit in Vielfalt: Das ist das Ziel der neuen Verfassung. Landeskirchen bleiben unabhängig und werden dennoch miteinander zur Evangelischen Kirche in der Schweiz. Endlich bekommt der Protestantismus eine landesweit hörbare Stimme. Das stärkt die Kirchen vor Ort. So sieht föderale Kirche aus, und so werden wir zukunftstauglich“, so Kirchenbundpräsident Gottfried Locher.

Zusammen mit der neuen Verfassung wird der Kirchenbund auch einen neuen Namen erhalten. Künftig tritt er als „Evangelische Kirche in der Schweiz EKS“ auf. Der neue Name unterstreicht die Gemeinschaft und Verbundenheit der evangelischen Kirchen untereinander und trägt der neuen kirchenrechtlichen Bedeutung der EKS Rechnung.
Die Verfassung sieht eine Kirchenleitung aus Synode, Rat und Präsident oder Präsidentin vor.

Neu wird eine jährliche Synode auf nationaler Ebene geschaffen. Sie ist der Ort, wo relevante Fragen diskutiert und Strategien entwickelt werden. Die Synodalen werden von den kantonalen Synoden gewählt. Der aus neun Mitgliedern bestehende Rat vertritt die Interessen der Kirchen gegenüber den Bundesbehörden, nationalen Institutionen und internationalen Organisationen und nimmt Verantwortung für das Zeugnis des Evangeliums im nationalen und internationalen Bezug wahr. Der Präsident bzw. die Präsidentin schliesslich vertritt die evangelische Kirche nach Innen und Aussen und verantwortet in besonderer Weise ihre Sichtbarkeit.

Künftig wird zudem alle zwei Jahre zeitgleich mit der nationalen Synode der „Tag der Kirche“ gefeiert. Ziel ist es, einen nationalen öffentlichen Anlass zu schaffen, an dem sich das Kirchenvolk zu gesellschaftlichen Themen äussern und an der Gestaltung der Strategien der Synode beteiligen kann.
Peter Schmid, Vizepräsident des Rats, dazu: "Die neue Verfassung stärkt den Schweizerischen Protestantismus durch die klare, dreigliedrige Leitungsverantwortung und die Weiterentwicklung der demokratischen Tradition. Die Mitwirkungsmöglichkeiten werden ausgebaut."

Der Rat lädt alle kirchlichen Kreise zu einer breiten Debatte über die neue Verfassung ein. Im Juni geht der Entwurf im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens an die Mitgliedkirchen. Gleichzeitig macht der Rat den Entwurf auch der gesamten kirchlichen Öffentlichkeit zugänglich und lädt sie zur Stellungnahme ein. Dazu wird ab 17. Juni unter www.sek.ch/verfassungsrevision ein Online-Forum im Internet aufgeschaltet, in dem sich Interessierte zum Entwurf äussern können.

„Die Verfassungsrevision ist ein willkommener Anlass, um die wichtige Diskussion über die Zukunft der evangelischen Kirche in der Schweiz, ihre Rolle und ihre Gestaltung zu lancieren“, so Kristin Rossier Buri, Vizepräsidentin des Rats.

Die Vernehmlassung dauert bis 30. November 2013. Der aufgrund der Rückmeldungen überarbeitete Entwurf wird danach von der Abgeordnetenversammlung des Kirchenbunds behandelt und voraussichtlich im Sommer 2015 verabschiedet. Die neue Verfassung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Die Abgeordnetenversammlung hatte den Kirchenbund im Sommer 2011 mit der Revision seiner Verfassung beauftragt, weil die bestehende Rechtsgrundlage des Kirchenbundes den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Sie ist ein Vereinsstatut und stammt in den Grundzügen aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg. Die neue Verfassung schafft für die Evangelische Kirche in der Schweiz eine klare kirchenrechtliche Grundlage. Die vereinsrechtlichen Angelegenheiten werden demgegenüber in einem separaten Statut geregelt.


Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Medienmitteilung, Bern, 4. Juni 2013