Deutsches Ausländerrecht braucht ein Korrektiv

Kirchenjurist Vizpräses Johann Weusmann trifft FDP-Innenpolitiker Jan-Christoph Oetjen

Das deutsche Ausländerrecht braucht in manchen Fällen ein Korrrektiv. Diese übereinstimmende Aussage trafen der Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche, Johann Weusmann, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan-Christoph Oetjen.

Oetjen informierte sich zusammen mit dem Leeraner Kreisvorsitzenden der FDP, Carl-Friedrich Brüggemann, in einem Gespräch mit Weusmann  über die Arbeit der niedersächsischen Härtefallkommission für Flüchtlinge. Weusmann, der leitender Jurist seiner Kirche ist,  hatte als Vertreter der fünf evangelischen Kirchen Niedersachsens im Sommer sein Amt in der Kommission niedergelegt.

Weusmann bekräftigte gegenüber Oetjen und Brüggemann, dass humanitäre Gründe in der Härtefallkommission keine ausreichende Chance auf Anerkennung hätten.  Seiner Auffassung nach sei aber genau dies die Aufgabe einer solchen Kommission. „In Fällen von schweren humanitären Härten wie Krankheit und Trennung von Familien muss es möglich sein, dass solchen Menschen ein Aufenthaltsrecht in Deutschland ausgesprochen wird, auch wenn die geltenden Gesetze eine Abschiebung erforderten“, so Weusmann. Er betonte weiter, dass dies in Niedersachsen nur wenige Personen pro Jahr betreffen würde.

Oetjen machte im Gespräch deutlich, dass auch er sich Verbesserungen in der niedersächsischen Härtefallkommission wünsche. Die FDP unterstütze die Forderung, dass zukünftig in der Kommission eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreiche, um Härtefälle anzuerkennen. Nach der neuesten Verordnung des Innenministeriums ist eine Mehrheit der berufenen acht Mitglieder nötig, unabhängig von ihrer Anwesenheit in einer Sitzung. Das Ministerium hatte vor kurzem die Verordnung geändert, zuvor war sogar eine Zweidrittelmehrheit notwendig. 

Nach dem Rücktritt Weusmanns aus der Kommission haben die evangelischen Kirchen in Niedersachsen inzwischen drei Nachfolger für Weusmann benannt. Nach der Veränderung der Verordnung zur Härtefallkommission kurz nach dem Rücktritt Weusmanns hatte die Konföderation evangelischer  Kirchen zunächst ihre Mitarbeit in der Kommission ausgesetzt.  Im November solle die neue Arbeitsweise jedoch einer kritischen Prüfung unterzogen werden, hieß es im Juli. Die niedersächsischen Wohlfahrtsverbände, deren Vertreter nach Weusmann seine Mitarbeit ebenfalls aufgekündigt hatte, haben sich bislang gegen eine Wiederaufnahme ihrer Mitarbeit ausgesprochen.

Johann Weusmann hält ein Mitwirken der Kirchen in der Härtefallkommission für ganz wichtig. „Wir übernehmen hier im Namen der Menschlichkeit eine gesellschaftliche Aufgabe“, sagte er. Darum hätten sich die Kirchen vor sechs Jahren auch vehement für die Einsetzung eines solchen Gremiums ausgesprochen. Jan-Christoph Oetjen sagte seine Unterstützung zu, dass humanitäre Gründe bei der Anerkennung als Härtefall zukünftig eine größere Rolle spielen sollen. Konkret werde er sich für die Fälle Siala/Salame aus Hildesheim und Coban aus Bad Bentheim einsetzen, damit die durch Abschiebung auseinandergerissenen Familien wieder zusammen kommen können.

Leer, den 17. September


Quelle: Pressemeldung der ERK, 17. September 2012