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500 000 Euro Unterstützung für Masken
Hessen-Nassau: Unterstützung für Gemeinden in der Corona-Krise
Angeschafft werden sollen dafür medizinische Gesichtsmasken (sogenannte OP Masken) oder FFP2-Masken. Kirchengemeinden erhalten hierzu 25 Cent pro Gemeindeglied - aber mindestens 100 Euro. Dekanaten werden 5 Cent pro Kirchenmitglied zugewiesen.
Beitrag zum Arbeitsschutz in der Corona-Pandemie
Die Entscheidung ist eine Reaktion auf die jüngste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die mit Wirkung vom 26. Januar in Kraft getreten ist. Sie sieht vor, dass die Arbeitgebenden ihren Angestellten medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung zu stellen haben, wenn in einem Raum pro Person nicht mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen oder der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Kirchenleitung und Kirchensynodalvorstand waren davon überzeugt, dass diese Situationen unter anderem im Pfarrdienst, im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst eintreten werden und stellten die entsprechenden Mittel zur Verfügung.
Automatische Überweisung voraussichtlich im Juni
Eine Antragsstellung ist nicht notwendig, um den Organisationsaufwand niedrig zu halten. Es erfolgt eine einmalige Ausschüttung über die reguläre monatliche Zuweisung – voraussichtlich im Juni.
Quelle: EKHN