Bis 2040 klimaneutral

EKiBa: Landessynode beschließt Klimaschutzgesetz und neue Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung


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Der Energieverbrauch soll dazu deutlich geschraubt werden. Auch für die Nutzung erneuerbarer Energien gibt es Pläne.

Synodalpräsident Axel Wermke zeigte sich mit den Ergebnissen der Tagung sehr zufrieden. Neben den intensiven Diskussionen in den Ausschüssen und den Beschlüssen hob er auch die Bedeutung der verschiedenen Berichte hervor – unter anderem von Landesbischöfin Heike Springhart und Dagmar Pruin, Präsidentin von „Brot für die Welt“ und der „Diakonie Katastrophenhilfe“.

Die Landessynode beschloss auf ihrer Frühjahrstagung die neuen Leitlinien zur Schöpfungsverantwortung und ein landeskirchliches Klimaschutzgesetz. Demnach soll die Landeskirche bis zum Jahr 2040 CO2-Neutralität erreichen. Grundsätzlich sollen kirchliche Gebäude nicht mehr mit fossiler Energie beheizt und so gedämmt oder saniert werden, dass ihr Energiebedarf deutlich zurückgeht. Bei Kirchen setzt die Landeskirche künftig vermehrt auf körpernahe Heizungen wie Sitzbankauflagen. Im Verbund mit dem ökumenischen kirchlichen Energieversorger „KSE Energie“ wird die Landeskirche auch jedes dafür geeignete Dach mit einer Photovoltaikanlage ausstatten. Auch das Thema „nachhaltige Mobilität“ sowie die Beschaffung ökologischer und fair gehandelter Produkte und die Gemeinschaftsverpflegung z.B. in Einrichtungen und Kantinen gehören zum Maßnahmenkatalog. Letztere soll künftig saisonaler, regionaler und fleischärmer ausgerichtet sein.

„Wir übernehmen Verantwortung und werden konkret in Sachen Klimaschutz“, erläutert Synodalpräsident Axel Wermke die Entscheidung. „Wir sind bereits seit Jahren auf dem Weg, mit Klimaschutzprogrammen und Gebäudesanierungen unseren Teil zur Schöpfungsverantwortung beizutragen. Nun gießen wir das in ein Gesetz, damit es verpflichtender wird und wir Ziele konkreter setzen und weitere Bereiche wie Mobilität und Beschaffung mit in den Blick nehmen können“, so Wermke.

Um die so genannten „Kasualien“ wie Taufe, Hochzeit, Beerdigung noch mehr an den aktuellen Lebenswelten der Menschen auszurichten, hat die Landessynode außerdem ein Kasualgesetz beschlossen. „Es geht darum, mit großer Offenheit die Bedürfnisse unserer Mitglieder, die an den Schwellen ihres Lebens begleitet werden wollen, wahrzunehmen und eine einladende, den Mitgliedern zugewandte Kirche zu sein“, erläuterte die Hauptausschussvorsitzende und Freiburger Dekanin Angela Heidler.

Das Gesetz beschäftigt sich unter anderem damit, wie die freie Ortswahl beispielsweise einer Hochzeitskirche erleichtert werden kann, ohne dass die ungleichmäßige Nachfrage nach Gottesdienstorten, z.B. besonders beliebter Traukirchen, einzelne Gemeinden überfordert. Das soll vor allem den Service für die Paare und Familien weiter verbessern und Menschen dabei unterstützen, ihr Leben von Gott gesegnet zu gestalten, unabhängig von Gemeindegrenzen und Zuständigkeiten.

Die Landessynode hat außerdem im Rahmen ihrer Tagung eine Erklärung zum Thema Sexkauf verabschiedet. Darin fordern die Synodalen unter anderem eine „öffentliche Debatte um die Legitimität von Prostitution“ und das Profitieren von der Prostitution durch Dritte stärker zu sanktionieren. Außerdem bittet sie darin unter anderem ihre Diakonischen Werke, die Bemühungen zu verstärken, mit denen Menschen in der Prostitution durch Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet werden. Insbesondere Hilfen zum Ausstieg aus der Prostitution seien dabei wichtig.

In einem Bericht zum Stand des Aktionsplans Inklusion, welcher 2019 beschlossen wurde, berichtete der Landeskirchliche Beauftragte für Inklusion André Paul Stöbener unter anderem über Maßnahmen, welche im Rahmen des Aktionsplans unterstützt wurden und werden, beispielsweise ein inklusives Quartierscafé für Jung und Alt in der Evangelischen Kirchengemeinde Graben-Neudorf, eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Post-Covid in der Matthäusgemeinde in Villingen oder ein inklusiver Spielplatz in Pforzheim.

Im Zuge der Frühjahrstagung wurden außerdem die Eckdaten des Doppelhaushaltes 2024/2025 beraten und beschlossen. Der Doppelhaushalt wird während der Herbsttagung verabschiedet werden.


Quelle: EKiBa

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